Ist das Rechtens?

4 Antworten

In Europa wäre das nicht rechtens, aber in Asien oder so gelten andere Gesetze.
Du selbst musst wissen, ob Du dich darauf einlässt. Machst Du das, dann bist Du in der Falle.

btw: Retoure nach Asien geht meist auf Deine Kosten, und du musst per Fedex oder UPS versenden, weil nur die lückenlos den Paketstatus nachweisen können (proof of delivery). Alle anderen Anbieter, auch DHL übergeben zB in China an den örtlichen Paketdienst, und schon ist aus mit Nachweis.


animeartemis  16.01.2024, 13:35
In Europa wäre das nicht rechtens

Sicher ist es rechtens, gesetzlich gilt das Widerrufsrecht 14 Tage, darüber hinaus kann ein Händler seine eigenen Regeln für die Rücknahme machen.

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einandereruser  16.01.2024, 13:36
@animeartemis

20% Einbehalt: nicht möglich
nur gegen Gutschrift: nicht möglich

Dabei gehe ich davon aus, dass die FS innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurück sendet.

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animeartemis  16.01.2024, 13:41
@einandereruser

Und ich sprach vom Zeitraum danach, es gibt Händler die weit über den rechtlichen Widerruf zurück nehmen, manche 30 Tage. Den Zeitraum danach kann man selbst gestalten und der Käufer stimmt den Bedingungen ja zu.

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einandereruser  16.01.2024, 13:42
@animeartemis

Der FS fragt nicht nach einem Zeitraum danach. Also beantworte ich die reine Frage, ohne etwas dazu zu deuten.

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animeartemis  16.01.2024, 13:46
@einandereruser
Also beantworte ich die reine Frage, ohne etwas dazu zu deuten.

Du deutest durchaus , denn der Fragesteller hat einen Ausschnitt wo Rücksendung steht gepostet, nicht wo Wiederruf oder für Österreich Rücktrittsrecht steht.

Das Gesetz ist was die Ausgestaltung angeht zumindest in Österreich eindeutig, das da oben kann ich als Händler Abmahnung, da es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wenn der Händler keine gültige Erklärung zum Rücktrittsrecht (Österreich) hat.

Du kannst als Händler so viele Rücksendungen annehmen wie du willst, eine Rücksendung ist kein Widerruf nach dem wie es das Gesetz regelt.

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animeartemis  16.01.2024, 19:41
@einandereruser

In der Tat, Standardschulstoffe in Wirtschaftsschulen in Österreich, sprich Basiswissen Rücksendung ist nicht gleich Widerruf/Rücktritt.

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Um Spekulationen zu vermeiden wuerde ich einen Anwalt fragen den Text auf "Gestzestreue" zu pruefen und eventuelle gesetzeskonforme Vorgaben zu entwickeln, damit du dein Produkt sicher vermarkten kannst.

Als Kunde kannst du natuerlich auch bei einem Anwalt fragen, wahrscheinlich ist es aber einfacher und sicherer einen anderen Erzeuger / Lieferanten zu waehlen

Bei Grossauftraegen von Produkten natuerlich anfragen ob die Bedingungen mehr zu deinen Gunsten gestaltet werden koennen, auch hier sich ansaltlich beraten lassen fuer die Ausgestaltung der Geschaeftsbedingungen

Es ist besser der Einkaeufer zu sein, DU legst fest, ob du kaufen willst - die Verkaeufer, sie wollen / muessen das Produkt abgeben und sind in der schwaecheren Position

Kommt drauf an, was mit Rücksendung gemeint ist.

Rücksendung im sinne des Widerrufs, da regelt das Gesetz das ganze.

Es darf Geld einbehalten werden, aber nur wenn der Wiederverkaufswert bei einem Produkt geschmälert ist, Beispiel durch einen Schaden am Produkt der nachweislich auf dich zurück geht, fehlende Teile und so weiter.

Rücksendung aus Kulanz, sprich du bist unzufrieden und willst das Produkt nach Ablauf der Frist für den Widerruf zurückgeben, da kann der Händler seine eigenen Bedingungen diesbezüglich geltend machen.

Er ist dann auch nicht verpflichtet dir Bargeld zu geben, bei einem Widerruf hingegen muss das Geld zurück gegeben werden. Denn in dem Fall wird ja quasi der Kaufvertrag rückgängig gemacht.

Unabhängig davon gilt noch zu beachten, Händler im Ausland sind nicht an die Regeln der EU gebunden, natürlich kannst du versuchen das durchzusetzen, aber im Land wo der ausländische Händler sitzt, wird das niemanden interessieren, sprich auch wenn die sich theoretisch dran halten müssten, praktisch ist ihnen das in der Regel egal.

kommt ein wenig drauf an, wo der Gerichtssitz der Firma ist. wie heißt es so schön? andre Länder andre Sitten!


Lukaszftd 
Beitragsersteller
 19.01.2024, 15:32

Deutschland

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NickiLittle  20.01.2024, 21:10
@Lukaszftd

Dann ist es nur rechtens wenn:

  • es sich um verderbliche Ware handelt
  • sich das Angebot auschließlich an Gewerbetreibende richtet
  • es um Sonderanfertigungen handelt

lg, Nicki

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