Ich befinde mich seit 3 Monaten in einer Reha und habe meinen Vertrag mit einem ausführlichen Attest gekündigt. Dieser wurde nicht akzeptiert. Am Telefon hieß es auf dem Attest müsse das Wort dauerhaft sportunfähig auftauchen. Also ließ ich mir nochmal das gewünschte Attest schreiben und schickte es an Superfit. Diesmal hieß es ich hätte sofort nach Krankheitsbeginn eine Kündigung schreiben müssen.Auch diese Kündigung wurde nicht akzeptiert. Ich frage mich wo diese Regelungen stehen. In den AGB´s taucht so etwas nicht auf. Weiß jemand vielleicht wie ich hierbei vorgehen kann. Haben Sie das Recht dazu selber solche Regelungen zu bestimmen ohne dass Sie in den AGB´stehen?

Vielen Dank im Voraus