Ich habe vorgies Jahr einen Anwalt aufgesucht, da ich mich von meinem Mann trennen möchte. Ich bin Hausfrau, habe drei Kinder, bin nicht erwerbstätig, bekomme kein Arbeitslosengeld und habe auch sonst keine Einkünfte oder Vermögen. Der Anwalt erwähnte nur etwas von Prozeßkostenhilfe, wenn es zum Gerichtsverfahren käme. Viele Bekannte und Freunde konnten nicht glauben, daß ich den Anwalt bezahlen müsste und auf deren drängen machte ich mich dann jetzt kundig und fand den Begriff "Beratungshilfe". Nun sagte mir mein Anwalt, ich müsse den Schein beim Amtsgericht beantragen, aber ob das nachträglich möglich sei wisse er nicht, desweitern weist er drauf hin, daß der Betrag, welcher von der Staatskasse übernommen würde, nicht die Höhe der Kostennote abdecken würde. Meine Frage ist nun, darf/kann der Anwalt das und bekommt man den Schein auch noch im Nachhinein. Und dann, könnte ich den Anwalt wechseln?