Stereo Vollverstärker - 2 LS + Aktivsub? Wie anschließen?

Guten Abend zusammen

Ich habe ein kleines/ großes Anschlussproblem für meinen neuen Subwoofer (Es war ein Geschenk ) Zur Zeit stehen folgende Geräte bei mir im Wohnzimmer. Mein seit Jahren treuer Denon PMA-495r und 2 Stück Quadral Argentum Sam 03. Unter den LS Anschlüssen steht: Impedance A or B 4-16 Ohm .... A+B 8-16 Ohm Folgende Daten sind mir bekannt.

Verstärker: Stereo-Vollverstärker • 2 x 70 W (4 Ohm, 1 kHz. 0.7 % Klirr) Ausgangsleistung • Phono-Entzerrer (MM) • variable Loudness-Schaltung, Klang- und Balanceregelung • Source-Direct-Schaltung • 6 Analog-Eingänge (inklusive PHONO) und 2 TAPE-Ausgänge • 2 Anschlusspaare für Lautsprecher (A / B / A+B) • solide Schraubklemmen für Lautsprecherausgänge • Kopfhörerausgang • Systemfernbedienung für CD-Player, Tuner und Cassettendeck von DENON

Lautsprecher: Nennbelastbarkeit 80W 35...45.000 Hz Verstärkeranschluss 4...8 Ohm

Nun habe ich folgenden Subwoofer bekommen Canton AS 85.2 SC aus der letzten Charge mit der neuen Verbauten Stufe die mehr Leistung bringt Er hat ein LowLevel In / Out Anschluss sowie ein HighLevel Input.

Unten habe ich noch 2 Bilder. Eins vom Verstärker und eins vom Sub. Wie kann ich das ganze nun vernünftig anschließen? Lass ich die LS so wie sie sind an A und schließe den Sub an B an + HighLevel In, oder geht das nicht? Vielen Dank für eure Hilfe. Lieben Gruß Julian

INFO: Obere 4 Anschlüsse sind A und die unteren B. Sieht man auf dem Bild leider nicht.

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Anlage, Audio, Subwoofer, Lautsprecher, HiFi, Verstärker
Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Anteilen

Guten Tag liebe Forumsmitglieder, ich möchte euch kurz ein paar Eckdaten vorab geben um den Fall besser verstehen zu können. Ich schreibe hier im Auftrag meines Vaters, da er selbst ungerne mit dem PC arbeitet. Die Erbengemeinschaft besteht aus 2 Kindern (Sohn und Tochter) wo nun beide Elternteile verstorben sind. 2006 ist die Mutter verstorben und nun vor ca. 3 Monaten der Vater. Die Tochter ist seit etlicher Zeit Arbeitslos und bezieht ALG 2. Der Vater hatte vor seinem Tod ein Testament bei einem Notar erstellen lassen indem der Sohn als Alleinerbe eingetragen ist und die Tochter nur Ihren Pflichtteilsanspruch gelten machen kann. Seit ca 5-6 Jahren pflegt der Sohn den Vater in seiner Eigentumswohnung mithilfe eines Pflegedienstes etc. Er fährt jeden Tag zu seinem Vater und verliert dadurch auch seine Ehefrau. Die Tochter kam gelegentlich zu Besuch, meldete sich aber auch 4-6 Wochen mal gar nicht und war nicht bereit den Sohn bei der Pflege zu unterstützen. Sie musste zuviel für das Arbeitsamt erledigen... In der ganzen Zeit unterstütze selbst der Sohn seine Schwester mit mittlerweile ca. 5000 Euro für die Miete etc. Dies ist nur geliehen und wurde schriftlich festgehalten dass bei Erbantritt alles abgegolten wird. Nachdem nun der Vater verstorben war, tauchte das Testament auf welches den Sohn als Alleinerbe sieht und die Tochter nur mit einem Pflichtteil berechtigt hat. Gründe dafür sind u.a. ein Diebstahl bei dem eigenen Vater und die Verweigerung den Sohn bei der Pflege zu unterstützen. Das Vermögen beläuft sich laut Testament auf 30.000 Euro (Eigentumswohnung). Sohn und Tochter haben sich nun mehrfach zusammen getan um eine Einigung zu erzielen. Der Sohn unterbreitete der Tochter ein ein Angebot von 15.000 Euro plus Erlass der angehäuften Schulden über ca. 5000 Euro. Damit Sie keine Probleme mit dem Arbeitsamt erhält sollte alles (auf Wunsch) unterm Tisch laufen... Die Tochter fing an sich zu streiten und beleidigte den Sohn aufs Höchste. Angeblich wäre das Testament gefälscht und nicht rechtens und alle würden sie ver***** wollen. Außerdem würde der Wert 30.000 nicht stimmen, da die Eigentumswohnung angeblich mehr Wert hat. Bis dahin wurde kein Gutachten erstellt um Kosten zu sparen. Der Sohn bezahlte alle Folgerechnungen was mit der Wohnung zusammen hing und auch alle Kosten des Nachlassgericht wurden bisher von ihm bezahlt. Die Tochter konnte sich nicht beteiligen. Bis heute ist keine Einigung erzielt worden :-( Der Sohn möchte das Haus in dem er und seine Schwester aufgewachsen sind, nicht verkaufen sondern selbst einziehen. Zu sehr hängen Erinnerungen an der Wohnung. Im Grundbuch standen die Mutter und Vater zu je 1/2. Leider wurde beim Tod der Mutter vergessen, dies umzuschreiben. Dieser Fehler ist nun erst dem Grundbuchamt aufgefallen woraus sich weitere Probleme erstrecken. Der 1/2 Anteil der Mutter geht auf den Vater über. Ihm gehört also 75 % der Eigentumswohnung. Die restlichen 25 % gehen zu je 12.5% auf Sohn und Tochter über. La

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