Vor fast 7 Jahren wurde ich wegen einer einfachen Verwechslung von einer Staatsanwaltschaft zu unrecht einiger schwerer Straftaten beschuldigt, später dann vor Gericht freigesprochen. Der Verhandlungsort lag damals 600km von meinem Wohnort entfernt und ich hatte zwei Anwälte - einen in meinem Heimatort und einen am Verhandlungsort. Hierdurch sind natürlich hohe Kosten entstanden für Reisen und Anwälte. Da ich noch nie Erfahrungen in solchen Dingen sammeln musste, zahlte ich damals alle Kosten und war einfach nur froh, dass dieser Alptraum endlich vorbei ist. nun sagte mir vor kurzem jemand, dass ich mir im Falle eines Freispruchs das Geld hätte zurückerstatten lassen können. Stimmt das? Und wenn ja, ist das jetzt noch möglich? Gibt es hier eine Verjährungsfrist?