Hallo, ich habe für mein Auto vor kurzem neue Scheinwerfer von privat gekauft. In der Anzeige wurde der Artikel als neu und ohne Mängel beschrieben. Der Verkäufer wies mich ordnungsgemäß darauf hin, dass ich kein Rückgaberecht habe. Als ich die Scheinwerfer eingebaut hatte bemerkte ich, dass ein Verstellmechanismus defekt war. Also hat der Verkäufer (ob wissentlich oder unwissentlich) den Artikel nicht wahrheitsgemäß beschrieben. Habe ich aus diesem Grund ein Rückgaberecht oder bleibt sein Rücktritt vom Rückgaberecht trotz falscher Angaben rechtskräftig?