Hat jemand Erfahrungen mit Wiedersprüche gegen ein nicht bestehen von einer Altenpflegeexamen Nachprüfung (praktisch 2 mal durch gefallen). Gründe die ich angeben möchte--> Der Träger der praktischen Ausbildung setzt pädagogisch geeignete Fachkräfte gemäß § 2 Absatz 2 AltPflAPrV ein, die die Praxisanleitung der Schülerinnen und Schüler wahrnehmen. Dies war bei mir nicht der Fall, ich hatte die Schule drüber informiert leider ohne Erfolg. Desweiteren waren Materialien nicht vorhanden wie z.B. Verbandsmaterialien für einen WV. Keine Fairenbedingungen im Bezug auf die Rahmengestaltung meiner praktischen Ausbildung. usw. Habe da noch andere Gründe aber das würde hier den Rahmen sprengen. Also meine Frage nochmal--> hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen bzw. besteht überhaupt eine Chance auf Erfolg?