Hallo! Im Sommer habe ich bei ebay 2 Uhren bei einem Händler gekauft. Preis jew. ca. 8,- EUR. Eine dieser Uhren, obwohl bis 5 ATM wasserdicht wurde nass und ging prompt kaputt. Dies habe ich dem VK geschildert und um Antwort gebeten. Er sagt ich wäre geschwommen (bin ich aber nicht) und tauscht sie nicht um. Nun habe ich eine Negativ-Bewertung abgegeben. Diese lies er von ebay entfernen (dass sowas geht ist doch der Hammer). Habe Einspruch eingelegt und Bewertung wieder aufnehmen lassen. Hierin waren keine Beleidiungen oder Übertreibungen. Heute kam ein Brief seines Anwaltes ich hätte bis übermorgen Zeit, meine Bewertung zurückzunehmen, eine Unterlassensanzeige zu unterzeichnen und die Anwaltskosten von rund 155 EUR zu begleichen, ansonsten wird wegen Geschättschädigung gegen mich angezeigt. Mit ebay habe ich telefoniert, die halten sich raus - können keine Rechtsberatung geben. Nun habe ich leider keine Rechtsschutzversicherung, welche mir einen RA bezahlen würde. Das ganze wegen 8 EUR. Was kann ich machen?
Brief von Anwalt nach Negativ-Bewertung bei eBay
Rechtsanwalt,
eBay
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