Von wem bekomm ich meine 150€ Selbstbeteiligung, wenn die Klage vom Gegner zurückgenommmen wurde

Hallo liebe Community,

zunächst erstmal einen schönen 3. Advent.

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe im April mir einen Anwalt genommen, weil ein Inkasso Unternehmen von mir knapp 1400€ wollte (war angeblich Forderung von Kabel Deutschland, was überhaupt nicht stimmte, ich war da nie Kunde). Und mußte 150€ Selbstbeteiligung leisten, was ja mir zunächst logisch erscheint. Nun hat das Inkasso nach Langem Hin und Her die Klage zurückgenommen und um Kostenaufstellung gebeten und ich bin davon ausgegangen, das ich meine 150€ auch wiederbekomme.

Seine Kostenaufstellung Im April an meine Vers. sah belief sich damals auf knapp 300€, wovon 150 € Selbstbeteilung abgezogen wurden, sodaß die Vers. knapp150 an ihn zahlen sollte. Ich mußte bei ihm auch 150 € zahlen und dachte, das wäre meine Beteiligung, denn diese Aufstellung habe ich jetzt erst gesehen

Die Kostenaufstellung an die Gegenseite wurde vom Gericht auf etwa 140€ festgesetzt.

Nun hatte ich nachgefragt, was mit den an ihm gezahlten 150€ von mir wäre, und er teilte mir mit, das die außergerichtliche Gebühren gewesen seien, die die Gegenseite nicht zu erstatten verpflichtet sei.

Aber es kann doch nicht sein, daß ich für etwas zahlen muß, wofür ich garnichts kann, denn hätten das Inkasso nicht versucht mich übers Ohr zu hauen, hätte ich ja auch keinen Anwalt gebraucht.

ich hoffe, ich habe halbwegs verständlich gemacht, was ich meine. Bin momentan total aufgewühlt, denn 150€ sind für mich eine Menge Geld.

Kennt sich eine von Euch mit sowas aus oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Rechtsanwalt, Selbstbeteiligung
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