hallo zusammen,

mag vielleicht seltsam klingen, aber mir ist nicht klar was mit innerhalb zwei wochen exakt gemeint ist.

Ich soll dem gericht "innerhalb 2 wochen" antworten, nach zustellung....

das einschreiben wurde mir letzten Samstag, dem 23.11. zugestellt.

wann muss das schreiben nun spätestens in den Briefkasten des Gerichts geworfen werden ?

nächsten Samstag, oder bereits nächsten freitag ?

zählt der tag der zustellung bereits als fristtag oder erst der nächste ?

also bis max fr oder sa, das wäre meine frage

Danke schon im voraus