Frist : innerhalb zwei Wochen
hallo zusammen,
mag vielleicht seltsam klingen, aber mir ist nicht klar was mit innerhalb zwei wochen exakt gemeint ist.
Ich soll dem gericht "innerhalb 2 wochen" antworten, nach zustellung....
das einschreiben wurde mir letzten Samstag, dem 23.11. zugestellt.
wann muss das schreiben nun spätestens in den Briefkasten des Gerichts geworfen werden ?
nächsten Samstag, oder bereits nächsten freitag ?
zählt der tag der zustellung bereits als fristtag oder erst der nächste ?
also bis max fr oder sa, das wäre meine frage
Danke schon im voraus
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