Hallo. Wir sind gerade in Italien in einem B&B. Am ersten morgen ist mein mann ins Bad und kam nicht mehr raus. Das schloss hat blockiert. (Es ist kein Schlüssel vorhanden also die Tür war nicht abgeschlossen) beim drücken der klinke hat sich nichts bewegt. Also hat er nach einigen Minuten die Tür aufgetreten wobei das schloss aus dem Türrahmen gesprungen ist. (Vor Ort war kein Ansprechpartner. )

Nun sollen wir die Hälfte der Handwerker Rechnung tragen was ich nicht einsehe weil es ja vorher schon kaputt war.

Wie ist hier die rechtliche Lage? Oder müssen wir uns da mit dem Eigentümer einigen?