Kundenschutz für Makler nach qualifiziertem Alleinauftrag? Muss der Verkäufer den möglichen Käufer namentlich nennen?

Situation: Makler hatte einen qualifizierten Alleinauftrag für 6 Monate. Haus wurde nicht verkauft. 1.) Der Makler hatte in dieser Zeit ca. 500 Kunden per Email angeschrieben und mit einem Expose (samt Energieausweis) versorgt. Leider hat sich daraufhin Niemand gemeldet.

2.) Der Makler hat ein anderes Haus im Angebot, was sehr begehrt war, (in anderer Lage). Da die grundsätzlichen Rahmenbedingungen (Preis, Größe, Grundstück) jedoch ähnlich waren wie bei dem NICHT verkauften Haus 1 , hat dieser Makler die erste Immobilie ebenfalls mit angeboten und ebenfalls die Leute, die Haus 2 besichtigt haben, mit dem Expose / Unterlagen von Haus 1 versorgt.

3.) Die Aktion wurde zum Ende der Vertragslaufzeit gestartet.

Ergebnis: Da der Verkäufer den qualifizierten Alleinauftrag nicht verlängert hat, hat der Makler per Stichtag (Ende Vertragslaufzeit 30.6.17) dem Verkäufer eine Kundenschutzliste mitgeteilt, die eben alle Kunden enthält, die alle bereits ein Expose erhalten haben, jedoch leider in der Vertragslaufzeit nicht besichtigt haben.

Ab 1.7.17 hat der Verkäufer eine eigene Anzeige im Internet veröffentlicht und daraufhin Besichtigungen gehabt. Auch mit 3 Kunden, die vom Makler bereits ein Expose erhalten haben.

Der Verkäufer meint nun, dass der Makler KEIN Recht auf seine Provision hat, weil er ja nicht mit den Kunden besichtigt hat in der Vertragslaufzeit und diese Kunden ja auf SEINE Anzeige erst reagiert hätten.

Frage: 1. Hat der Makler Anspruch auf seine Provision bei Verkauf an einen Käufer aus seiner Kundenliste? 2. Muss der Verkäufer den Namen des Käufers nennen, wenn dieser jetzt (nach Vertragslaufzeit) kauft?

Anmerkung: Der Preis ist der gleiche wie vom Makler angeboten. Danke für qualifizierte Rückmeldungen und Entschuldigung für den langen Text.

Immobilien, Makler, Provision
Der Eigentümer/Verkäufer verlangt die Hälfte der Provision, ansonsten lässt er den Notartermin platzen. Darf er das??

Für den Verkauf eines Mehrfamilienhauses habe ich den Auftrag erhalten und darf es meinen Kunden anbieten bzw. wurde auch in die Akquise vom Eigentümer mit integriert (er hat inseriert und mir die Interessenten zur Bearbeitung weitergeleitet). Gegenüber den Interessenten (also verschiedene Interessenten und nicht nur der hier besagte Kunde der kaufen will) hat der Verkäufer u.a. per e-mail bestätigt, dass ich den Alleinauftrag habe. Jetzt haben wir einen Kunden mit dem alles geklärt ist und auch ein Notartermin vereinbart wurde. Der Verkäufer verlangt aber nun die Hälfte der mir zustehenden Provision, da er ansonsten den Notartermin platzen lassen würde. Darüber hinaus hat er mir nun mitgeteilt, dass ich nie einen Auftrag besessen hätte!! Etlicher Schriftverkehr hierzu liegt vor, also kann er sich ja nicht rausreden dass ich nie einen Auftrag besessen habe. Des Weiteren ist er hergegangen und hat dem Kunden eine Freistellung zur Provisionszahlung erteilt! Im Exposé waren 5% vereinbart sofern nicht vorab eine andere Regelung schriftlich getroffen wird. Der Kunde wollte nicht so viel bezahlen und der Verkäufer hat einfach bestimmt, dass er den Kunden von einer höheren Forderung als 1% freistellt!! Nur mit welcher Begründung? Da gibt es keine, denn ich habe den Schriftverkehr hierzu ebenfalls gelesen. Meinem Rechtsempfinden nach haben wir hier zwei strafbare Delikte, zum einen kann er als Verkäufer nicht die Hälfte (oder überhaupt etwas –Korruption-) von der Provision verlangen und zum anderen kann er doch nicht einfach über die Höhe der Provision bestimmen! Oder sehe ich das falsch? Meiner Meinung nach kann ich ihn doch auf Schadenersatz verklagen, zumindest auf z.B. 2%, oder mehr sogar? Bitte um Ratschläge wie sich das evtl. rechtlich verhält. Danke im Voraus an alle Antworten die der Sache dienlich sind ;-)

Makler, Provision
Wie bei Immobilienkauf doppelte Maklerprovision vermeiden?

Hallo, ich habe Ende letzten Jahres eine Wohnung angeschaut, die mir recht gut gefallen hat. Das ganz lief damals über eine Maklerin (als Courtage war 3,57% angegeben).

Da die anzeige nach wenigen Tagen verschwand und ich ein anderes Objekt bevorzugt hatte, bin ich dem aber nicht weiter nachgegangen. Leider hat sich das andere Objekt zerschlagen und ich habe mich schon sehr geärgert.

Gestern tauchte die Wohnung allerdings wieder auf Immoscout auf - bei einem anderen Makler (mit den hier gängigen 6% Provision), allerdings etwas günstiger.

Als ich mit diesem Makler gesprochen habe, teilte er mir mit, dass der Inhaber sich mit dem alten Makler verworfen habe, es mir aber passieren könnte, dass ich im Falle eines Kaufes, doppelte Provision an beide Makler bezahlen müsse.

Dass die Gefahr besteht, weiß ich. Für mich ist jetzt allerdings die Frage: Wie kann ich das vermeiden? Mit dem neuen hatte ich nur ein Telefongespräch, keine Besichtigung. Ab wann zählt ein Makler als beauftragt

Meine Idee, wäre es, mich jetzt an den alten Makler zu wenden und/oder die Kontaktdaten des Besitzers rauszufinden. Das der das für mich macht (dem ist es vermutlich egal, welcher Makler, die Kohle kassiert).

Oder habe ich den neuen Makler quasi mit der Anfrage auf Immoscout schon beauftragt und kann das ganze haken? Wenn auch nur das Risiko bestände doppelte Provision zu bezahlen, würde ich das für mich abhaken.

Was mich allerdings stutzig macht ist, dass der neue Makler auf einmal eine Unterschrift von mir möchte, dass ich auf mein Widerufsrecht verzichte.

Bin für jeden Tipp dankbar Gruß, Dave

Immobilien, Makler, Provision
Verkaufsprovisionen im Einzelhandel und nervige Verkäufer. Wie steht ihr zu dieser Thematik?

viele geschäfte arbeiten heute mit verkäuferprovisionen. dabei hat jeder mitarbeiter seine eigenen aufkleber mit strichcode, die er einfach auf die einkäufe der kunden klebt, bevor er diese an der kasse bezahlt. so werden dann alle verkäufe der mitarbeiter mitgetrackt und diese erhalten dann einen kleinen bruchteil (0,7% sind es bspw. bei Peek & Cloppenburg) zusätzlich zum gehalt als provision. mit dieser maßnahme wollen geschäfte die motivation ihrer mitarbeiter erhöhen und sie dazu animieren, mehr zu verkaufen bzw. die kunden zu "nerven".

bei einkaufen passiert es mir öfters, dass sich die verkäufer auf verschiedene vorgehensweisen versuchen, einen provisionsaufkleber auf meine einkäufe zu kleben. vorwiegend beobachte ich dieses verhalten in baumärkten und kleidungsgeschäften (Peek&Cloppenburg). in den meisten fällen werde ich allerdings garnicht beraten bzw will ich garnicht beraten werden, da ich beim kleidung kaufen auch ohne die hilfe der verkäufer klar komme. schießlich weiß ich selbst, was mir gefällt und was nicht. meistens lauern die verkäufer in direkter nähe zur kasse. und immer wenn ich mich für ein paar kleidungsstücke entschieden habe und mich auf den weg zur kasse mache, springt irgendwo ein verkäufer hervor und fragt mich, ob er die teile für mich zur kasse legen darf. (auch wenn ich nur wenige meter von der kasse entfernt bin) auf diese weise verschafft sich der verkäufer die gelegenheit, seine provisionsaufkleber auf meinen einkauf zukleben um eine kleine provision zu erhalten. ich lehne immer dankend ab und betone dass es nicht nötig, sei, da ich ohnehin schon zur kassa gehe. ich persönlich finde dieses verhalten unangebracht. verkäufer mit solch die keine beratung machen und sich nur aufdringlich verhalten, haben auch keinen zuspruch auf eine provision. das ist meine meinung dazu.

wie seht ihr das? kennt ihr bzw. war jemand von euch schonmal in dieser situation? und falls ja, was habt ihr gemacht? und wie steht ihr allgemein zu diesem thema mit der verkaufsprovision? macht es sinn? oder erzeugt es nur aufdringlichkeit? ich freue mich auch über erfahrungsberichte.

Kleidung, verkaufen, Textilien, Geld, Einzelhandel, Handel, Provision, Verkauf
Erhalte Fixgehalt + Provision. Im neuen Monat wird meine Provision vom Umsatz abgezogen, Begründung: Mehrkosten für den Arbeitgeber. Ist das rechtens?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Anliegen, welches nicht ganz so einfach zu erläutern ist. Ich beziehe von meinem Arbeitgeber ein Fixgehalt + 15% Provision vom Monatsumsatz. Vom Monatsumsatz wird generell immer mein Bruttolohn (+AG-Anteil) und der Bruttolohn meiner Mitarbeiterin (+AG-Anteil) abgezogen. Vom Gewinn, der dann noch übrig bleibt, erhalte ich 15% Provision auf meinen Bruttolohn. Der Knackpunkt: Das Gesamtgehalt, das sich auf das Fixgehalt + Provision bezieht, erhalte ich immer erst einen Monat später.

Hier ein Beispiel mit Zahlen:

Nehmen wir an ich habe einen Umsatz von 10.000€ im Monat. Meine Mitarbeitern und ich "kosten" unserem Arbeitgeber im gleichen Monat 5.500€ inklusive AG-Anteil. Bleiben 4.500€ übrig, von denen ich 675€ auf mein fixes Bruttogehalt hinzugerechnet bekomme. Wenn dies also im November der Fall war, erhalte ich mein Fixgehalt + 675€ Provision Ende Dezember ausgezahlt.

Nun hatte ich vor einigen Tagen ein Gespräch mit der Personalabteilung, die mir folgendes -sinngemäß- gesagt hat:

Da ich beim AG durch die Provision einen höheren AG-Anteil verursache, soll der höhere AG-Anteil vom Umsatz des nächsten Monats abgezogen werden.

Um beim Beispiel oben zu bleiben, würde mein Umsatz im Januar durch den höheren AG-Anteil -verursacht durch meine Provision im Dezember- belastet werden. Nehmen wir beispielsweise an, dass der Arbeitgeberanteil im Dezember durch die Provision in Höhe von 675€ um 100€ steigt, würden mir diese 100€ also im Januar vom Umsatz abgezogen werden.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ist dieses Verhalten rechtens?

Vielen Dank für die Antworten, ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich machen!

Provision, Bruttogehalt
Darf mein Versicherungs-Makler ohne mein Wissen und Einverständnis in meinem Namen Vertrag abschließen, der zu meinem Ungunsten ist?

Seit ca. 15 Jahren habe ich einen Versicherungs-Makler. Erstmals letztes Jahr im Sommer 2014 wurde er tätig und hat "ohne mein Wissen, und ohne Rücksprache mit mir, klamm heimlich" meine langjährig bestehende Wohngebäude-Versicherung gekündigt. Bin aus allen Wolken gefallen, als ich ein Schreiben meiner Versicherung mit der Kündigungsbestätigung bekam. Ich wütend meinen Makler angerufen, der meinte: alles nur zu meinem Vorteil. Meine derzeitige fast 15-jährige Versicherung sei zu teuer wegen zukünftiger Preiserhöhung, darum hat er für mich freundlicherweise gekündigt und mich woanders neu versichert. Sein Versprechen, sogar schriftlich, zum selben Preis wie vorher aber mit viel besseren Leistungen. Na gut dachte ich, Begeisterung pur. Anfang dieses Jahres habe ich mal nachgefragt, wo bleibt meine Rechnung, meine neuen Unterlagen etc. Er meinte, kommt alles irgendwann, ich soll mich nicht sorgen, ich hätte trotzdem Versicherungsschutz. Jetzt, vor 2 Tagen kamen die Unterlagen samt Rechnung an. Horror pur. Ich muss für die neue Versicherung jetzt 22% mehr Prämie bezahlen, als bei meiner alten Versicherung. Da stehen Sachen im Vertrag, die brauche ich gar nicht. Gleichzeitig teilt mein Makler mit, dass die neue Versicherung auf Dauer auch viel zu teuer ist, er beabsichtigt einen 2. erneuten Vertragswechsel "die neue Versicherung" unterjährig wieder anderweitig zu platzieren. Ich glaube, der Makler handelt nur in seinem eigenen Provisions-Interesse (seine Provision kriegt er natürlich von den Versicherungs-Gesellschaften). Frage: Muss ich die hohe Rechnung bezahlen, kann ich den Vertrag welchen er in meinem Namen gemacht hat, anfechten, kann ich den Makler zwingen, dass er den Vertrag wieder storniert, oder den Makler anzeigen, etc. ...? Ich hab mal über Versicherungs-Vergleichsportale gegoogelt, wenn ich selber meinen Vertrag online abschließen würde, bekomme ich Traumpreise. Ich fühle mich abgezockt von diesem Maklerbüro. Dürfen alle Makler walten und schalten wie sie wollen? Da alles noch sehr frisch ist, habe ich weder Makler noch die neue Versicherung kontaktiert (bin auch viel zu wütend, erst Rat einholen) Ich hoffe hier auf etwas Hilfe, gute Tipps und Ratschläge, gibt ja auch noch Verbraucherschutz und Anwalt. Was tun mit diesem "Abzocker-Maklerbüro" ??? Im voraus vielen herzlichen Dank für Ihre Mithilfe !!! Freue mich sehr über viele hilfreiche Antworten...

Wohngebäudeversicherung, Kündigung, Versicherung, Recht, Vertrag, Abzocker, Provision

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