Ein Notar beurkundet z.B. ein Testament oder einen Immobilienkaufvertrag. Dieser Auftrag wurde Ihm durch einen nicht an dem Geschäft beteiligten Dritten vermittelt. Darf der Notar dem Dritten eine Vermittlungsprovision z.B, von X% der Auftragshöhe zahlen?

Vielen Dank