Für den Verkauf eines Mehrfamilienhauses habe ich den Auftrag erhalten und darf es meinen Kunden anbieten bzw. wurde auch in die Akquise vom Eigentümer mit integriert (er hat inseriert und mir die Interessenten zur Bearbeitung weitergeleitet). Gegenüber den Interessenten (also verschiedene Interessenten und nicht nur der hier besagte Kunde der kaufen will) hat der Verkäufer u.a. per e-mail bestätigt, dass ich den Alleinauftrag habe. Jetzt haben wir einen Kunden mit dem alles geklärt ist und auch ein Notartermin vereinbart wurde. Der Verkäufer verlangt aber nun die Hälfte der mir zustehenden Provision, da er ansonsten den Notartermin platzen lassen würde. Darüber hinaus hat er mir nun mitgeteilt, dass ich nie einen Auftrag besessen hätte!! Etlicher Schriftverkehr hierzu liegt vor, also kann er sich ja nicht rausreden dass ich nie einen Auftrag besessen habe. Des Weiteren ist er hergegangen und hat dem Kunden eine Freistellung zur Provisionszahlung erteilt! Im Exposé waren 5% vereinbart sofern nicht vorab eine andere Regelung schriftlich getroffen wird. Der Kunde wollte nicht so viel bezahlen und der Verkäufer hat einfach bestimmt, dass er den Kunden von einer höheren Forderung als 1% freistellt!! Nur mit welcher Begründung? Da gibt es keine, denn ich habe den Schriftverkehr hierzu ebenfalls gelesen. Meinem Rechtsempfinden nach haben wir hier zwei strafbare Delikte, zum einen kann er als Verkäufer nicht die Hälfte (oder überhaupt etwas –Korruption-) von der Provision verlangen und zum anderen kann er doch nicht einfach über die Höhe der Provision bestimmen! Oder sehe ich das falsch? Meiner Meinung nach kann ich ihn doch auf Schadenersatz verklagen, zumindest auf z.B. 2%, oder mehr sogar? Bitte um Ratschläge wie sich das evtl. rechtlich verhält. Danke im Voraus an alle Antworten die der Sache dienlich sind ;-)