Ich bin über 50. Die Beugsberechtigung von Alg1 wäre in diesem Alter maximal 15 Monate. Nun die Frage: Bin ich vor weiteren Sperrzeiten während der darauffolgenden 12 Monate Alg1-Bezugsdauer sicher, wenn 12 Wochen Sperrzeit gleich am Anfang verhängt werden?
Wie ist das mit Alg1 bei einer Sperrzeit von 12 Wochen gleich am Beginn (z.B. wegen Verlust des Arbeitsplatzes aus eigenem Verschulden)?
Recht,
ALG I
Lasuranstrich einmal genug oder muss zweimal?
Wir streichen gerade den Holzschuppen.
Anstrich,
Lasur
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