Wenn bei einem Hauskauf vereinbart wird, "bewegliche Gegenstände" (bspw. Gartenhäuschen) aus dem Kaufpreis rauszunehmen (z.b. um Grunderwerbssteuer zu sparen), ändert sich dann dementsprechend auch die Maklercourtage oder bleibt diese gleich? Anders gefragt: Wird die Maklerprovision auf den gesamten Kaufpreis gerechnet oder nur auf den Preis der quasi für Haus- und Grundstück festgelegt wurde aber eben nicht für "bewegliche Gegenstände"?