Wird Eigentum/ ein Grundstück verpfändet wenn man die Kosten für ein Pflegeheim nicht mehr aufbringen kann?

Guten Tag,

Meine Großmutter geht langsam auf die Situation zu, dass sie ein Pflegeheim notwendig wird. Sie hat aktuell schon Pflegestufe 3 und wenn es so weiter geht wird ein Heimplatz doch interessant.

Sie könnte definitiv die ersten Monate von ihrem Ersparten bezahlen (von 1.500 bis 2.000 € im Monat ausgehend) nur die Frage ist wie es danach weiter geht. Soweit ich mich mal belesen habe, trägt ja erstmal das Sozialamt die Kosten die nicht gedeckt werden können und geht dann auf die Verwandten zu. Mein Vater (alleinstehend) selbst hat noch einen Kredit am laufen und hat auch weniger als 100.000€ Brutto im Jahr (das scheint ja diese Grenze zu sein, ab der man sich beteiligen muss: korrigiert mich bitte gerne)

Sprich theoretisch dürfte er ja nicht belastet werden. Ich selbst bin noch Azubi und würde aber auch ausgelernt niemals auf die 100.000€ im jahr kommen.

Meine Oma hat nun noch ein (baufälliges) Haus und 2 Grundstücke. Eines auf dem das Haus steht und eins was als landwirtschaftliche Nutzfläche gilt (hat aber noch einen gültigen Pachtvertrag mit der Gemeinde)

Das Haus und das Grundstück dürften schätzungsweise bei Plus minus null rauskommen. Das Haus ist es nicht mehr wert zu erhalten und müsste definitiv abgerissen werden. Rechnet man diese Kosten gegen den Verkaufswert denken wir mal, dass es sich wenn überhaupt decken könnte.

Und nun zu den Fragen: Könnten die Grundstücke einfach so vom Amt verpfändet werden? Um damit die Kosten zu decken? Und wie würde es aussehen, wenn das alles vorher an mich als Enkel überschrieben würde. Wäre es dann "sicher"?

Bzw mal allgemein die Frage was denn alles unternommen wird um die Kosten zu decken?

Mir ist an dieser Stelle auch vollkommen bewusst, dass es keine einwandfreie Rechtsberatung ist, aber vielleicht hat ja der eine oder andere einfach mal Erfahrungen und Hinweise. Wenn es soweit wäre, würden wir uns eh nochmal weiter damit informieren und beraten lassen.

Vielen Dank schon mal fürs Lesen und ich freue mich auf eure Antworten:)

Pflege, Recht, Grundstück, Jura, Pflegeheim, Sozialamt
Verhinderungspflege in Kombination mit Kurzzeitpflege?

Hallo zusammen!

Ich versuche mich kurz zu halten:

Ein Nicht-Verwandter pflegt meine Großeltern. Ich möchte das oben genannte in Anspruch nehmen. Verhinderung mit 50% der Kurzzeitpflege möchte ich erreichen, da die Kurzzeitpflege nie beansprucht wurde.

Irgendwie komme ich mit der Krankenkasse nicht zurecht und egal wie viel ich noch lese, ich weiß nicht wie ich es richtig beantrage.

Normal stehen bei Verhinderung 42 Tage zu, welche ich ausgeschöpft habe. Das Geld ist bezahlt und am Ende des Jahres wollte ich es für das gesamte Jahr ausfüllen, da ich letztes Jahr mehr bezahlt als bekommen habe, da die DAK immer irgend einen Grund findet, nicht über die Verhinderung zu zahlen.

Ihr müsst mich korrigieren wenn ich etwas falsch verstanden habe. Wenn ich 50% der Kurzzeit nehmen möchte, da ich diese nicht in Anspruch genommen habe und man somit auf bis zu 2418 Euro im Jahr gehen kann. Heißt es die Summe dann auf 42 Tage oder auf 63 Tage (Verhinderung+ Hälfte Kurzzeit) verteilen oder zählen dann nur die Stunden? Und damit komm ich zur nächsten Frage: Soll ich sowas in den Stundenlohn hineinrechnen (höherer Stundenlohn) oder werden die 806 Euro obendrauf oder separat bezahlt? Das hat mir nämlich die Verhinderung erzählt, dass man dies einfach auf den Stundenlohn drauf rechnen kann und nach meinen Recherchen hat er ja irgendwo recht.

Normal habe ich bei Verhinderung einfach mit 10 Euro/h beantragt für 3-4h sodass ich recht nah an die 1612 Euro kam. Jetzt hat er mich gebeten mit der Kombination wenn der Stundenlohn steigt hoch auf 14,30€ ca zu machen, da 2418€ auf 42 Tage und 4h verteilt irgendwas mit 14,39...€ ergibt. Kann man den Stundenlohn einfach so erhöhen ohne Probleme, auch wenn die obere Grenze nicht überschritten wird? Ich meine ist ja seine Arbeit und das Geld steht ihm dann gesetzlich doch so zu oder? Ich habe Angst, dass ich dem so zustimme, ihn dementsprechend bezahle und die Kasse am Ende nicht so zahlt wie ich es mir vorstelle.

Ich hoffe, ihr versteht mein Anliegen und ich bin dankbar für alle Antworten!

LG Niko

Pflege, Pflegegeld

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