Wohnungsgeberbestätigung im Pflegefall?
Hi
ich werde zum 1.1.21 ins Haus meiner Mutter einziehen, die ich als gesetzlicher Betreuer vertrete und die dauerhaft wegen schwerer Demenz in einem Pflegeheim leben muss.
Für den Umzug bzw. die Meldung des selbigen benötige ich eigentlich eine Wohnungsgeberbestätigung des Inhabers (also meiner Mutter). Die kann sie natürlich weder ausfüllen, noch unterschreiben.
Langt mein Betreuerausweis dafür aus oder wie soll ich das Ganze sonst regeln?
Vielen Dank
2 Antworten
Handelt es sich hier um Eigentum oder um eine Mietunterkunft? Wenn der Vermieter es erlaubt, dann kannst du einziehen (neuer Mietvertrag etc.).
Die Wohnungsgeberscheinigung stellt in der Regel der Vermieter aus. Die Mutter Eigentümerin ist, wäre die Mutter in der Pflicht. Ist diese dazu nicht in der Lage, ist ihr gesetzlich bestellter Vertreter (entweder vom Gericht bestellt oder sie hat selbst vorher jemanden dafür ausgesucht) dafür zuständig. Derjenige wird dann auch ein entsprechendes Schriftstück haben, aus dem hervorgeht, dass er für Mutter die Rechtsgeschäfte tätigen darf.
Warum schreibst du MIR das? Dazu hatte ich mich doch ueberhaupt nicht geaeussert, weil du die Frage schon vorher voellig korrekt beantwortet hattest.
Du kannst doch als Betreuer für Deine Mutter unterschreiben, oder? Wenn ja, kannst du dir die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausstellen.
Wenn er Vollmacht hat. Betreuungsvertrag und Vollmacht sind zwei Paar Stiefel.
Das weiß er doch nicht. Sonst hätte er nicht hier nachgefragt. Er muss sich beim Notar oder der Behörde erkundigen oder den Vertrag richtig lesen. :-))
Die Zustimmung des Vermieters waere hier nicht erforderlich und eines neuen Mietvertrages wuerde es erst recht nicht beduerfen.
Ausserdem geht es dem/der FS auch gar nicht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen er/sie einziehen kann, sondern wer die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen kann.