Verhinderungspflege in Kombination mit Kurzzeitpflege?

4 Antworten

Mal ganz von vorne.

Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad erhalten keine Entlohnung und auch kein Geld aus der Verhinderungspflege. Da gibt es maximal das 1,5 Fache des Pflegegeldes für die Aufwendungen.

Der Betrag Verhinderungspflege ( VHP) kann, wenn sie nur Stundenweise beantragt wird ( tgl. maximal 7,9 Stunden) in voller Höhe und ohne die Tagesbegrenzung beansprucht werden.

Beim Antrag auf die VHP wird angekreuzt: Stundenweise, weniger als 8 Stunden und nach hinten offen.

Zusätzlich wird angekreuzt: reicht das Geld der VHP nicht sollen noch 50% aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Ihr müsst der Pflegekasse die Kosten für die VHP nachweisen, ihr müsst angeben wer die VHP erbringt.

Das Geld wird immer im nachhinein ausgezahlt.

Du kannst den Stundenlohn so hoch ansetzen wie du willst, die Pflegekasse wird dir maximal den Mindestlohn in der Pflege von derzeit im Osten und im Westen 12,55 Euro. Und diesen Betrag wird dir die PK anerkennen

Hast du weiter Probleme, gehe zu einem Pflegestützpunkt und lass dich dort kostenfrei beraten.

Grüße von einer Pflegedienstleitung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nur um für mich zum Verstehen. du willst Verhinderungspflege beantragen, wo doch jemand anderes die Pflege erbringt?


Ich würde da direkt mit der Pflegekasse drüber sprechen,.

Du kannst es so versuchen

Die Pflegekasse schreibt es Dir dann zurück ob es so machbar ist oder nicht