Kommt ein gesetzlicher Betreuer auch ohne Vollmacht an das Konto seines Betreuten?
10 Antworten
Der gesetzliche Betreuer bekommt einen Gerichtsbeschluss in dem er als Betreuer bestellt wird. Mit diesem Beschluss hat er alle im Beschluss aufgeführten Vollmachten.
Ja geht solange man die Pin hat. Aber vernünftiger wäre eine Vorsorgevollmacht (online Formular ausfüllen zum Bundesjustizministerium zum Eintrag schicken, dann zum Gericht und als Betreuungs Person eintragen lassen) spätestens wenn man zum Schalter zum Banksachbearbeiter usw... muss
Und wenn jemand sein Konto selber nicht benutzen kann klingt es mir nach... Pflegefall. In dem Falle muss sogar eine Vollmacht her. Alleine aus Missbrauchs Gründen z. B. Bei Demenz.... Hab als ehemaliger Pflegerin genug Betrug erlebt sei es Familiären oder von Pflegediensten aus daher spreche ich aus Erfahrung.
Viele Banken erkennen Vorsorgevollmachten nicht an. Deshalb sollte man vorab zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Bankvollmacht machen.
Bei einem gerichtlich bestellten Betreuer kommt es auf den Beschluss an. Da stehen die Aufgabenkreise des Betreuers drin. Im Regelfall dürfte er an das Konto können.
ja, er muss die Bestallungsurkunde bei jeder Verfügung vorlegen.
Ja, leider lassen sich viele Bankmitarbeiter von der sogenannten "Bestallungsurkunde" beeindrucken, die man aber nur zusammen mit dem amtsgerichtlichen Beschluss, aus dem Vermögenssorge zweifelsfrei hervorgeht, akzeptieren sollte
Eine Bestallungsurkunde reicht doch aus. Muss die nicht bei jeder Verfügung vorgelegt werden?