Wurde von meinem Nachbarn beim Veterinäramt gemeldet?

Ich habe eine Frage. Mein Nachbar ging für 3 Monate mit meinem Listenhund (8 Monate alt) Gassi, währenddessen ich auf Arbeit war. Nachdem mir einige Sachen Spanisch vorkamen beim verhalten meines Hundes, suchte ich mir ungehend einen neuen Hundesitter. Nachdem ich meinem Nachbarn mitgeteilt habe dass er nicht mehr mit meinem Hund rausgehen braucht und ich meinen Hausschlüssel zurück möchte, meinte er nur er seie auf das Geld angewiesen da ihm eine Dauer Tätigkeit beim Gassi gehen zu gesichert habe. (Ich muss dazu sagen er bezieht Hartz IV und hat darauf bestanden das Geld in bar zu bekommen.) Als ich meinen Schlüssel verlangte und mich um der lieben Frieden Willen mit den Nachbarn bei ihm bedankte, und ging. Rief er mir nur hinterher das wirst du bitte bereuen. Knapp eine Woche später lag ein Zettel im Briefkasten. Dass das Veterinäramt da war, und sie mich nicht angetroffen haben. Weiter stand in dem Brief das ich mich bitte umgehend zu melden habe, um einen Termin auszumachen damit die Haltungsbedingungen überprüft werden können. Ich selber habe keine Bedenken bezüglich meiner Haltungsbedingungen. Was mir nur Kopf macht ich weiß nicht was der denen für ein Scheiß erzählt hat. Da ich mir sicher bin, das ist auf seinem Mist gewachsen ist. Was könnt ihr mir raten. Ich denke ich werde die Dame vom Veterinäramt auf jeden Fall mit meinem Verdacht kontaktieren.

Recht, Ordnungsamt
Strafzettel, Wiederspruch oder in den sauren Apfel beißen?

Moin Moin,

ich möchte einmal ein paar Meinungen einholen, ob es sich lohnt gegen einen Strafzettel vorzugehen, oder nicht.

Ich habe mein Auto in einer Straße geparkt in der es einen Abschnitt mit “Absolutem Halteverbot“ gibt und einen Abschnitt ohne. Ich parkte selbstverständlich nach diesem Halteverbot. Nun ist es so, dass ich einen Strafzettel bekommen habe, weil ich a.) „verbotswidrig auf dem Gehweg parke“ (§12 Abs 4, §49 StVO)

und b.) „an einer engen Straßenstelle“ parke.

Mit mir parkten natürlich auch noch andere Autos in dieser Straße, welche aber keinen Strafzettel bekommen haben ( oder Ihn schon entfernt haben, dass weiß ich natürlich nicht).

Mir wird nicht ganz klar, wie einerseits bemängelt wird, dass ich mit meinem Fahrzeug den Gehweg blockiere, sprich bitte weiter auf der Straße parken soll. Im nächsten Tatvorwurf mir aber zur Last gelegt wird, dass die Straße allgemein zu eng ist um dort zu Parken.

ich finde entweder sollte dann das absolute Halteverbot auf die ganze Straße ausgeweitet werden, oder das Parken sollte dort erlaubt sein.

Wie sich die Verwarngeldhöhe von 20€ zusammensetzt ist mir auch schleierhaft. Laut meinen Recherchen sollten die beiden Tatvorwürfe mich etwas mehr kosten ( Ich meine gegen eine geringere „Strafe“ beschwere ich mich natürlich nicht, aber das würde die eventuelle Willkür der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes unterstreichen.)

Nun sind es ja nur 20€, aber wie gesagt ich fühle mich da ungerecht behandelt.

Kann mir hier jemand einen Rat geben ?

MfG

Phillip

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Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Ordnungsamt, parken, Straßenverkehrsordnung, Widerspruch, Auto und Motorrad
Geblitzt - Zeugenfragebogen erhalten - Auto auf Mama zugelassen - Ignorieren oder Zeugnisverweigerungsrecht?

Hallo zusammen,

ich wurde nachts, genau kurz bevor 50 wird, geblitzt. Ich war innerhalb Ortschaften 23kmh zu schnell. Für mich ist das einfach nur inbetracht der Gegend/Uhrzeit (keine Häuser, Keine Unfallgefahr) - Abzocke. Ich wurde zum ersten Mal geblitzt. Die Strafe wäre zwar nicht so hoch (1 Punkt und Geldstrafe) trotzdem möchte ich es nicht bezahlen. Daher meine Frage:

Das Auto ist auf meine Mama zugelassen. Sie hat dann ein Brief mit dem Zeugenfragebogen bekommen, mit meinem Blitzer-Foto ( Man kann mich aber nicht zu 100% erkennen weil es nachts war).

Im Brief steht, Sie soll den verantwortlichen Fahrzeugführer auf der Rückseite nennen und es innerhalb einer Woche zurückschicken, auch wenn Sie von Ihrer Zeugnis-/Aussageverweigerungsrecht Gebraucht macht. "Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen durch die Bußgeldstelle und die Polizei".

"Sollten Sie der Bitte um Angabe der Personalien innerhalb einer Woche nicht entsprechen, obwohl Ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, müssen Sie damit rechnen, dass ein Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet wird, indem Sie als Zeuge richterlich vernommen werden können {..} "

Was soll ich tun?

1.Brief ignorieren? - So tun als ob Brief nie angekommen ist ( und Nachbarn sagen, falls Ordnungsamt kommt und fragt, dass sie mich nicht nennen sollen)

2."Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch" ankreuzen und zurückschicken?

Ich bedanke mich im Voraus.

Danke für eure Mühe.

Auto, Recht, Anwalt, Blitzer, geblitzt, Ordnungsamt, Geschwindigkeitsüberschreitung, Bußgeldbescheid, Auto und Motorrad
Darf er in einem Verkehrsberuhigten Bereich dort auf der Straße parken??

Hallo, es geht jetzt um eine Frage bzgl. des Parkens in einem verkehrsberuhigten Bereich.
Wir haben einen Nachbarn, der sein Wohnmobil 12 Monate im Jahr, vor der Haustüre stehen hat. (Das Wohnmobil ist ursprünglich ein Lkw gewesen, also richtig groß). Zur Hälfte steht er mit dem Gefährt auf seinem Grundstück, zur anderen Hälfte auf der Straße. Kurz dahinter ist eine Kurve. Das heißt jedes Mal wenn mir ein anderes Auto entgegen kommt, hat man ein Problem und muss wirklich weit zurück fahren, weil man sonst nicht aneinander vorbei kommt. Zusätzlich sieht man wirklich kein bisschen, wenn das Auto des anderen Nachbarn in seiner Einfahrt steht. Durch das Wohnmobil kann man dann auch nicht vor der Kurve ausholen um zu sehen ob da was kommt oder nicht. Außerdem kommen oftmals hinter dem Wohnmobil Fahrräder raus weil dort ein weg endet, die sieht man natürlich auch nicht kommen weil das Riesen Ding dort steht. Das stört wirklich sehr und ich finde es auch gefährlich. Wenn die Müllabfuhr kommt, ist es wirklich cm Sache und sie müssen wirklich gut Rückwärts rangieren.
Jetzt zu meiner Frage: darf er da so stehen ? Ich würde wirklich gerne mal das Ordnungsamt anrufen. Aber vorher möchte ich natürlich gerne wissen ob er das darf.
PS: zwei Nachbarn haben sich schon bei ihm beschwert und gefragt, ob er sich nicht einen Stellplatz suchen kann wie jeder andere Wohnmobilbesitzer auch. Darauf hat er sich aber nicht eingelassen und die Türe vor der Nase zugeknallt. Also er ist wirklich total unkooperativ.

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Parken vor Grundstückseinfahrten?

Ich habe zu oben genannten Thema eine Mail ans Ordnungsamt gesendet Sehr geehrte Damen und Herren, Es geht um ständige Streitigkeiten wegen Missachtung der StVO. Genauer gesagt geht es um Paragraph 12Abs.3 Nr.3 Parken vor Grundstückseinfahrten.

Wir haben einen Parkplatz dieses gehört ja zu unserem Grundstück, jeder andere Bewohner hier in der Straße kann ohne Behinderung ein und ausparken auser wir. Familie Schneider stellt eine Reihe Ihrer Fahrzeuge immer vor unseren Parkplatz zwar auf die gegenüberliegenden Straßenseite, aber da die Straße nicht sehr breit ist, die Straße wurde mal vermessen und da kam raus das die Breite noch nicht mal 3 Meter beträgt, stellt dies eine massive Behinderung da.

Zu allem Überfluss stellen auch die Besucher der Familie Schneider Ihre Fahrzeuge dort ab sodass manchmal bis zu 5 Autos hintereinander dort parken. Es ist ja nicht so das Familie Schneider keine Parkmöglichkeiten hätte, den auch die Familie Schneider hat einen Parkplatz und würden Sie Ihren Anhänger vom Parkplatz weg tun könnte Frau Sabine Schneider Ihr Auto dort locker parken und der Firmentransporter Ihres Mannes könnte entweder in Ihrem Hof parken oder vorm Hoftor. Oder Frau Sabine Schneider könnte Ihr Auto ein Stück vorfahren dann wäre unser Parkplatz auch komplett frei.

Ich die Freundin habe schon mehrfach versucht mit Frau Sabine Schneider zu sprechen wegen der Situation. Da wurde mir gesagt ich könnte ja klingeln wenn ich raus oder rein wollte dann würden Sie weg fahren. Ich die Freundin fahre einen Opel Meriva also brauche ich schon ein bisschen Platz. Mein Freund Andreas Kirchner fährt einen Smart Roadster und selbst mit dem ist es sehr knapp wenn wir raus fahren wollen das wir das Auto von Frau Sabine Schneider nicht treffen, nun bekommt er aber ein größeres Auto mit diesem dann weder das ein noch das ausparken möglich wäre.

Ich finde es eine Frechheit das ich mir sagen lassen muss das ich ja klingeln könnte um auf mein Grundstück zu kommen. Ich habe nun über eine Woche Fotos gemacht die belegen das die Familie Schneider keine Rücksicht nehmen und das kann nicht so weiter gehen da dies ein klarer Verstoß gegen die StVO ist. Die Fotos habe ich dieser Mail als comprimierte Zip Datei angehängt. Diese zeigen die verschiedenen geparkten Fahrzeuge und auch einmal die freie Straße um zu belegen das die Straße nicht grad breit ist.Ich bitte Sie schnellstmöglich etwas zu unternehmen da reden ja nichts bringt.

Und folgende Antwort bekommen: Sehr geehrte Frau Carvalho de Castro, ich kann Ihren Nachbarn nicht verbieten gegenüber Ihrer Ausfahrt bzw. Ihren Stellplätzen zu parken. Sicher ist es ärgerlich, wenn man selbst Stellplätze auf dem eigenen Grundstück hat und die Nachbarn nicht und diese dann auf der Straße parken. Allerdings ist es nicht so, dass wir das Parken gegenüber Ihrer Einfahrt verbieten können. Dies ginge nur bei einer sehr schmalen Fahrbahn. Nach der Rechtsprechung ist Ihnen ein bis zu dreimaliges Rangieren zuzumuten.

Grundstück, Ordnungsamt, parken
Was kann man Rechtlich tun, wenn die Katze von einem Unangeleinten Hund gebissen wurde?

Zur Situation: Meine Katze wurde vor einigen Tagen von einem Hund gejagt und gebissen. Mein Kater ist Freigänger und war auf dem Heimweg, es war dunkel und der Hund war nicht angeleint. Nachdem mein Kater Panisch zur Terassentür rein lief bin ich sofort zu den Besitzern runter auf die Heuwiese die an unseren Garten grenzt (kein zaun, wohne zur miete). Habe Sie aufgefordert den Hund anzuleinen und bin wieder rein. Dann sah ich das mein Kater einen Klaffende Wunde am Maul hatte. Ich bin wider raus zu den Hundehaltern und musste feststellen das der Hund immer noch nicht angeleihnt war... wir haben die Daten ausgestauscht wegen der Versicherung. Ich bin mit meinem Kater zum Tierartz und er wurde wenig später Operiert. Es geht ihm den Umständen entsprechend gut.

Zur Frage: Mir wurde empfohlen Rechtlich was zu unternehmen, ist das Überhaupt nötig? Ein Freund (selbst hundebesitzer und tätig beim Amt) gab mir den Rat die Hundebesitzer beim Ordungsamt zu melden, da diese mitten im Wohngebiet IMMER unangeleint mit den Hund Gassi gehn. Was hat die Meldung für Auswirkungen? Ich mag Hunde sehr und möchte nur das die Besitzerin ihren Hund im Wohngebiet anleint.

Ich möchte hier keine Hund VS Katze disskussion auslösen, sondern nur Antworten auf meine Fragen haben, vielen Dank! Dafür ist die Plattform ja auch gedacht. :-)

Danke für alle Informativen Antworten :-)

Hund, Versicherung, Katze, Tierarzt, beißen, Ordnungsamt, Freigänger

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