Ich gehe auf eine Berufsschule in Dortmund. Gestern bekam ich ein Strafzettel von 20€ mit der Begründung:"Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg." Ich habe aber nicht auf dem Gehweg geparkt. 

In dieser Straße ist eine Garage die nicht mehr genutzt wird. Natürlich sind da noch Bestreifungen, dass es kein Parkplatz ist. Dies ist aber trotzdem kein Gehweg.Außerdem habe ich vor 5-6 Wochen an dieser Stelle schon einmal geparkt, während der Pause verpasste das Ordnungsamt Strafzettel für Falschparker. Ich habe vorsichtshalber einen der Beamten gefragt ob man an dieser bestimmten Stelle parken darf. Dieser meinte, obwohl diese Stelle kein gekennzeichnetes Parkplatz ist würden Sie vor einer Garage die nicht mehr genutzt wird (es wurde komplett Blau lackiert und es stehen sehr viele Mülleimer davor) kein Strafzettel ausstellen.

Lohnt es sich aus diesen Begründungen Einspruch einzulegen oder davor erstmal bei der Hotline anzurufen um sich zu beschweren?