Hallo Community.

Darf man als Haus- bzw Grundstücksbesitzer Eingangstore jeglicher Breite, zb. auch kleiner als 3m, als Grundstücksein- und Ausfahrt kennzeichnen?

Oder anders: ist eine Ausfahrt Immernoch eine Ausfahrt, obwohl es zu eng ist um mit einem Auto hineinzufahren?

Unser Nachbarhaus hat links und rechts zwei Tore die jeweils mit einem 'Ausfahrt freihalten' Schild behangen sind und eines davon ist so schmal, dass evtl nur ein Fußgänger mit einem Fahrrad durchkommen könnte, dieses wird hauptsächlich als Zugang zur Eingangstüre genutzt. Das andere Tor ist so schmal das gerade mal ein kleiner Anhänger für ein KFZ Platz hat eventuell noch ein Motorrad (also ca. 2.50m breit)

Direkt an den Wohnhäuser verläuft ein Gehweg und entlang des Gehwegs sind Parkplätze.

In unserer Straße ist das Parken nicht gerade einfach und man könnte zumindest den einen Platz noch als Stellfläche nutzen.

Ist es möglich bei der Stadt einen Antrag zu stellen um die Situation zu begutachten und evtl. zu ändern?

Liebe Grüße Eddi