Brief vom ordnungsamt?

2 Antworten

kann sein, fordert der gebissene Schmerzensgeld ? Du musst damit rechnen das man sich die Haltung ansieht, es ist alles möglich, leg schon mal ein wenig Geld bei Seite, es kann teuer werden. Sollten Regressansprüche gestellt werden und du hast keine Hundehalterhaftpflicht kannste arm werden. 

§ 833 BGB regelt das. Vernünftige konsequente Erziehung wäre billiger gewesen.

Vermutlich ja!

Nachfolgen könnte noch ein Strafverfahren wegen der Körperverletzung infolge mangelder Aufsicht über den Hund, sofern der oder die Geschädigte Anzeige erstattet.

Was sicher noch kommen dürfte, ist die an ein solches Strafverfahren anschließende zivilrechtliche Forderung wegen Schmerzensgeld für den Geschädigten.

Da sollte man schonmal anfangen Geld zurückzulegen!