Ich frag mich seit längerem was der sichtbare Bereich ist? Dies ist ja für den Erfolg im Sektor des öffentlichen Dienstes eher wichtig, wenn man sich für ein Tattoo entscheidet oder bereits tätowiert ist und im ö.D. arbeiten möchte (oder jenes Berufsfeld, welches Wert auf Nicht-Tätowierung im sichtbaren Bereich legt)
Das damit Hände, Hals, Gesicht, etc eingeschlossen ist, ist logisch. Allerdings frage ich mich zum Beispiel, bzw. ich frage mich hierbei explizit, oder die Oberarme zum Beispiel der sichtbare Bereich sind? Ich weiß, dass bei der Polizei von der Uniform ausgegangen wird, daher ist es egal ob man seine Oberarme bis zum Ärmelende tätowiert hat. Jetzt stellt sich die Frage aber, wie ist es bei Lehrern? Als Lehrer kann ich meine Kleidung ja selbst wählen, kann ich nicht bis auf Hände, Hals und Gesicht volltätowiert sein und immer langärmelig tragen? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Arbeitgeber dies einzusehen? Wenn ich doch im Anzug zum Bewerbungsgespräch erscheine und auch auf der Arbeit immer Anzüge trage, dann könnte ich ja als Lehrer meine kompletten Arme mit Swastikas versehen haben.
Was gilt bei Tattoos als sichtbarer Bereich?
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