Guten Abend!

Ich habe gestern nach 19 Uhr einen Strafzettel wegen angeblichen Falschparken erhalten. Jedoch ist in meiner Stadt das Ordnungsamt nur zwischen 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr tätig, mein Auto stand erst um 22:00 Uhr vor meiner Wohnung. Die Stadtverwaltung hatte mir damals einen Parkausweis verwehrt, weswegen ich dann in der Regel erst nach 19 Uhr vor meiner Wohnung parken kann. Bisher habe ich noch nie einen Strafzettel gehabt und bin nun wahrlich verwundert.

Kann mir einer sagen, ob ich theoretisch Chancen habe, wenn ich gegen den Strafzettel Einspruch oder Widerspruch (ich weiß nicht, was von beidem zutrifft) einlege?

Viele Grüße!