Ich habe zu oben genannten Thema eine Mail ans Ordnungsamt gesendet Sehr geehrte Damen und Herren, Es geht um ständige Streitigkeiten wegen Missachtung der StVO. Genauer gesagt geht es um Paragraph 12Abs.3 Nr.3 Parken vor Grundstückseinfahrten.

Wir haben einen Parkplatz dieses gehört ja zu unserem Grundstück, jeder andere Bewohner hier in der Straße kann ohne Behinderung ein und ausparken auser wir. Familie Schneider stellt eine Reihe Ihrer Fahrzeuge immer vor unseren Parkplatz zwar auf die gegenüberliegenden Straßenseite, aber da die Straße nicht sehr breit ist, die Straße wurde mal vermessen und da kam raus das die Breite noch nicht mal 3 Meter beträgt, stellt dies eine massive Behinderung da.

Zu allem Überfluss stellen auch die Besucher der Familie Schneider Ihre Fahrzeuge dort ab sodass manchmal bis zu 5 Autos hintereinander dort parken. Es ist ja nicht so das Familie Schneider keine Parkmöglichkeiten hätte, den auch die Familie Schneider hat einen Parkplatz und würden Sie Ihren Anhänger vom Parkplatz weg tun könnte Frau Sabine Schneider Ihr Auto dort locker parken und der Firmentransporter Ihres Mannes könnte entweder in Ihrem Hof parken oder vorm Hoftor. Oder Frau Sabine Schneider könnte Ihr Auto ein Stück vorfahren dann wäre unser Parkplatz auch komplett frei.

Ich die Freundin habe schon mehrfach versucht mit Frau Sabine Schneider zu sprechen wegen der Situation. Da wurde mir gesagt ich könnte ja klingeln wenn ich raus oder rein wollte dann würden Sie weg fahren. Ich die Freundin fahre einen Opel Meriva also brauche ich schon ein bisschen Platz. Mein Freund Andreas Kirchner fährt einen Smart Roadster und selbst mit dem ist es sehr knapp wenn wir raus fahren wollen das wir das Auto von Frau Sabine Schneider nicht treffen, nun bekommt er aber ein größeres Auto mit diesem dann weder das ein noch das ausparken möglich wäre.

Ich finde es eine Frechheit das ich mir sagen lassen muss das ich ja klingeln könnte um auf mein Grundstück zu kommen. Ich habe nun über eine Woche Fotos gemacht die belegen das die Familie Schneider keine Rücksicht nehmen und das kann nicht so weiter gehen da dies ein klarer Verstoß gegen die StVO ist. Die Fotos habe ich dieser Mail als comprimierte Zip Datei angehängt. Diese zeigen die verschiedenen geparkten Fahrzeuge und auch einmal die freie Straße um zu belegen das die Straße nicht grad breit ist.Ich bitte Sie schnellstmöglich etwas zu unternehmen da reden ja nichts bringt.

Und folgende Antwort bekommen: Sehr geehrte Frau Carvalho de Castro, ich kann Ihren Nachbarn nicht verbieten gegenüber Ihrer Ausfahrt bzw. Ihren Stellplätzen zu parken. Sicher ist es ärgerlich, wenn man selbst Stellplätze auf dem eigenen Grundstück hat und die Nachbarn nicht und diese dann auf der Straße parken. Allerdings ist es nicht so, dass wir das Parken gegenüber Ihrer Einfahrt verbieten können. Dies ginge nur bei einer sehr schmalen Fahrbahn. Nach der Rechtsprechung ist Ihnen ein bis zu dreimaliges Rangieren zuzumuten.