hallo. ich habe einen haftbefehl wegen schulden. im brief steht: auf antrag der gläubigerin wird gegen den schuldner die haft angeordnet, um die abgabe der eidesstatlichen versicherung gemäß § 807 zpo zu erzwingen, weil der schuldner in dem zu abnahme der eidesstatlichen versicherung bestimmten termin trotz ordnungsgemäßer ladung nicht erschienen ist.
kann ich trotzdem mit dem flugzeug ins ausland verreisen? danke für die antworten im vorraus