7,49 to Lkw Fahrtenschreiber

5 Antworten

So .. nachdem hier auch ein wenig Unsinn geantwortet wurde, hier mal etwas genaueres.

Mit CE hast du keinerlei Probleme.

Es geht hier mehr um deinen Vater mit der alten Klasse 3 denke ich. Diese Klasse beinhaltet auch C1 und C1E, das ist 7,5-Tonner plus Anhänger. Damit darf er eine Zugmaschine bis 7,5t fahren. Er kann einen Anhänger anhängen, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Zuges (LKW und Anhänger zusammen) 12t nicht überschreitet. Der Anhänger muss dabei einacsig sein bzw darf eine Doppelachse mit Abstand von weniger als einem Meter haben.

Er kann seinen alten 3er Führerschein umschreiben lassen auf den neuen Kartenführerschein. Damit gewinnt er die Möglichkeit, auch echte Zweiachseranhänger zu fahren, was im alten 3er nicht enthalten ist. Somit hat man mehr Möglichkeiten.

Eine besondere Sache ist jedoch das Zug-Gesamtgewicht von 18,5t. Im alten 3er war das enthalten. Im neuen System reicht dazu aber auch C1E nicht aus, hier benötigt man CE. Beim Umschreiben des alten 3ers bekommt man das aber auch als Eintrag im Führerschein CE79>12000kg,L=<3 oder so ähnlich. Das ist die Schlüsselzahl, mit der beim Umschreiben dieses CE zwar eingetragen wird, aber auch gleich auf 7,5-Tonner Zugmaschine und Einachser Anhänger bis zu dem Zuggewicht von insgesamt 18t. Diese Schlüsselzahl gibt es beim Umschreiben nur auf Antrag.

Und nun .. Wer den alten 3e umschreibt, der bekommt in jedem Fall den C1E - und zwar auf Lebenszeit, während andere, die den neu machen, alle 5 Jahre erneuern müssen.
DE79 hingegen gehört zu den CE-Klassen und muss in jedem Fall ab 50 alle 5 Jahre erneuert werden. Das geht nur mit einem umgeschriebenen Führerschein. Ist der 50. Geburtstag deines Vaters schon mehr als 5 Jahre her und hat er nur den alten, dann ist seine Berechtigung für 18t im Moment verloren.

Also .. wenn ihr keine 18t Gesamtzug benötigt, dann sollte er trotzdem seinen Führerschein von 3 alt auf den Kartenführerschein umschreiben lassen. Er kann dann damit auch alle Anhänger hinter dem 7,5-Tonner fahren bis zu einem Zuggewicht von 12t - auch Zweiachser oder Sattelauflieger.

aber wenn ich mich nicht täusche gibt es doch eine Regel für Handwerker die erlaubt dass man bis 50km Umkreis kein Fahrtenschreiber und kein Fahretenbuch führen muss oder täusche ich mich da?


Parhalia  10.11.2014, 21:53

Deswegen empfahl ich die Anfrage bei der Polizei...bei der Handwerkskammer kannst Du beruflich ergänzend zusätzliche Infos bekommen.

Was Du mit C / CE ziehen darfst, müsstest Du in der aktuellen Klassendefinition im Web recharchieren. Mit Klasse 3 waren es max. 11,9 Tonnen gebremst mit einer Achse / Doppelachse. Ob für Eure Zwecke ein Fahrtenbuch reichen könnte, solltet Ihr bei der Polizei erfahren können. Wenn es nicht reicht, gleich auch fragen, ob der alte Fahrtenschreiber noch als Neueinbau zulässig ist, oder ob Ihr schon den digitalen Schreiber benötigt.


RainerB76  13.11.2014, 06:55

Mit der alten Klasse 3 waren es 18,5t bei Doppelachse, also Tandemachse unter ein Meter Abstand der Achsen. Bei mehrachsigen Anhängern waren es 12t...

Nö, dürft Ihr nicht ohne nutzen.

Okay, mein Lehrbuch ist falsch merk ich grad!

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__57a.html

Allerdings müsst ihr es ebenfalls als Werksverkehr anmelden, soweit ich weiß. (Ihr wollt ja damit nur Euer Material befördern und nicht eine Spedition eröffnen.)

Und mit C darf man nur die erstaunliche zul. Gesamtmasse von 750 Kilo ziehen, für alles darüber benötigt man dann CE.

Gruß!