Führerschein - wer kann mir Auskunft zu meinen Klassen (LKW) geben? (Bild)

führerschein - (Führerschein, LKW, LKW-Fahrer)

4 Antworten

Was darf ich nun - was nicht?

Du darfst alles fahren, was Du mit deinem alten Führerschein auch lenken durftest - das nennt sich Bestandsschutz.

Allerdings sind die neuen Führerscheinklassen A, B, C... anders gegliedert als die alten Klassen 1, 2, 3 ...

Daher werden hier einige Schlüsselzahlen (Spalte 12) hinzugefügt.

Bei C1 Schlüsselzahl 171

Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste *

Klartext: Omnibus bis 7,5t, aber keine Fahrgäste.

Bei CE Schlüsselzahl 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)

Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C 1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C 1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

Beispiel: Auto mit Bootsanhänger.

Klasse L Schlüsselzahl 174

Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Klartext: Das entspricht heute der Klasse T für Minderjährige.

Allerdings wundert mich an dem Führerschein etwas: Du hast offenbar 1997 den Führerschein Klasse 3 erworben.

Dann müsste eigentlich in deinem neuen Führerschein auch Klasse A mit den Schlüsselzahlen 79.03 / 79.04 eingetragen sein:

79.03

Nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04

Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

Trikes werden seit der letzten Reform des Fahrerlaubnisrechts vom 19.1.2013 nämlich nicht mehr zu Klasse B, sondern zur Klasse A gezählt.

Entweder die Führerscheinstelle hat da einen Fehler gemacht oder der Führerschein wurde vor dem 19.1.2013 ausgestellt.

Die komplette Liste der Schlüsselzahlen findest Du zum nachschlagen hier: http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID-DDDDADF0-E9FA00E3/tng_de/schluesselzahlen-05-2014.pdf

BE = PKW mit Anhänger von max... 3,495 tonnen

C1 (171) = LKW oder Bus bis max.... 7,495 tonnen .....Bus ohne Fahrgäste

C1E = LKW mit Anhänger bis 11,995 tonnen

CE (79) = LKW mit Anhänger bis max...... 17,995 tonnen keine Sattelzüge

Ob du die Grundqualifikation benötigst oder nicht hängt davon ab was du Fahren willst

geb mal führerscheinklassen 2014 in eine suchmaschine ein, da erfährst du es


thinkabelle 
Beitragsersteller
 01.12.2014, 12:14

hab ich- da kamen nur widersprüchliche Angaben... aber Danke.

0