Problem mit LED-Blinkern am Motorrad trotz lastenunabhängigen Blinkgeber?

Hi,

Bin bestimmt nicht der erste mit dem Thema, aber mit Elektrik am Kfz kenne ich mich leider nicht so aus.

Also von Anfang an. Hab mir ein Motorrad (Suzuki B-King) gekauft bei dem das Heck bereits auf LED umgerüstet wurde (Blinker mit Lauflicht) und vorn noch original war (12V/21W). Es hat in der Tachoeinheit jeweils eine Anzeige für den linken und den rechten Blinker, eine Warnblinkanlage und ein 7poliges Blinkerrelais. Alles funktioniert, soweit so gut. Diesen Winter habe ich mir vorgenommen die vorderen Blinker zu wechseln.

Neue Blinker (je 12V/1,7W) günstig geschossen, Stecker passen aber nicht an den Kabelbaum, also Stecker vom Blinker ab, Polaritär gemessen neuen Stecker angecrimpt und ab die Post. Dachte da hinten schon LED verbaut ist wird das schon ein lastenunabhängiges Relais sein. Jedenfalls war die Frequenz hinten richtig, vorn sah es leider nach Blinklicht-Dorfdisko gegen 0Uhr aus. Daraufhin beim Hersteller angefragt, der meinte kann nur am Relais liegen. Kurzerhand neues Relais bestellt (7polig, lastenunabhängig, 1-100W). Nach dem einbau des neuen Relais das selbe Bild.

Nun zu meinen Fragen:

Wie kann das bei einem lastenunabhängigen Relais sein?

Wo kann der Fehler sitzen?

Was passiert wenn ich jetzt versuche die Frequenz mit Widerständen zu regulieren, geht das überhaupt?

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LED-Leiste mit Wörtern in Autoheckscheibe erlaubt?

Moin,

ich sehe mir momentan des öfteren Dashcamvideos auf Youtube an (Videos in denen man die Vollidioten des Straßenverkehrs sieht) und habe bemerkt, dass viele Autofahrer auf Autobahnen das Rechtsfahrgebot nicht einhalten oder keine Rettungsgasse bilden. Nun kam mir dir Idee eine LED Leiste an die innenseite der Heckscheibe meines Autos anzubringen (sodass die Sicht nicht beeinträchtigt wird) und dort z.b. "Rechtsfahrgebot beachten" oder Rettungsgasse bilden" steht, sobald der Fall eben eintritt, dass dies nicht eingehalten wird. Dass man sowas nicht mal eben im Elektrogeschäft um die Ecke kaufen kann weiß ich, den Schriftzug müsste man mit den LEDs wahrscheinlich selbst programmieren.

Nun stelle ich mir aber die Frage, ob dies rechtlich gesehen überhaupt erlaubt ist? Solch eine LED-Leiste bzw. generell eine Leiste auf der Wörter abgebildet sind, kennt man ja von Streifenwagen der Polizei mit "Bitte Folgen" oder ähnlichem.

Denn oftmals ist es auch so, dass die Leute nicht verstehen was das Problem ist, wenn sie als sog. Mittelspurschleicher mit 80km/h auf der Mittelspur fahren, rechts alles frei ist und man wie so ein bescheuerter die Lichthupe betätigt und sogar noch mit der normalen Hupe hupt. Da soll meine Idee dieses Problem ein wenig lösen. Ob es Wirkung zeigt ist eine andere Sache.

Danke im voraus.

LG Erik

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