Ich habe zum 15.3.2013 von der PKV in die GKV gewechselt (von selbstständig zu angestellt). Habe allerdings im Stress des Alltags vergessen den Nachweis der Folgeversicherung an die PKV zu schicken.

Diese haben nun nachdem ich auf zahlreiche Erinnerungen und Mahnungen nicht reagiert habe ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Begründung Kündigung ohne Bestätigung nicht wirksam.

Soweit so gut, aber!

Ich bin im Januar umgezogen und habe meine neue Adresse am 08.01.2013 der Versicherung mündlich mitgeteilt. Ein weiteres mal, habe ich im Kündigungsschreiben von anfang März schriftlich auf meine neue Adresse hingewiesen und darum gebeten, dass sämtliche Post bitte an diese Adresse geschickt werden soll. Dies Geschah allerdings nicht, stattdessen wurde sämtliche Post (Erinerungen, Mahnungen) an die Anschrift meiner Eltern geschickt, zu denen ich aus persönlichen Gründen längere Zeit keinen Kontakt hatte.

So habe ich alle Erinnerungen und Mahnungen erst jetzt erhalten. Ich habe natürlich sofort Kontakt mit der Versicherung aufgeommen. Im Gespräch wurde mir bestätigt, dass sowohl die Adressänderung vom Januar in den Aufzeichnungen vorhanden sei, sowie natürlich das Kündigungsschreibe vorliege, aber meine neue Adresse nicht in das System eingepflegt wurde. Weiterhin wurde mir von mehreren Kundenberatern erklärt, dass da wohl ein Fehler seitens der Versicherung passiert sei, ich sollte nun den Nachweis einreichen und man würde voraussichtlich aus Kulanz diesen nachträglich akzeptieren. Dies tat ich unverzüglich.

Trockene schriftliche Antwort lautet ungefähr so. Bin seit 15.3 versicherungspflichtig, Nachweis erst jetzt erbracht, Kündigung erst zum 31.08.2013, Mahnverfahren besteht weiter wie gehabt, Mit freundlcihen Grüßen

Was habe ich jetzt für Möglichkeiten? Ist der Versicherer verpflichtet daran zu erinnern?

Beste Grüße an alle Leser Anberlin87