Hallo, ich bin das 2. Jahr in Elternzeit (kein Elterngeldbezug mehr) und möchte bei meinem Arbeitgeber einen Minijob auf 450 EUR-Basis (= 6 Stunden pro Woche) antreten.

Außerdem möchte ich mein stillgelegtes Gewerbe wieder aufleben lassen. Die selbständige Tätigkeit soll ca. 10 Wochenstunden (=ca. 800 EUR/Monat) betragen.

Vor der Elternzeit habe ich bei meinem Arbeitgeber 12 Stunden pro Woche gearbeitet und selbständig ca. 10 Stunden/Woche.

Ich bin während der Elternzeit beitragsfrei in der Krankenversicherung versichert.

Ich habe gelesen, dass man als nebenberuflich Selbständige keine freiwillige Krankenversicherung bezahlen muss. Wird für die Einstufung als "Nebenberuflich" das aktuelle Verhältnis (Minijob 6 Std/Woche ggü. Selbständigkeit 10 Std/Woche) zugrunde gelegt? Dann müsste ich wohl Krankenversicherung bezahlen. Oder muss das Verhältnis vor der Elternzeit und damit die Grundlage für die Elternzeit an sich zugrunde gelegt werden? Das wären dann bei mir: Teilzeitarbeit 12 Std/Woche ggü. Selbständigkeit 10 Std/Woche, dann wäre ich wohl beitragsfrei!

Vielen Dank im voraus für die Beantwortung.