Kurz vor Reiseantritt wurde ich darüber informiert, dass eine vor über einem halben Jahr gebuchte Unterkunft auf La Palma in Spanien bei booking.com überbucht ist. Auf Nachfrage hat eine Mitarbeiterin auch zugegeben, das dies "schon mal vorkommen kann".

In der Hauptsaison kurz vor Reiseantritt gab es leider auch keine ähnlichen Unterkünfte und booking.com hat mir jeden Schrott, der zur Zeit auf der Seite verfügbar war, angeboten.

Unterstützung in Bezug auf Entschädigung, Stornierungskosten, usw. Fehlanzeige. Hier verweist booking.com nur auf den spanischen Vermittler.

Ich möchte jetzt auf Entschäding und Erstattung meiner Stornierungskosten klagen. Kann mir jemand bei der Frage nach dem Gerichtsstand weiterhelfen? Ist es Deutschland oder Spanien?