Schönen guten Abend zusammen, folgende Sachlage: mir wurde vor einigen Tagen als Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen. Ich befand mich auf einer Hauptstraße, während mich ein von rechts aus einem Parkplatz ausfahrender Kleintransporter übersah. Ich stürzte vom Fahrrad, trug aber zum Glück keine körperlichen Schäden davon. Wir einigten uns daher vor Ort ohne Polizei, da es nach keinem großen Schaden aussah und tauschten zudem Visitenkarten bzw. Namen und Telefonnumern. Am nächsten Tag brachte ich mein Fahrrad in die Werkstatt, wo der Schaden (wohl doch ein Totalschaden) – höher als vermutet – auf knapp 200€ geschätzt wurde. Ich schrieb dem Unfallverursacher eine Mail mit dem Kostenvoranschlag im Anhang. Da die Antwort etwas auf sich warten ließ und ich auf ein Fahrrad angewiesen bin, kaufte ich mir zwischenzeitlich ein günstiges Fahrrad für 100€, weil sich die Reparatur wohl auch nicht mehr gelohnt hätte. Nun kam die ersehnte Antwort des Verursachers mit der Bitte, ich solle ihm eine Rechnung für die erfolgte Reparatur – ausgestellt auf dessen Namen – zukommen lassen, was allerdings nun nicht mehr möglich ist. Nun meine Frage: Welche Ansprüche kann ich geltend machen? Mein altes Fahrrad wird/wurde verschrottet und ich bin im Besitz des neuen günstigen Gebrauchtfahrrads. Beweisfotos gibt es allerdings noch. Kann ich den Kostenvoranschlag mit rund 200€ geltend machen? Oder muss ich mich mit der Erstattung des Betrags für das Gebrauchtfahrrad zufrieden geben? Hätte ich das früher gewusst, hätte ich natürlich mein altes Fahrrad reparieren lassen… Danke und viele Grüße!