Darf die KFZ Versicherung eine Vertragsstrafe direkt bei der Erstattung von der Werkstatt abziehen?
Hallo,
ich habe vor ein paar Wochen meine Frontscheibe Wechseln lassen müssen. Da ich eine Teikasko ohne Selbstbeteiligung habe, habe ich es über die Versicherung laufen lassen. Nun bin ich schon mehr Kilometer gefahren, als ich bei der Versicherung angegeben hatte. Dies hatte Private Gründe. Die Werkstatt hat meinen Kilometerstand an die Versicherung weitergeleitet. Nun schrieb mir die Versicherung, dass ich eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,- € zahlen muss. Dies st erstmal OK, da es mein Fehler war, dass ich der Versicherung nicht gemeldet habe, dass ich dieses Jahr vermutlich mehr fahren werde. Nun hat die Versicherung aber einfach die 500,- € bei der Erstattung der Werkstatt abgezogen. So dass die Werstatt nicht die ca. 700,-€ bekommen hat, sondern nur 200,-€. Ist das rechtens? Da ICH ja einen Vertrag mit der Versicherung habe und nicht die Werkstatt, müsste nicht eigentlich die Versicherun den vollen Betrag an die Werkstatt zahlen, da ich ja Versichert bin und die Werkstatt den Schaden repariert hat, und die 500,- € von MIR verlangen?
Danke und Gruß
Marc