Hallo Leute ich habe mir vor etwa 1 Woche ein Auto bei einem Händler erworben. Da ich berufstätig bin und die Zulassungsstelle immer so bescheuerte Öffnungszeiten hatte, bot sich der Händler an die Anmeldung bei der Zulassung zu übernehmen.

Dafür benötigt man ja eine EVB Nummer. Da ich mich in diesem Sektor nicht auskenne fragte ich ihn um eine Empfehlung und er verwies mich auf eine freie Maklerin von einem Finanzservice.

Das Auto wurde dann erfolgreich auf mich angemeldet am 03.08.2015. Am Donnerstag war ich dann bei der Maklerin um weitere Details zu besprechen und wir hatten uns eigentlich darauf geeinigt dass mein Vater es als 2-Wagen anmeldet (er ist der Versicherungsnehmer und ich der Halter) Kosten ungefähr 1100 € dadurch.

Sie hatte mir auch durchgerechnet, dass ich etwa 2000 € zahlen müsste, wenn ich jetzt komplett neu bei einer anderen Versicherung einsteige.

Meine Eltern haben sich dann bei ihrer Versicherung erkundigt und diese wiederrum haben dann gesagt, dass es für mich günstiger wäre wieder bei der HUK mich selber als Versicherungsnehmer einzutragen, da ich da schonmal vor nem Jahr ca 1 Jahr war und dann nicht direkt "als Neukunde" eingestuft werde.

Jetzt frage ich mich, ob ich ohne Probleme noch die andere "Versicherung" widerrufen kann um mich bei der HUK anzumelden. Das würde ich dann heute gleich direkt machen, ich habe nur Bedenken, dass die Widerrufung aus welchen Gründen auch immer nicht angenommen wird / werden kann und ich auf einmal 2 Versicherungen habe.

Bei der Maklerin habe ich noch nichts unterschrieben, diese hat lediglich meine Fahrzeugdaten/Anschrift/Details zu mir.

Vielen Dank im vorraus.