Während der Fahrt ist das Glasschiebedach meines Wagens urplötzlich mit einem lauten Knall auseinandergeflogen. Die teilweise handtellergroßen Glasbruchstücke haben auf dem Dach und dem Kofferraumdeckel einen erheblichen Lackschaden verursacht (ca. 2.000,- €). Die TK-Versicherung zahlt das neue Glasschiebedach, weigert sich aber, den Lackschaden als Folgeschaden des Glasbruchs anzuerkennen – ist das rechtens?

Gibt es darüber evtl. schon ein rechtskräftiges Urteil?

Auch die VK übernimmt diese Schaden anscheinend nicht.

Über sachdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen.