Guten Abend,

meine Frau ist heute mit unserem Auto in der Ortschaft unterwegs gewesen. Da es hier und da mal enger werden kann, musste sie leicht zurücksetzen um ein entgegenkommendes Fahrzeug vorbei zu lassen.

Nun ist sie leider an einem Blumenkübel mit der Seite hängengeblieben. Dieser Blumenkübel stand allerdings auf einem Privatgrundstück und ragte auf die öffentliche Straße. Wie sieht es da grundsätzlich mit der Haftung aus? Darf der Kübel da so stehen?

Über Antworten wäre ich sehr Dankbar.

LG Marco