Schlechte Noten in kleinen Scheinen (Jura)/Bewerbung?

Hallo zusammen,

ich studiere nun im dritten Semester Jura und habe die kleinen Scheine soweit bestanden und abgeschlossen.

Meine Noten bewegen sich aber allesamt an der unteren Grenze.
Ich fühle mich deswegen so schlecht, weil es wirklich nicht daran liegt, dass ich faul bin oder sonst etwas.
Ich reiße mich wirklich jeden Tag zusammen und lerne und bereite die Vorlesungen und AG immer schön vor und nach.
Dennoch waren meine Leistungen bisher nicht gut.

Ich habe nun auch ein Bewerbungsgespräch bei einer Anwältin als "rechte Hand".
Sie möchte, dass ich zum Gespräch meine Leistungsübersicht bzgl. der kleinen Scheine mitbringe.
Ich schäme mich so dafür, weil die Noten in gewisser Weise einfach nicht meinem Fleiß und Aufwand entsprechen und ich Angst habe, dass ich wegen meiner Noten verurteilt werde.

Manchmal habe ich das Gefühl, ich bin ein richtiger Taugenichts.
Mein Abi habe ich damals auch mit gerade mal 2.5 abgeschlossen und ich weiß einfach nicht, ob ich überhaupt auf irgendeine Weise in irgendeiner Hinsicht talentiert bin.
Das hört sich gerade sehr dramatisch an, aber das Studium lässt mich nochmal umso mehr an mir zweifeln, obwohl es mir eigentlich so viel Spaß macht.

Hat jemand Erfahrungen mit schlechten Noten in den kleinen Scheinen?
Bedeuten schlechte Noten in den kleinen Übungen, dass meine Noten in den großen Scheinen auch schon "festgesetzt" sind?
Oder hat sich jemand von euch in den großen Scheinen nochmal verbessert?

Danke für eure Antworten

Studium, Noten, Jura, Jurastudium
Einarbeitung bei Tankstelle Shell - unbezahlt?

Hallo,

Ich habe vor Kurzem einen Minijob gesucht und bin dann auf die Anzeige der Shell - Tankstelle gestoßen, da dort momentan mehrere Mitarbeiter gesucht werden. 

Ich hatte dann Anfang Februar ein Vorstellungsgespräch (oder ihr könnt es auch ruhig Bewerbungsgespräch nennen) mit dem Geschäftsführer, um alle Einzelheiten zu besprechen. Nach einem Gespräch etc. wurde mir schon die Arbeitskleidung gegeben und die Vergütung wurde geklärt. Dabei hatten wir auch schon direkt Termine für Einarbeitungsschichten vereinbart, es war die Rede von drei. Außerdem wurde mir versichert, dass diese Schichten „selbstverständlich“ - wie jede anderen Schicht - ausgezahlt werden. 

Dazu kommt, dass wir schon vor meiner ersten Schicht den ganzen Papierkram geklärt hatten und ich den Vertrag dementsprechend unterschrieben hatte. 

Nach diesen drei Einarbeitungsschichten habe ich jedoch für mich persönlich festgestellt, dass der Job doch nichts für mich. Letzte Woche ruf mich der Geschäftsleiter wieder an und hat gefragt, wie es aussieht, da ja bald schon die Schichtpläne für März erstellt werden etc. und habe dann gefragt, ob ich nicht vielleicht doch noch eine Einarbeitungsschicht bekommen könnte, damit ich mir komplett sicher bin, ob ich das machen möchte oder nicht. Er meinte zu mir, dass das kein Problem sei. Gestern hatte ich dann meine vierte Einarbeitungsschicht und saß danach im Büro mit ihm, da er extra an dem Tag die Filiale besucht hatte. Obwohl ich mich sicherer gefühlt hatte, stand mein Entschluss fest: Ich habe ihn gesagt, dass ich da nicht weiterarbeiten möchte. Danach hat er erklärt, dass wegen meiner Einarbeitung sehr viele Kosten für das Unternehmen aufgekommen sind UND dass die mir meine vier Einarbeitungsschichten NICHT bezahlen. 

In dem Moment war ich extrem überrascht/schockiert und wusste nicht, was ich sagen soll. Ich habe dann aber erwähnt, dass er mir Anfang (vor der ersten Schicht) wirklich versichert hatte, dass die Einarbeitung von mir bezahlt werde. Darauf erwiderte er nur, dass er aus „menschlicher Sicht“ mich verstehen kann, aber dass ich auch die Sicht des Unternehmens verstehen müsse. Zum Schluss meinte er dann nur, dass er nochmal „gucken werde“ und dass WENN ÜBERHAUPT ich nur die Hälfte bezahlt bekommen könnte. 

Ist das rechtlich legal? Darf man das überhaupt machen? Es war ja nie meine Intention, dort die Einarbeitungsschichten zu machen und dann dort aufzuhören. Allerdings hat mir der Job einfach nicht gefallen. Das ist aber noch lange kein Grund, mir das dann nicht zahlen zu wollen. Kennt ihr euch da besser aus? Was soll ich tun? 

Ich dachte jetzt daran, ihn morgen einfach anzurufen. Doch ob das was ändern wird….  

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Medizin oder Jura mit 26?

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit entweder Jura oder Medizin dieses Semester anzufangen. Ich bin 26 und habe davor noch keine Ausbildung oder Studium aus gesundheitlichen Gründen gemacht, deswegen ist das für mich mein Erststudium. Ich bin total aufgeregt, nach jahrelangem Kampf mit meiner Gesundheit endlich ein Studium machen zu können. Mich interessieren beide Fächer sehr. Medizin, da es ein sehr strukturiertes Studium mit inhaltlich interessanten Themen ist und der Job sehr realitätsnah ist. Jura, da man durch sein Fachwissen anderen ebenfalls helfen kann und man sehr viel Allgemeinwissen erlangt. Auch schreibe ich unheimlich gerne und war schon immer gut im Argumentieren. Deutsch und Bio waren meine besten Fächer in der Schule.

Jetzt ist für mich die Frage, in welchem der beiden Studiengängen spielt das Alter weniger eine Rolle? Da ich ein sehr sicherheitsbedachter Mensch bin, ist es für mich schon wichtig, später dann auch gute Chancen auf einen Job zu haben. Dabei spielt mir das Gehalt weniger eine Rolle, sondern eher die Passion, die ich für den Job aufbringe. Passion bringt leider nur wenig, wenn man in dem Bereich keine Chancen aufgrund des Alters bekommt. Bei Jura habe ich die Befürchtung, dass es in meinem Alter zu riskant ist. Da man ja ohne Staatsexamen nichts in der Tasche hat. Nach dem Physikum in Medizin ist es ja recht entspannt und sicher, dass man das Studium schafft. Zudem sind im Jahr 2021 gerade mal um die 9 Prozent durch das Physikum gefallen, beim ersten Staatsexamen in Jura sieht es schon anders aus, da waren es in meinem Bundesland um die 34 Prozent.

Für mich ist es sicher, dass es einer der Studiengänge wird. Was denkt ihr, Medizin oder eher Jura im "fortgeschrittenem Alter"?

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Wie soll daraus eine Juristische Hausarbeit werden?

Liebe Gemeinde,
ich bin noch recht frisch im LL.B. Studium und habe bisher ein paar wenige Subsumtionen geschrieben. Aber ich verstehe nicht wie aus diesem Sachverhalt eine Hausarbeit werden soll. :-( Handelt es sich dabei einfach um ein Gutachten? Aber wie verarbeite ich dann Quellen?
Ich bedanke mich für jede Hilfe.

Student S ist ein großer Fan der Filmtrilogie „Star Wars“. Im Internet findet er den Online-Shop O, der sich auf den Verkauf von Fanartikeln dieser Trilogie fokussiert hat. Auf der Homepage sind alle Fanartikel aufgelistet, die der O zur Auswahl hat. Darunter auch T-Shirts, Bücher, Figuren, Videospiele, Hörspiele usw. Da S demnächst die Ausstellung „Stars of the Galaxy“ in Frankfurt am Main besuchen möchte, ist er auf der Suche nach einem passenden T-Shirt dafür. Auf der Internetseite des O wird er fündig. S entscheidet sich für ein schwarzes T-Shirt mit dem berühmten Logo der „Star Wars“ Filmtrilogie. Er ist jedoch nicht sicher, welche Größe er benötigt, deshalb bestellt er dieses T-Shirt einmal in der Größe „L“ und einmal in „XL“ jeweils zum Preis von 35 EUR. Die Gesamtsumme i. H. v. 70 EUR bezahlt er per Vorkasse, d. h. S überweist den Rechnungsbetrag an O, bevor er die Ware erhalten hat. Einen Tag später erfährt S von seinem Freund F, dass der O ganz neue „Star Wars“ Figuren in sein Repertoire aufgenommen hat. Deshalb besucht er die Internetseite des O erneut und entdeckt die neuen Figuren von „Yoda“ und „Chewbacca“. Er bestellt diese sofort zum Preis von jeweils 30 EUR auf Rechnung. Dazu entdeckt er noch eine aktuelle Ausgabe der „LEGO Star Wars“-Zeitschrift, die er für 4,50 EUR erwirbt. Als die Bestellung des S zwei Tage später versandkostenfrei ankommt, packt S diese aus und sieht, dass die Figuren beschädigt sind. Sie sind in der Mitte durchgebrochen. Zudem probiert S die T-Shirts an und stellt fest, dass die Größe „L“ zu klein ist. Deshalb sendet er dieses T-Shirt unverzüglich zurück und zahlt 3 EUR für die Rücksendung. Dazu schreibt er auch sofort eine E-Mail an O und teilt ihm mit, dass er das T-Shirt in der Größe „L“ nicht mehr behalten möchte. Er verlangt von O die Rückerstattung der 35 EUR sowie die Zahlung der Rücksendekosten i. H. v. 3 EUR. Zudem verweist S auf die beschädigten Figuren und verlangt von O die Lieferung neuer Figuren. Zu Recht? Welche Ansprüche hat S gegen O? 

Studium, Recht, Gesetz, Hausarbeit, Jura, Jurastudium, Rechtswissenschaft, Jurastudent
Verhält sich der Bundespräsident verfassungsmäßig?

Hallo! Ich studiere Jura im 1. Semester und komme bei einem Fall in ÖffR. nicht weiter.

Meine Frage bezieht sich auf den unten genannten Sachverhalt.

Meine Frage ist, prüfe ich auch die Zulässigkeit oder nur die Begründenheit ? Darf ich den Sachverhalt soweit ausschmücken, dass nach dem Verweigern des Bundespräsidenten die Abgeordneten des Bundestages einen Antrag an das BVerfG stellen würden ?

Aus den Wahlergebnissen der letzten Bundestagswahl ergab sich nach den Vorschriften des BWahlG, dass die in § 1 I BWahlG vorgesehene Anzahl von 598 der Abgeordneten um 46 Überhangmandate und 65 Ausgleichsmandate zu erhöhen war. Es bestehen nunmehr folgende Mehrheitsverhältnisse im Bundestag: Die A-Partei hat 300 Mandate erlangt, die B-Partei 250 und die C-Partei 159.

Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag die Kanzlerkandidatin der A-Partei, Frau Z, als Bundes- kanzlerin vor. Diese erhält 300 Stimmen.

Innerhalb der nächsten 10 Tage wird nach ausführlichen Beratungen die Kanzlerkandidatin der B- Fraktion bestehend aus B-Partei und C-Partei, Frau X, auf den Vorschlag, der von den Abgeordneten der B-Fraktion unterzeichnet wird, mit insgesamt 355 Stimmen gewählt.

Der Bundespräsident weigert sich nun, Frau X zur Kanzlerin zu ernennen. Er sei sich nicht verpflichtet, eine Kanzlerin zu ernennen, die er nicht selbst vorgeschlagen habe. Außerdem hätten die Parteien durch ihre ausführlichen Beratungen gegen das Ausspracheverbot in Art. 63 I GG verstoßen, das die Autorität des Bundespräsidenten beim Vorschlag eines Kanzlerkandidaten schützen soll.

Verhält sich der Bundespräsident verfassungsmäßig? 

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Schule, Politik, Recht, Jurastudium, öffentliches Recht, Wirtschaft und Finanzen
Ist der Zusatz „solange der Vorrat reicht“ auf einem Schild bereits ein abgegebenes Angebot (Willenserklärung)oder nur eine Freizeichnungsklausel auf welche er?

Hallo zusammen, 

ich beschäftige mich momentan mit dem rechtlichen Zustandekommen eines Kaufvertrags (§433 BGB). In meinem Tutorium haben wir bereits über die dafür notwendigen Merkmale (Angebot & Annahme, subjektive & Objektive Erklärungstatbestände,…) geredet. 

Als mein Tutor dann folgendes Beispiel gebracht hat, kam mir eine Frage auf, die ich jetzt eigenständig beantworten soll. Bsp.: Bäckerin B wirbt auf einem Schild mit dem Angebot „3 Brötchen für 1€“, K möchte dieses „Angebot“ annehmen und legt 1€ auf die Theke (konkludentes Verhalten), worauf B ihm die Brötchen rüberreicht. Jedoch meinte mein Tutor dann, dass das Schild an sich noch gar kein Angebot sei, sondern das eigentliche Angebot von K (durch das Rüberreichen des Euros) komme und B dieses dann durch das Rüberreichen der Brötchentüte erst annimmt. 

Meine Frage an dem Punkt ist: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn auf dem Schild zusätzlich noch „solange der Vorrat reicht“ stehen würde? Wäre das Schild als solches dann als WE der Bäckerin und somit ein Angebot wahrzunehmen oder ist dies dann immer noch eine sog. Freizeichnungsklausel? 

Wäre cool wenn ihr da mehr wissen würdet als ich und das dann bestmöglich noch mit § iwie untermauern könntet.

Danke schon mal im Voraus!

Recht, Jurastudium, Kaufvertragsrecht, Willenserklärung
Jura oder Schauspiel?

Hallo zusammen,

momentan stecke ich in einem ziemlichen Dilemma und hoffe sehr, dass  jemand helfen kann.

Ich bin 19 Jahre alt und studiere seit 3 Wochen Jura.

Ich weiß nicht, ob es vielleicht an der Online-Lehre liegt, aber ich merke jetzt schon, dass es mir überhaupt keinen Spaß macht. Ich hänge hinterher, weiß viel weniger als meine Kommilitonen und freue mich so gar nicht auf die Vorlesungen, den Stoff und, Gott bewahre, freiwillige Veranstaltungen, wie Vorträge.

Wie sehr viele andere (ich weiß, ich weiß), habe ich mich schon immer zum Schauspiel hingezogen gefühlt. Hierfür würde sprechen, dass es eben schon immer ein Traum von mir war, ich eine gute Gabe habe, Leute und ihre Mimik und Gestik zu beobachten mir schon so einige Leute gesagt haben, dass ich Talent und definitiv einen Lernwillen und Spaß an der Sache aufzuweisen habe. Es ist nicht so, dass ich gerne für die Anerkennung anderer schauspielern würde, die Sache an sich finde ich toll. Jedes Mal wenn ich ins Theater gehe oder einen Film schaue bin ich einfach nur neidisch auf die Schauspieler, weil sie mein Traumleben führen. Ich komme mir wahnsinnig sinnlos vor, wenn mich niemand sehen kann, falls das verständlich ist. Wenn ich morgen sterbe, hinterlasse ich nichts, noch nicht mal Aufnahmen von mir, sozusagen. Wenn mich niemand "sieht", weil ich an meinem Schreibtisch hocke und lerne oder so, ist auch egal, ob ich da bin oder nicht.

Auf der anderen Seite spricht für Jura, dass ich ziemlich perfektionistisch und fleißig bin, gut argumentieren und diskutieren kann und so gut wie meine ganze Familie Juristen sind. Außerdem hat man so viel eher die Chance auf einen stabilen Beruf mit einem stabilen Einkommen, vor allem im Staatsdienst. Bei (Theater)schauspielern sind die Arbeitszeiten auch oft ziemlicher Mist, wogegen sie hier ganz normal sind.

Ich kann mich, wenn ich ehrlich bin nur einfach nicht für die Juristerei begeistern. Ich bin total am verzweifeln, wenn ich höre, wie es erst noch werden wird. Vielen Jurastudenten wachsen in der Klausurenphase graue Haare oder sie nehmen total zu. Ich will das nicht.

Ich will und wollte schon immer viel lieber Schauspiel machen, aber es ist einfach so schwierig damit etwas zu erreichen... Außerdem kann das Jurastudium, wenn einmal abgebrochen, nicht einfach fortgesetzt werden...

Kann mir bitte jemand helfen? :(

Ich habe das Gefühl, wenn ich mich nicht bald entscheide, bin ich zu alt und alles ist zu spät...

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Gaming Pc während der Uni kaufen?

Guten Abend Leute,

vielleicht klingt es für euch merkwürdig, aber ich denke seit Monaten ob ich mkr einen guten Gaming Pc zusammenstellen lasse oder nicht.

Ich haben jeden gefragt, mit der Antwort immer "das musst du für dich selbst entscheiden". Sowas ist nur Luft leider.... Nun bin ich hier gelandet...

Es gibt da einen Fertig-Pc für 1099 Euro mit einer Rtx 3060ti und i5 11400 (der neue Acer Nitro Pc). Er soll laut usw sein beim zocken.

Ein 34 Zoll wäre schon nice gewesen, doch mit dem Acer Nitro Pc wird da wohl weniger fps drin sein als schon ist, da der 34 Zoll wqhd hat.

Dann überleg ich mir lieber einen guten Gaming- Pc (ausgerechnet 2500 euro mit zusammenbau berechnet) besorge. Da befindet sich eine rtx 3080 mit ryzen 7 5800x.

Hier würde sich ein 34 Zoll natürlich sehr lohnen. Nur daa Problem ist, dass ich neu angefangen habe zu studieren und weiß nicht, ob 2500 euro rausgeschmissenes Geld sein könnte, da ich evtl nicht viel Zeit haben werde? Oder wenn ich Zeit dann habe, sehr viel Spaß haben könnte und es sich doch lohnt?

Weil ich stell mir das so vor, dass der acer nitro pc hässlich ist und wenig leistung hat und unglücklich bin...

Aber 2500 euro pc für ab und zu zocken mit 34 zoll?

Ich werd verrückt.... Bitte helft mir..weil ich denke seit Monaten drüber nach. Ich will eig so nen nice gaming Pc mit coolem Gehäuse etc.

Hab Angst, dass ich kaum zum zocken kommen werde....und stelle es mir mit dem acer nitro pc sehr scheiße vor weil dann hol ich mir ein 27 zoll full hd monitor, weil wqhd ist nicht bei rtx 3060ti....(wenig fps)

HILFE.....

Vielen dank schonmal :)

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