Täuschung bei Hauskauf?

Hallo, wir haben Anfang des Jahres ein Haus gekauft, uns ist im Laufe der Zeit einiges unentdecktes ausgefallen. Müssen wir es selbst beheben oder kann man was vom Verkäufer verlangen, bzw. sollten wir uns gleich beim Rechsanwalt beraten lassen. Folgende Schäden sind uns aufgefallen, die uns verschwiegen worden sind.

  • Leck im Dach, in der Abseite unserer Mieterin steht ein Bütt, welche das Wasser vom Dach auffängt, Decke darunter wurde lt. Mieterin kurz vor Besichtigung gestrichen, damit man den Fleck der übergelaufenen Bütt nicht sieht. Sehr aufwändig bei uns da es ein Astbestdach ist, welches mit einem Metalldach überdeckt wurde
  • Dachfenster falsch eingebaut, da diese noch auf dem alten Astbestdach sind und nicht auf dem neuen Dach darüber (Austausch pro Fenster ca. 1600 € lt. Dachdecker)
  • Wand bei Mieterin feucht in Mitte der Wohnung bei starkem Regen (Verkäufer hat schon mal geschaut lt. Mieterin aber hat keine Ursache gefunden, damit ist es so geblieben wir wussten von nichts
  • Balkontüren fast blind wenn man abends von draußen schaut wenn die Sonne drauf scheint, denke schief eingebaut

Okay das sind die Dinge die uns aufgefallen sind, noch haben wir nichts unternommen, da wir nicht falsch reagieren möchten. Am Sonntag steht ein klärendes Gespräch mit Verkäufer an, wo wir denken, dass dies im Streit endet (Leider)

Vielleicht kennt ihr euch aus und könnt mir weiter helfen. Danke schonmal

Anwalt, Hauskauf
Welche rechtlichen Probleme gibt es beim kauf eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, für welche ein lebenslanges Wohnrecht einer fremden Person besteht?

Meine Frau und ich möchten ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kaufen, bei dem uns alle Eckdaten zusagen (Grundstück, Lage, Größe, Schnitt usw.) Die Sache hat nur den Haken, dass die vorhandene Einliegerwohnung im Kellergeschoss von einer alten Dame (76 Jahre) bewohnt wird, welche ein Lebenslanges Wohnrecht für diese Wohnung hat. Allerdings kein Nießbrauchsrecht! Ist auch alles im Grundbuch eingetragen. Beim Kaufpreis wurde dieses Wohnrecht bereits berücksichtigt. Es wurde ein Wertgutachten erstellt, und vom aktuellen Wert des Hauses wurde der Wert des Wohnrechts abgezogen (Immobilienwert - Wert des Wohnrechts = Kaufpreis). Der so enstandene Kaufpreis ist sehr Attraktiv für uns, deshalb überlegen wir welche Nachteile durch die Situation enstehen.

Meine speziellen Fragen dazu sind:

  1. Kann es probleme mit dem Finanzamt geben (z.B. Schenkungssteuer usw.)?

  2. Kann ich die Kreditkosten usw. der ELW absetzen wenn sie keine Miete zahlt?

  3. Muss die Wohnberechtigte Person normale Nebenkosten (Energiekosten, Versicherung, Müll, Abwasser, Grundsteuer usw.) anteilsmäßig mitzahlen?

  4. Gehen wir automatisch weitere Verpflichtungen ein, falls sie Pflegebedürftig wird o.ä?

  5. Kein Nießbrauch heisst doch, dass ihr Wohnrecht erlischt wenn sie auszieht (z.B. Heim) oder stirbt?!

  6. Kann die Wohnung danach "normal" vermietet werden?

Ich hoffe jemand hat hier Erfahrung mit so einer Situation.

Wohnrecht, Hauskauf, lebenslanges Wohnrecht
Notar kosten wer trägt die wenn der Vertrag platzt durch nicht Finanzierung ?

Ich habe Dienstag ein Termin. Beim Notar um alles in die Wege zu leiten 1000% zusage der Bank habe ich noch nicht .

Im Vertrag wurde der Absatz hinbei gefügt :

Besonderes Rücktrittsrecht Der Käufer ist berechtigt, einseitig von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn ihm bis zum 20.08.2016 nicht ein verbindliches Finanzierungsangebot eines deutschen Kreditinstitutes zu marktüblichen Bedingungen vorliegt, weil die Kreditinstitute ihm die Gewährung eines Kredi- tes in der erforderlichen Höhe verweigern. Der Käufer verpflichtet sich, sich ernsthaft um die Erlangung einer Finanzierung zu bemühen und in diesem Zusammenhang alles ihm zur Be- schaffung einer Finanzierung zumutbare zu unternehmen; eine auf diesen Punkt gestützte Rücktrittserklärung kann der Verkäufer dadurch abwenden, dass er dem Käufer innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang der Rücktrittserklärung seinerseits eine Finanzierung zu marküblichen Bedingungen nachweist. Hierfür verpflichtet sich der Käufer, alle für die Darle- henszusage erforderlichen Unterlagen beizubringen sowie den Darlehensvertrag zu markt- üblichen Konditionen beim finanzierenden Kreditinstitut abzuschließen. Der Rücktritt ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer zu erklären, die dem Verkäufer bis spätestens zum 20.08.2016 zugegangen sein muss. Die Notarin wird angewiesen, den Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung zu- gunsten des Käufers erst nach Ablauf der vorgenannten Frist zu stellen.

Wenn jetzt doch die Bank sagt nein finanzieren wir nicht muss ich dann den Notar bezahlen oder bin ich dann raus wegen des besonderen Rücktrittsrecht?

LG

Vertrag, Hauskauf
Schenkung/Vermögensübertragung, gehört der Innenbereich dazu, also Möbel, sonsitge Dinge wie Weinflaschen usw., Was für Pflichten haben die VermögensGEBER?

Mir und meiner Schwester wurde von unseren Eltern das Hausüberschrieben, im Vertrag wurde viel hinzugefügt, wie z.B. ein Wohnrecht für die Schenkungsgeber, ob Lebenslang oder eine gewisse Zeit weiß ich leider nicht mehr. Nun würde mich interessieren ob die Objekte innerhalb des Hauses auch zur Schenkung dazu zählen, also die Objekte in unseren Besitz fallen.

Und weiters, wurde durch unseren Vater ein mündlicher Vertrag abgeschlossen, das jeder der im Haus wohnt bzw am Gründstück wohnt, eine Miete zahlen muss, bzw die Personen die es können, und diese "Miete" kommt in eine Haus(Notfall)kassa. Gilt dieser Vertrag? oder muss dieser von jemanden abgezeichnet worden sein?

Meine Eltern haben sich ein Wohnmobil angeschafft, nun sind sie fast nur noch unten im Wohnmobil und tun nichts bzw wenig im Haushalt (zurück auf die Frage von den Pflichten der Geber) dort "wohnen" sie schon mehrere Wochen, auf dem Grundstück, und machen im Haushalt nichts mehr, außer ihr Zeug. Sie waren 1 Woche weggefahren haben mich mit meinem Hund, Katze und anderen Haustieren alleine gelassen, haben mir kein Geld hinterlassen, und Kühlschrank war fast komplett leer und nichts richtiges zum essen war enthalten. In der Küche wüten schon die Maten wie verrückt, eine komplette Küchenseite is voller Maten usw. Ich habe von meiner Freundin Geldgeliehen um überhaupt irgendetwas an essen kaufen zu können, für mich und Haustiere. (Gehe noch in die Schule) Hab zwar viel Geputzt, aufgeräumt usw. trotzdem der Maten befall. Kühlschrank bzw komplette Küche is dreckig wie sonst was.

Als sie zurück kamen, meinten sie das es nicht mehr ihr Haus ist, also müssen sie auch nichts mehr machen, aber sie haben ein (ich denke mal) lebenslanges Aufenthaltsrecht/Wohnrecht, und dies muss doch normal auch Pflichten aufrufen.

Ich bin Schüler und mein Vater will nicht mal mehr die Rechnungen oder das Haus (Kredite) weiter zahlen, wie soll ich das bitte Zahlen? Ohne Gehalt/Lohn oder sonstiges, ich könnte maximal Lotto gewinnen, und nicht mal das könnte ich mir Leisten.

Ich hab schon etwas recherchiert, aber zu Objekten innerhalb vom Haus oder Verkauf vom Haus finde ich leider nichts.

Nochmal die Fragen aufgezählt: Gehören die Objekte innerhalb vom Haus zur Überschreibung dazu, und fallen dadurch in meinen Besitz? Was sind die Pflichten der Vermögensübertragungsgeber? Kann ich das Haus verkaufen, bzw. die Objekte innerhalb des Hauses? Kann ich meine Eltern des Hauses verweisen? (wenn sie eh schon nichts tun)

Haushalt, Haus, Hauskauf, hausüberschreibung, Hausverkauf, schenken, Schenkung, Überschreibung
Grunderwerbssteuer, Finanzamt kürzt Inventarwert um -82%, was ist nun möglich?

Haben bei einem Hauskauf Inventar von 40000€ ( <15% des Gesamtkaufpreises) angegeben. Weil zu Anfang nicht alle Rechnungen auffindbar waren haben wir Sicherheitshalber nur die ersten 4 Gegenstände der folgenden Liste im Kaufvertrag eintragen lassen. Dann wurde vom Finanzamt ein Nachweis gefordert. Zwischenzeitlich wurde der fehlende Rechnungs-Ordner von dem Besitzer gefunden und ich habe denen die Gesamte Liste incl. aller Rechnungen zugeschickt.

Jetzt kommt der Haken, es wurden nur die ersten 4 Gegenstände anerkannt (da Rest nicht im Kaufvertrag) von denen auch noch 2 gestrichen wurden. Also nur Küche+Sauna wurde anerkannt für zusammen lächerliche 7500€. (Selbst die Granitplatte in der Küche hat einzeln mehr gekostet). Was kann man in diesem Fall noch tun? (Ich weiß jetzt, einfach 2 einzelne Verträge hätten das Problem gelöst, aber hinterher ist man immer schlauer)


Inventar - Kaufdatum - Preis

Hochwertige Küche 2008 25,000 €

Kamin incl. Spartherm Heizeinsatz 2000 5,500 €

Sauna 2006 6,150 €

Elektrische Markisen (auf Wintergarten) 2010 5,516 €

Gartenhütte 2008 1,000 €

Arbeitszimmer incl. Schreibtisch, Ordnerschränke, Regale 2005 624 €

Hauswasserwerk 2005 200 €

Küchenzeile Waschraum 2000 1,000 €

Badezimmereinrichtung 2005 2,750 €

Gäste-WC Möbel 200 €

Eck-Sofa 400 €

Glastisch 150 €

Drehtürenschrank 2,000 €

Werkbank incl. diverse Regale 150 €

Garderobe Flur 400 €

Diverse Wand und Deckenlampen 321 €

Vorhänge Wohnzimmer 300 €

Saunathermometer Fischer 2014 55 €

Wlan Außenkameras 2012 574 €

Modulare Filteranlage und Zubehör für professionelle Koi-haltung (Technik befindet sich ausserhalb des Teiches, mit Stecker angeschlossen) incl: Velda I-Tronic 2011 162 €

Oase Aquarius 3000 2011 190 €

Aquamax 8000 2009 475 €

Pumpenkammer 2009 416 €

2x Filtermodule 2009 1,474 €

Biotron UVC 72C 2009 559 €

Skimmer 2009 118 €

3x Lunaqua 10 2009 568 €

Lunaqua 3 2009 202 €

Oase Pumpe 6000 2009 333 €

Oase Proficlear Screendrive 2012 309 €

Trafo UST 150 2010 150 €

Gesamt: 57,246 €
Finanzamt, Hauskauf
Hauskauf - Wann ist was fällig?

Wir stecken grade mitten im Hauskauf…Beim Notar waren wir schon nur werde ich aus dem Passus bzgl. der Zahlungsfälligkeit im Kaufvertrag und Übergabe nicht so wirklich schlau. Darin steht folgendes:

„§ 5 Kaufpreisfälligkeit Der Kaufpreis ist am 31.03.2016 zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt jedoch frühestens eine Woche nach dem Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen ein: 1. #Die für den Erwerber in diesem Vertrag beantragte Eigentumsvormerkung muss im Grundbuch eingetragen sein. Der Eigentumsvormerkung dürfen nur die in dieser Urkunde genannten Belastungen des Vertragsgegenstandes nach Abt. II und III des Grundbuchs und gegebenenfalls Finanzierungsgrundpfandrechte des Erwerbers vorgehen. 2. #Die erforderliche Bescheinigung der zuständigen Behörden über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts muss erteilt sein.

Über das Vorliegen der Zahlungsvoraussetzungen werden sich die Vertragsschließenden selbst informieren. Eine Betreuungstätigkeit des Notars wird nicht gewünscht. Der Kaufpreis ist zum Fälligkeitszeitpunkt auf das Konto des Veräußerers bei der xxxxxxxxxx, zu entrichten.“

§ 8 Übergabe, Steuern, Abgaben u. Gefahrübergang

Die Besitzübergabe des Vertragsgegenstands erfolgt Zug um Zug gegen vollständige Kaufpreiszahlung…

§ 10 Vermietung, Verpachtung

Der Vertragsgegenstand wird vom Veräußerer selbst bewohnt, Dieser verpflichtet sich zur vollständigen Räumung des Vertragsgegenstandes bis zum 31.03.2016…“

o.g. Teile des Kaufvertrags sind nur Passagen welche ich denke das wichtige enthalten, also nicht der ganze Vertrag.

Die nötigen Bescheinigungen u. Eigentumsvormerkung etc. sind da (außer Zahlungsaufforderung vom Notar) Nun bin ich mir unsicher ob wir überhaupt noch eine noch eine Zahlungsaufforderung vom notar bekommen? Die Bank sagt, das gibt es immer, aber für mich hört sich das so an, als müsste ich zum 31.03.2016 automatisch zahlen oder?

Derzeit wohnt der Verkäufer noch in dem Haus. Müssen wir nun auch zum 31.03.2016 zahlen wenn der Verkäufer noch darin wohnt oder verschiebt sich die Zahlungsfälligkeit dann der Räumung durch den Verkäufer entsprechend?

Wie lange darf sich der Verkäufer nach Zahlungseingang noch mit der Schlüsselübergabe zeitlassen?

Kaufvertrag, Hauskauf, Zahlung
Hauskauf: Gutachtertermin auch noch nach einer Kaufabsichtserklärung möglich/sinnvoll?

Hallo!

Meine Frau und ich beabsichtigen bald ein Haus zu kaufen und haben auch schon ein konkretes Objekt im Auge. Nach unserer Laieneinschätzung ist das Haus gut in Schuss, ist auch erst 15 Jahre alt, so dass ich eigentlich keine bösen Überraschungen erwarte. Da es sich ja doch um eine ganz erhebliche Investition handelt möchte ich gern ganz auf Nummer Sicher gehen und noch mal einen Gutachter hinzu ziehen. Beim letzten Termin mit Verkäufer/Makler haben wir aber schon eine Kaufabsichtserklärung abgegeben, weil man uns mit dem Preis noch mal ein gutes Stück entgegen gekommen ist und wir uns diese Konditionen sichern wollten. (Ich vermute da läuft im Hintergrund die Scheidung und die möchten das Thema Hausverkauf jetzt schnell abhaken). Trotzdem würde ich gern noch mal mit dem Gutachter durchlaufen. Nicht weil ich noch mal versuchen möchte den Preis zu drücken, sondern weil ich sicher gehen möchte, dass auch ein Fachmann der Meinung ist, dass keine aufwändigen Reparaturen in nächster Zeit anstehen die unser Budget sprengen würden. In dem Fall würde ich wohl von der Kaufabsichtserklärung zurücktreten und dem Makler die entstandenen Kosten erstatten.

Seht Ihr eine Möglichkeit den Makler/Hausbesitzer noch mal zu einem solchen Termin zu bekommen? Im Prinzip ist mit der Kaufabsichtserklärung ja der Preis verhandelt und der Makler kennt sein Honorar. Da wird er wenig Lust haben noch mal einen extra Termin zu machen der Ihm im schlimmsten Fall noch das Geschäft versaut. Oder gibt es ggf. irgendetwas auf das man sich berufen kann, dass er so einem Termin zustimmen muss?

Danke für die Hilfe und viele Grüße!

Hauskauf, Makler
Wie gehe richtig mit dem Makler um, nachdem ich ein Angebot abgegeben habe, ist meine Panik übertrieben, liegt in der RUhe wirklich die Kraft?

Liebe Community. Ich bin verzweifelt!

Wir haben am vergangenen Wochende unser Traumhaus besichtigt. Wir hatten sowohl von der Substanz, also auch vom Makler einen guten Eindruck und so haben wir am nächsten Tag ein erstes Kaufangebot abgegeben. Ganz kurz die Eckdaten: Lage: innenstadtnah, aber DIREKT, wirklich direkt an der Bundesstraße, gegenüber einer großen Brauerei, also ruhig ist es nicht! (das kennen wir aber schon und könnten damit leben - wir wohnen derzeit ca. 200 Meter die Straße runter) Wohnfläche: 110 qm. Baujahr 1928 aber ganz gut instand gehalten. Grundstück: knapp 400 qm, aber eben laut. Schnitt: für uns als (noch) zwei Personen Haushalt ideal, ab 2 Kindern könnte es durch die verwinkelten und eher kleinen Zimmer sehr eng werden. Inseriert war das Haus mit 399.000 Euro. Es muss aber Baujahres bedingt schon was gemacht werden, wie Böden, Bad, Fenster im Bad, Bodendämmung im Dach, neue Heiztherme etc. Außerdem wird das Haus erst frei, wenn der derzeitige Mieter etwas neues gefunden hat. Dafür hat er vertraglich fix bis 2017 Zeit! Also wir hätten keine Ahnung, wann das Haus wirklich frei wird!

Wir haben 350.000 Euro als erstes Angebot gemacht - die Nebenkosten kommen ja auch noch auf uns zu - und wären bereit noch höher zu gehen, nur wollten wir das Gegenangebot abwarten, und nicht direkt unser letztes Angebot abgeben. War das ein Fehler? Bin ich zu panisch?

Der Makler war sehr freundlich. Doch der Besitzer möchte jetzt noch einige Beischtigungen abwarten und dann erst ein Gegenangebot abgeben. Außer uns waren noch zwei weitere Interessenten an diesem Tag eingeplant, von denen wohl keiner Interesse hatte, sonst hätte der Makler uns das ziemich sicher gesagt. Der Markt hier ist leer! Und es werden unglaubliche Preise für Immobilien bezahlt im Moment, die die Hütten wirklich meist nicht wert sind!

Ich wills mir selbst nicht eingestehen, und dem Makler gegenüber natürlich erst recht nicht - aber ich WILL dieses Haus! Ich schlafe schon ganz schlecht. Soll ich mich von mir aus nochmal beim Makler melden? Um nachzuhören? Oder lieder abwarten und Tee trinken und hoffen, dass die Lautstärke wirklich alle anderen Interessenten abschreckt? Jetzt nachzurufen könnte ja auch meine Verhandlungsposition schwächen? Oder stärkt nachzurufen den Eindruck, wir hätten echtes Interesse?

Ach, einfach drüber schreiben tut schon gut. Ich glaube, ich bin ein bisschen zu emotional... Danke für die Aufmerksamkeit! Ich werde noch wahnsinnig...

Immobilien, Hauskauf
Zweifamilienhaus kaufen, Mieterin kündigen und übergangsweise die zweite Wohneinheit bewohnen?

Hallo zusammen,

meine Frau und ich planen, ein Zweifamilienhaus zu kaufen. Das Objekt weist eine Gesamtwohnfläche von 240 Quadratmetern auf.

Die Wohnungen sind wie folgt gegliedert:

  • Erdgeschoss: 80 Quadratmeter
  • OG + DG: 160 Quadratmeter

In der oberen Wohnung wohnt aktuell eine Familie mit einem jugendlichen Kind. Zur Zeit wird eine Kaltmiete von 480€ entrichtet, was einem Quadratmeterpreis von 3€ entspricht. Die Ortsübliche Miete beträgt ca. 5€/Quadratmeter in dieser Gemeinde, in den Umliegenden Städten und Gemeinden teils deutlich mehr.

Bislang sah unser Plan so aus, dass wir der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen (9 Monate Kündigungsfrist) und Zeitgleich die untere Wohnung renovieren und übergangsweise beziehen. Nach dem Auszug der Mieterin sah der Plan vor, in die obere Wohnung zu ziehen und die untere, kleinere Wohnung zu vermieten.

Wir wurden jetzt darauf hingewiesen, dass in diesem Falle die Eigenbedarfskündigung nicht mehr rechtmäßig wäre. Ist dem tatsächlich so?

Leider haben wir den Mietvertrag bislang noch nicht einsehen können sodass ab hier erstmal nur Mutmaßungen angenommen werden. Das Objekt verfügt über einige Kellerräume sowie einen Carport, Garage und einen Garten.

Wäre es zulässig, für den Fall dass die Mieterin nicht kündbar ist, einzelne Bereiche per Eigenbedarfskündigung frei zu bekommen sofern sie im Mietvertrag aufgelistet sind? Darf ich davon ausgehen, dass nicht im Mietvertrag aufgeführte Bereiche durch mich als neuen Eigentümer zurückgefordert werden dürfen oder gilt hier so eine Art "Bestandsschutz" oder Gewohnheitsrecht?

Danke und Viele Grüße

Kündigung, Mietrecht, Eigenbedarf, Immobilien, Hauskauf, Zweifamilienhaus
Maklercourtage fällig wenn Verkäufer dem Makler den Auftrag entzieht?

Hallo zusammen, bei Immobilienscout wurde gestern ein Haus zum Verkauf von einem Makler eingestellt, woraufhin ich beim Makler das Expose mit Grundrissen abgefordert und erhalten habe. Hierbei musste ich wie üblich auf mein Widerrufsrecht verzichten. Laut Makler kann zur Zeit noch kein Besichtigungstermin durchgeführt werden, da sich der Verkäufer grundsätzlich noch zu einer Terminaussage äußern müsste, ich solle mich noch etwas gedulden. Nun stellt sich das Ganze aber so dar, dass der Makler vermutlich auf Anweisung des Verkäufers die Anzeige bei Immobilienscout nach nur einem Tag wieder gelöscht hat und zwar bei Immobilienscout und auf seiner eigenen Homepage. Seit kurzem hat stattdessen der Eigentümer sein Objekt selbst bei Immobilienscout eingestellt, ich gehe davon aus, dass sich Makler und Verkäufer überworfen haben. Hat nun der Makler, der anscheinend nicht mehr in der Lage ist einen Besichtigungstermin anzubieten, da er vom Verkäufer keinen Auftrag mehr hat, trotzdem einen Provisionsanspruch ? Die einzige Leistung die erbracht wurde, war das Versenden eines Exposees, jede weitere Kontaktmöglichkeit besteht nun nur noch direkt zum Eigentümer, um z.B. eine Besichtigung durchzuführen. Ich möchte nicht in eine Falle tappen und später noch eine Provision zahlen müssen. Dass das üblich ist, wenn der Makler tatsächlich das Kaufgeschäft angebahnt hat und dieses ohne ihn nicht zustande kommen würde, ist klar, in diesem Fall gibt es aber anscheinend keine Möglichkeit die Maklerdienstleistung überhaupt weiter bis zur Anbahnung der tatsächlichen Kaufentscheidung in Anspruch zu nehmen. Wäre dankbar für zahlreiches und fundiertes Wissen. Danke und Gruß TR

Geld, Immobilien, Hauskauf, Hausverkauf, Makler
Vortäuschung falscher Tatsachen beim Hausverkauf?

Wir haben ein Haus gekauft Anfang des Jahres. Uns wurden auch Mängel genannt, welche schon nicht zu übersehen waren, wie zum Beispiel der Zustand der Kelleretage. Uns wurde lediglich mitgeteilt das es in der Wohnung zu Schimmeln begonnen hat da der letzte Mieter nicht mehr gelüftet hätte und sich die Heizung nicht leisten konnte. Bei dem Hochwasserschaden 2002 war auch dieses Haus im Kellergeschoss, eine ausgebaute Wohnung, betroffen. Die Wohnung wurde dann jedoch seit dem Hochwasserschaden gar nicht mehr bewohnt, es hieß lediglich die letzten fünf Jahre hätte dort keiner mehr drinnen gewohnt..
Das Haus steht auf einer Anhöhe auf massivem Fels gebaut. Vom Heizungsmonteur und vom Nachbarn haben wir zwischenzeitlich erfahren das es das Schmelzwasser an der hinteren Wand in den Keller drückt, da dieser nicht von aussen entsprechend isoliert wurde. Das hat uns weder der Verkäufer noch der Makler gesagt. Der Verkäufer sagte bei der persönlichen Übergabe noch er hätte vor vielen JAhren den Auftrag gegeben das Haus an der Wand isolieren zu lassen. Hierüber hat er aber keinen Nachweis, da es wohl nicht offiziell geschehen ist. Ausserdem war er sich selber gar nicht sicher ob die Arbeitenes tatsächlich durchgeführt wurden. Entsprechende Person kann nicht mehr befragt werden, da zwischenzeitlich verstorben. Der Makler sagte uns das auf dem oberen Grund eine Pumpe vorhanden sei. Diese hieß es dann beim Notar, die wäre auf dem unteren Land welches zusätzlich erworben wurde. Jetzt stellt sich heraus das es gar keine Pumpe gibt, sondern ein Brunnen oben im Wald, ausserhalb unseres Grundstücks. Unserer Meinung nach sind es Angaben welche nicht verschwiegen werden hätten dürfen. Können wir gegen den Verkäufer etwas bewirken? Vielen dank Für Antworten und Ratschläge Micha & Yvonne

Hauskauf, Mangel
Wie komme ich aus einem unterschriebenen Vertrag mit einer Fertighausbaufirma?

Hallo,

wir haben im Oktober letzten Jahres bei einer Fertighausfirma einen Vertrag zum Hausbau unterschrieben, und ein Rücktrittsrecht über die Finanzierung vereinbart. Von dem Vertriebler der Fertighausfirma haben wir einen Finahzierungsberater zur Seite gestellt bekommen. Bisher haben wir von diesem Berater aber - ausser einem ersten Gespräch - nichts gehört, trotz mehrmaliger Nachfrage. Das Grundstück zu dem Hausbau gehört nicht uns, ist aber noch immer frei.

Jetzt haben wir ganz aktuell von Bekannten erfahren, die ihr Haus verkaufen möchten. Dieses Haus wäre genau unser Fall und zudem noch um ein Drittel günstiger als der Hausbau.

Das Rücktrittsrecht über die Finanzierung lautet, dass wir von 2 unabhängigen Kreditinstituten bestätigt bekommen müssen, dass wir den Betrag x nicht in Raten von y zurückzahlen können.

Jetzt meine Frage: Hatte jemand schon eine ähnliche Situation? Wenn ich bei einer Bank anfrage, und einfach die Anforderung für die Finanzierungshöchstdauer runtersetze, dann bekomme ich doch den Kredit nicht oder?

Kann ich später von der Fertighausfirma belangt werden, wenn ich jetzt ein Haus kaufe?

Wir haben auch darüber nachgedacht, da ja noch keine Finanzierungsanfrage für den Hausbau gestellt wurde, einfach für den Hauskauf zu stellen, dann bekommen wir ohnehin keinen Kredit mehr für den Hausbau. Ist sowas rechtlich vertretbar?

Vielen Dank und Grüße!

Hausbau, fertighaus, Hauskauf
Wie weit darf ein Makler gehen?

Hallo Zusammen,

mein Freund und ich sind seit einiger Zeit auf der Suche nach einem Haus zum Kaufen. Nun scheint es soweit zu sein. Ein Finanzberater ist derzeit dabei ein passendes Angebot für uns zurecht zu bauen. Dies habe ich der Maklerin auch mitgeteilt, jedoch fängt diese an (scheint wohl eine Voraussetzung für den Beruf zu sein) druck auszuüben und will unbedingt einen Termin bei einem Notar vereinbaren. Ein Kaufvertragsentwurf habe ich bereits erhalten. Dieser ist soweit auch in Ordnung. Das Haus selbst ist auch in einem guten Zustand. Nach Auskunft der Maklerin müssen die Eigentümer aus gesundheitlichen Gründen das Haus aufgeben.

Nun zu meiner Frage: Da die Maklerin nunmehr fast jeden Tag anruft und nach einem Notartermin fragt, stelle ich mir die Frage wie weit darf man da schon gehen? Es liegt bisher noch keine schriftliche Finanzierungszusage vor. Die Maklerin meinte, dass sie den Eigentümern Fortschritte zeigen will, zumal vorher ein Interessent abgesprungen ist, da es da angeblich Probleme mit der Finanzierung gegeben hat. Das Witzige dabei ist auch, dass es bisher nur sehr einseitig gelaufen ist. Soll heißen, wir haben uns sehr schnell um alles gekümmert. Die Maklerin jedoch nicht. Bereits mehrmals habe ich die Maklerin um Übersendung eines Versicherungs- und Grundsteuernachweises gebeten. Dieser liegt uns bis heute jedoch nicht vor. Wenn wir versuchen die Maklerin zu vertrösten oder um etwas Geduld zu bitten, dann meinte sie nur, dass man einen Notartermin ja auch noch verschieben könne bzw. wenn es der Dame zu dumm wird, meint sie immer, dass sie ja bisher das Haus für uns zurückgehalten habe (das könne man ja auch ändern).

Ist das ein normales Verhalten für einen Makler? Ich persönlich mache mir nur Sorgen, dass wir das Haus dann doch nicht haben können, wenn es der Dame nicht schnell genug geht (und das Haus ist wirklich toll!!!)

Liebe Grüße

Hauskauf, Makler, Notar

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