Falsche Angaben über Grundstücksgrenzen

Wir haben vor gut drei Jahren ein Grundstück mit Haus gekauft. Bei der Begehung hat uns der Verkäufer durch den Garten geführt. Dieser war nicht durch einen Zaun, sondern durch eine offensichtlich angelegte und gepflegte Rasenfläche und am vermeintlichen Rand gesetzte Büsche begrenzt. Auf unsere Frage nach den Grundstücksgrenzen deutete der Verkäufer in der Verlängerung der Rasenkante einen stark eingewachsenen Hang - es ist ein Hanggrundstück - hinunter und meinte, dort unten müsste irgendwo der Grenzstein sein. Ich habe ihn dann vergeblich gesucht und schliesslich aufgegeben (naja - habe halt an der falschen Stelle gesucht, wie sich später herausstellte). Nun wollten wir kürzlich einen Zaun setzen und uns sicherheitshalber nochmals beim Verkäufer rückversichern, wo denn genau die Grundstücksgrenze liegt. Freundlicherweise kam er auch bald mit seiner Ehefrau vorbei und hat dann zielsicher auf die im Hang (den ich mittlerweile ausgelichtet hatte) befindliche Grenzsteinmarkierung (Metallstab), sowie auf der gegenüberliegenden Seite auf eine Markierung im Randstein (von der er vor drei Jahren aber nichts gesagt hatte) gedeutet. Das Problem ist aber, daß die so gekennzeichete Grundstücksgrenze sieben Meter vor der ursprünglich angegebenen Grundstücksgrenze liegt - und somit unser Garten in der entscheidenden Ausrichtung nur noch halb so gross ist. Das Grundstück jenseits davon - ausgewiesen als Grünfläche innerhalb eines Naturschutzgebietes - gehört auch dem Verkäufer. Die "gnädige Frau" meinte dann noch, sie hätten deshalb ja den Garten extra grösser angelegt, weil ihnen der nicht zum Grundstück befindliche Teil auch gehöre. Auf unsere enttäuschte Reaktion hin verwies er nur auf die im Kaufvertrag beschriebene Grundstücksgrösse. Die mag zwar richtig sein, aber beim Verkaufsgespräch war er ja nicht in der Lage zu beschreiben, wo die eigentlichen Grenzen liegen. Die mittlerweile von uns kontaktierte Maklerin, die den Kauf damals abgewickelt hatte, bestätigte uns, dass sie die Grundstücksgrenzen damals exakt genauso aufgefasst hatte, wie wir. Wir wollten das Thema einvernehmlich regeln, aber der Verkäufer gab uns auf mehrmalige Bitte hin keinen Hinweis darauf, was er für den fraglichen Grundstücksteil verlangen würde, und auf meinen Hinweis auf den Bodenrichtwert (3 € / qm für landw. Nutzfläche) reagierte er extrem "eingeschnappt". Mittlerweile hat er auch gesagt, daß er nicht verkaufen wolle. Das Ganze ist für uns sehr ärgerlich: wir haben zwei kleine Söhne und jetzt einen Garten, der gerade mal für Schaukel und Sandkiste reicht. Hätten wir die wahren Ausmasse des Gartens beim Kauf gekannt, hätten wir wohl nicht gekauft. Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Für einen Hinweis, wie wir vorgehen können, wären wir sehr dankbar. Kann man davon ausgehen, dass wir dem Verkäufer zumindest eine arglistige Täuschung nachweisen können - als Indiz die Aussage der Maklering bzw. die Anlage des Gartens?

Hauskauf, Grundstücksgrenze
Garagen, Hof als Gemeinschaftseigentum bei Reihenhaus

Hallo,

bei einem Reihenhaus gibt es einen Hof, zwei Reihen Garagen und einen Privatweg die als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen sind (es gibt keine Teilungserklärung). Jedem einzelnen Haus ist eine Garage zugeteilt und jedes hat einen gewissen Anteil am Gemeinschaftseigentum. In einer der Garagen kommen alle Leitungen und Rohre für Strom, Gas, Wasser rein und werden von dort in die Häuser verteilt. Es gibt keine Hausverwaltung, sondern ein Eigentümer hat das übernommen und auch eine Haftpflichtversicherung für solche Zwecke abgeschlossen (wobei ich nicht weiß, was diese alles abdeckt).

Alle dazugehörigen Häuser sind auf eigenen Flurstücken und daher ansonsten vollkommen autark.

Wie verhält es sich hier mit Haftungsfragen bzgl. des Gemeinschaftseigentums bei:

  1. nicht erfülltem Winterdienst, Schneeräumen etc. (ist im Wechsel von den einzelnen Eigentümern zu erledigen) und daraus resultierenden Verletzungen durch Sturz – ist hier der einzelne Eigentümer, der den Räumdienst vernachlässigte, haftbar zu machen?
  2. Rohrbrüchen zwischen der Sammelstelle und dem eigenen Haus. Die Rohre sind im Eigentum jedes Einzelnen, aber was ist mit Folgeschäden, wie z.B. feuchtem Keller?
  3. Reparatur Regenrinne der Garagen?

Werden solche Kosten immer auf alle Eigentümer umgelegt? Oder greift hier auch in bestimmten Fällen das Verursacher-Prinzip?

Es wäre toll, wenn jemand etwas fundiertes Licht ins Dunkel bringen könnte.

Danke schomal!

Recht, Immobilien, Haftung, Hauskauf, Reihenhaus, Gemeinschaftseigentum
Hauskauf - früherer Grundstückstausch mit Gemeinde steht nicht im Grundbuch

Hallo!

Wir möchten ein Haus mit Garten kaufen. Am Freitag bekamen wir den Vorentwurf zum Hauskauf vom Notar geschickt. Leider konnte ich den Makler nicht mehr erreichen.

Das Anwesen besteht aus einem Garten, daneben steht das Haus und der Hof dazu. Früher ging direkt am Haus (also zwischen Haus und Garten) ein Fußweg vorbei, der der Gemeinde gehörte. Dann wurde auf Wunsch der Gemeinde vor einigen Jahren ein Stück des Gartens vom Eigentümer an die Gemeinde abgegeben (für ein Denkmal), dafür bekam der Eigentümer den Weg. So erzählte es uns der Verkäufer bei der Besichtigung.

Garten, Weg und Haus haben jeweils eigene Flurnummern. Im Exposé, auf dem Lageplan, hat der Makler alle 3 Grundstücke außenherum markiert, also gingen wir davon aus, daß der Weg auch dazugehört (allerdings befindet sich auch die Fläche vom Denkmal innerhalb der Markierung bzw. der Garten hat noch die Ursprungsgröße).

Im Kaufvertrag, der sich ja u.a. aufs Grundbuch (Bestandsverzeichnis) bezieht, werden aber nur die beiden Flurnummern vom Haus und vom Garten aufgeführt, nicht die Flurnummer vom Weg. Jetzt haben wir die Befürchtung, daß der Grundstückstausch damals (90er Jahre) nur inoffiziell gemacht wurde bzw. nur mündlich abgesprochen wurde.

Ist sowas üblich? Können wir eine Umschreibung bzw. Grundbucheintragung vom Verkäufer oder der Gemeinde verlangen? Ansonsten würden wir ja 2 separate, durch den Weg getrennte, Grundstücke kaufen, und theoretisch könnte die Gemeinde den Weg irgendwann wieder für sich beanspruchen, oder? Einen öffentlichen Fußweg direkt neben dem Haus möchten wir auf keinen Fall haben.

Natürlich sprechen wir am Montag nochmal mit unserem Makler, aber ich wollte mich schon mal vorab informieren.

Vielen Dank und freundliche Grüße Marlene

Grundbuch, Grundstück, Hauskauf, lageplan
Schreiben an Hausbesitzer (Zwangsversteigerung) - kann man das so schreiben?

Hallo ihr Lieben,

ich habe im Intenet die Anzeige für ein Haus gefunden, für das ein Zwangsversteigerungsverfahren läuft, der Termin aber noch nicht festgesetzt ist. Inserent war eine Bausparkasse (der Gläubiger, der die Versteigerung beantragt hat). Auf meine Kontaktanfrage habe ich das Gutachten über das Haus bekommen und die Anmerkungen, dass man bei Besichtungswunsch oder einem freihändigen Verkauf direkt den Besitzer des Hauses kontaktieren soll.

Jetzt habe ich mal versucht, ein freundliches und respektvolles Schreiben zu entwerfen, womit ich den Besitzer vorsichtig fragen möchte, ob er eventuell auch einen freihändigen Verkauf in Betracht ziehen würde. Aber ich bin mir mit den Schreiben absolut unschlüssig... es soll auf jeden Fall respektvoll sein! Ich möchte den Leuten wirklich nicht zu nahe treten! Habe selbst als Teenager mein Elternhaus durch Zwangsversteigerung verloren und das lief damals mit den Neu-Besitzern sehr unschön ab...

Könntet ihr bitte mal drüberlesen und mir ggf. noch Rat geben, was ich verbessern könnte? Ich möchte wirklich nicht, dass diese Leute sich angegriffen oder respektlos beandelt fühlen...

Sehr geehrte Familie XXX,

durch eine Anzeige in einem Immoblienportal im Internet haben wir erfahren, dass für ihr Haus eine Zwangsversteigerung stattfinden soll. Zunächst möchten wir Ihnen unser Mitgefühl für diese Situation ausdrücken.

Wir selbst sind eine junge Familie mit einer 9-jährigen Tochter und bereits seit einiger Zeit auf der Suche nach einem Haus in Gemünden. Deshalb sind wir auch auf die Anzeige im Internet aufmerksam geworden und hätten durchaus Interesse an Ihrer Immobilie.

Wir sind uns bewusst, dass dies eine sehr schwierige Situation für Sie ist und möchten Ihnen auf keinen Fall zu nahe treten oder respektlos erscheinen. Aber wir haben uns die Frage gestellt, ob es in Ihrem Interesse wäre, Ihr Haus freihändig zu verkaufen und somit den Versteigerungstermin zu umgehen. Denn auch uns wäre es wesentlich angenehmer, wenn wir ein Haus frei kaufen könnten als es ggf. in einer Versteigerung zu erwerben.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen würden. Sollten Sie allerdings kein Interesse daran haben, Ihre Haus freihändig vor Versteigerung zu verkaufen und weiteren Kontakt zu uns aufzunehmen, werden wir Ihren Wunsch natürlich respektieren und keinen weiteren Versuch der Kontaktaufnahme unternehmen.

Wir möchten nochmals erwähnen, dass wir Verständnis und Mitgefühl für Ihre Situation haben und jegliche Entscheidung Ihrerseits respektieren werden.

Mit freundlichen Grüßen,

XXX

Bitte gebt mir ein Feedback, ob das so geht... bin echt unschlüssig... :(

Danke für alle Antworten!

Zwangsversteigerung, Brief, Immobilien, Hauskauf, Mitgefühl, Respekt
Andere Wertgrenzen bei "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft"?

Hallo ihr Lieben,

ich bin grade ein bisschen verwirrt...

Und zwar habe ich vor ein paar Tagen eine "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft" online im Justizportal gefunden. Soweit so gut. Es ist auch der erste Termin, in der Amtilichen Bekanntmachung steht nichts von den Wertgrenzen.

Da ich mich in den letzten Monaten viel damit beschäftigt habe, ist mir der Zusammenhang und der Ablauf mit der Anzahl der Termine und dem damit verbundenen Wegfall der Wertgrenzen auch klar. Eigentlich.

Denn jetzt tauchte die Zwangsversteigerung auf einem Online-Immo-Portal auf, von einem Verlag, der seinen Zwangsverteigerungskatalog verkaufen will. Gängige Praxis.

Allerdings machte mich ein Satz in dieser anzeige stutzig:

"Der angebebene Preis ist der Verkehrswert in der Zwangsversteigerung, Zuschlag ab 50 % des Verkehrswertes möglich. Es handelt sich um eine Teilungsversteigerung."

Ich kenne diesen Satz, auch der ist Standard, aber normalerweise mit dem zusätzlichen Wörtchen "eventuell" oder "unter Umständen".

Gibt es bei der Teilungsversteigerung nicht die 7/10 Wertgrenze? Oder ist das einfach ein bisschen unsauber formuliert? Im Sinne von "möglich, aber nur wenn kein Widerspruch eingelegt wird"?

Wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte... Google konnte keinen Unterschied in dieser Hinsicht finden.

Vielen Dank für alle Antworten!

Zwangsversteigerung, Recht, Immobilien, Hauskauf, Jura
Nach Hauskauf Verkäufer verweigert Schlüsselübergabe

Hallo,

Wir (Mein Lebensgefährte, seine Eltern und ich) haben ein Haus gekauft von einem Ehepaar, welches nach Schweden auswandert. Übergabetermin des Hauses ist laut Vertrag der 15.04.11, Zahlungsdatum ist laut Vertrag frühestens der 15.04.11. Das hat die Verkäuferin auch gewusst und unterschrieben. Nun hatten die Verkäufer aber Probleme, das Haus in Schweden zu bekommen, drängten auf eine vorzeitige Auszahlung des Geldes, wir wären ihnen auch entgegen gekommen, wenn das Geld schon da wäre (ist auf dem Bankweg aktuell). Die Schlüsselübergabe sollte heute morgen stattfinden, da sie heute auswandern. Nun  haben sie gestern abend um 9 noch bei Schwiegereltern angerufen, gesagt sie brauchen die Schlüssel heut morgen gar nicht abholen, da das Geld noch nicht auf dem Konto der Verkäufer sei. Sie haben die Schlüssel an einen Nachbarn gegeben, den sie telefonisch benachrichtigen wollen, wenn das Geld auf ihrem Konto ist, erst dann sollen wir die Schlüssel von diesem Nachbarn bekommen. Nun haben wir aber das Problem, dass wir ab morgen ins Haus ziehen wollen/müssen. Wir haben Möbel bestellt, die morgen dort angeliefert werden, wir haben einen Elektriker bestellt etc. pp.. Nun die Frage: Was machen wir am schlauesten? Können wir morgen den Schlüsseldienst rufen, damit die uns das Haus öffnen? Und die Kosten davon den Verkäufern vom Kaufpreis abziehen? Danke für Antworten!

Hauskauf, schlüsselübergabe
Begünstigungen bei Hauskauf mit geistig behindertem Kind?

Hallo ihr lieben. bin neu hier, daher gar keine Ahnung, wies hier läuft. naja, die Frage stelle ich aber trotzdem :-)

Wir (ich und mein Mann) wollen ein Haus kaufen (noch nichts bestimmtes in Sicht) bin jetzt beim Info sammeln. Haben 2 Kinder. Meine älteste ist 11 Jahre alt und autistisch ( 100GdB und Pflegestufe 1. )Körperlich ist sie ganz fit, (aber komplett fehlende Sprache, soziales Verhalten bei letztem Gutachten (2007) war bei 1,5 J.) also müssten wir das Haus nicht behindertengerecht umbauen... keine Ahnung, obs hier ne Rolle spielt, aber die ist kein leibliches Kind von meinem Mann, eben Stieftochter. Weißt jemand, obs da evtl Begünstigungen oder weniger Zinsen gibt? (0,-€ Eigenkapital, aber wenn nicht jetzt, wann dann? :-) )

unser jungstes Kind ist jetzt 13 Mon. jung und ich geh leider noch nicht arbeiten. Also ist mein Mann alleinverdiener, mit nem Monatsgehalt von ca 1700,-€ - 2000,-€ je nach Arb.Stunden. ( Familieneinkommen: Lohn + Pflegegeld + Kindergeld*2 + Landeserziehungsgeld)...

wer hat da Erfahrung, bzw hat vielleicht was gehört über solche Fälle? Was haben wir generell für Möglichkeiten? mein Mann ist "sauber", ich habe aber so genannten "Altlasten" aus früheren Beziehung. Schufa-auskunft angefordert, mal schauen, was kommt, steht aber bestimmt was negatives drinne :-(

wäre über eine aussagekräftige Antwort sehr dankbar :-)

Geistige Behinderung, Hauskauf
Haus Kaufen mit Elektroheizung?

Hallo allerseits:

mein Mann und ich sind wegen Eigenbedarf des Vermieters nun Intensiv auf Haus-suche. Leider etwas früher als geplant... Da wir beide im selben Ort Arbeiten, möchten wir dort auch nicht wegziehen. Allerdings gestaltet sich das Finden geeigneter Häuser als sehr schwierig, da so gut wie kein Angebot besteht. Bauen ist keine Option. Nun haben wir aus Zufall ein Haus entdeckt mit einem großen Grundstück und wunderschöner Lage. Es macht alles in allem einen Super Eindruck, Keller ist Trocken, Große, renovierte Räume 2 Bäder und genügend Platz für alle. Das Dach ist ebenfalls noch gut in Schuss. Allerdings gibt es ein Manko das uns großes Kopfzerbrechen macht: Das Haus hat Elektroheizung! Die Heizkörper sind neu und es gibt anscheinend die Möglichkeit Nachts und zwischen 3-5 Uhr Tagsüber günstigen Strom zu nutzen. Ebenfalls hat JEDER Raum ein Kaminrohr. Das heißt, man könnte das gesamte Haus auch mit Holz beheizen ( bis auf die Kinderzimmer, da würde ich dann doch elektrisch arbeiten). Das Haus ist Doppelt Verschalt ( allerdings ansonsten nicht gedämmt? ) und hat neue Fenster mit Doppelverglasung. Es würde uns 115000€ Kosten mit ca 140qm² Wohnfläche verteilt auf 2 Etagen und großem Garten. Die letzten Mieter hätten laut Besitzer monatlich 200€ Strom insgesamt gezahlt. Normal Zahlt man doch auch 150€ Öl im Monat mit 4 Personen. Kaufen oder nicht, was sagt ihr?

Elektroheizung, Hauskauf, Heizen mit Holz

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