Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt. Ende nächster Woche ist der Beurkundungstermin für den Verkauf meines Elternhauses. Vorgestern ist dann leider ein Wasserschaden entstanden, der sehr wahrscheinlich auf einen Rohrbruch zurückzuführen ist. Genaueres erfahre ich erst am Montag, wenn eine Ortungsfirma sich das angeguckt hat.
Die Käufer wissen davon, sie waren sogar Vorort und haben mir geholfen, dass Wasser zu beseitigen. Sie sehen das alles auch sehr locker, so daß ich keine Angst haben muss, dass sie vom Kauf zurücktreten.
Was mir jetzt aber Bauschmerzen bereitet: wir haben beschlossen, dass der Schaden im Notarvertrag aufgenommen werden soll. Kann es dadurch passieren, dass sich der Zahlungstermin verschiebt, weil der Schaden vor Zahlung beseitigt sein MUSS oder können wir den nur der Vollständigkeit halber aufnehmen und die Zahlung kann zum normalen Termin erfolgen (wenn alle Bedingungen mit Grundbuchamt usw. erfüllt sind)? Die Zahlung stellt nämlich das Eigenkapital für den Kauf eines anderen Hauses dar, für das die Beurkundung kurz drauf stattfinden soll.