Ich habe Dienstag ein Termin. Beim Notar um alles in die Wege zu leiten 1000% zusage der Bank habe ich noch nicht .
Im Vertrag wurde der Absatz hinbei gefügt :
Besonderes Rücktrittsrecht Der Käufer ist berechtigt, einseitig von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn ihm bis zum 20.08.2016 nicht ein verbindliches Finanzierungsangebot eines deutschen Kreditinstitutes zu marktüblichen Bedingungen vorliegt, weil die Kreditinstitute ihm die Gewährung eines Kredi- tes in der erforderlichen Höhe verweigern. Der Käufer verpflichtet sich, sich ernsthaft um die Erlangung einer Finanzierung zu bemühen und in diesem Zusammenhang alles ihm zur Be- schaffung einer Finanzierung zumutbare zu unternehmen; eine auf diesen Punkt gestützte Rücktrittserklärung kann der Verkäufer dadurch abwenden, dass er dem Käufer innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang der Rücktrittserklärung seinerseits eine Finanzierung zu marküblichen Bedingungen nachweist. Hierfür verpflichtet sich der Käufer, alle für die Darle- henszusage erforderlichen Unterlagen beizubringen sowie den Darlehensvertrag zu markt- üblichen Konditionen beim finanzierenden Kreditinstitut abzuschließen. Der Rücktritt ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer zu erklären, die dem Verkäufer bis spätestens zum 20.08.2016 zugegangen sein muss. Die Notarin wird angewiesen, den Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung zu- gunsten des Käufers erst nach Ablauf der vorgenannten Frist zu stellen.
Wenn jetzt doch die Bank sagt nein finanzieren wir nicht muss ich dann den Notar bezahlen oder bin ich dann raus wegen des besonderen Rücktrittsrecht?
LG