Jobcenter will Attest wegen Umzugszustimmung.

Vorweg (damit das geklärt ist): Jeder H4 Empfänger darf, auch einfach so, umziehen. Jedoch nur mit Bestätigung und Zustimmung vom Amt bekäme er dann auch Hilfe.

Also ich (22) war vor einiger Zeit beim Arzt und habe dem erzählt, dass es mir nicht nur nicht gut geht, sondern das dort viele Dinge in meinem Kopf sind, die seit Monaten zu Angstzuständen, gelegentlich Depressionen, strken Stimmungsschwankungen etc. führen. Ich habe ihn gebeten, mich an einen Facharzt zu überweisen und bekam eine Überweisung an einen Arzt für Psychatrie und Neurologie + ein Anti-Depressiva verschrieben, was ich mir aufgrund vieler Berichte im Internet noch nicht geholt habe. Viele Ärzte hier haben sehr lange Wartezeiten. Nun bin ich im Hartz4 Bezug und habe meinem Vermittler erzählt, was Sache ist, und dass ich wegen unerträglichen Zuständen, die meinen Alltag zu schwer beeinflussen, umziehen muss(!). (Die Stadt weiß sie). Er sagte zu mir dann: ''Ich empfehle ihnen umzuziehen, wir machen das jetzt. Kein hin und her mehr, sie ziehen um! in der Stadt haben sie viel mehr Therapiemöglichkeiten und können sich nachher viel besser vor Ort bewerben'' (in der Tat schreibe ich seit längerer Zeit sämtliche Bewerbungen dorthin. In der Leistungsabsteilung des Jobcenters sagte man mir, ich bräuchte eine Arzt Bestätigung/ärztliches Attest, dass ich hier nicht mehr wohnen kann. Das bestätigte mein Vermittler daraufhin auch. Weil nur dann bekäme ich Hilfe beim Umzug + ein Darlehnen der Kaution. Und alles würde reibungslos und in Absprache funktionieren.

Nun: Soll ich jetzt einfach zu meinem normalen Arzt gehen und ihm sagen, dass ich sowas brauch? Das fällt mir schwer und kann sowas doch nicht von ihm verlangen oder? Wir kennen uns nch nicht so gut. Nur 3 mal gesehen. Er weiß zwar, wie es mir geht und alles, und hat mich auch überwiesen, aber ihn darum bitten, mir solch ein Formular auszustellen? Warscheinlich weiß er nicht mal, was er schreiben sollte.

Was kann ich machen? Einfach hingehen? Es darf sich hier nicht noch länger hinziehen.

Arbeit, Psychologie, Arzt, Hartz IV, Jobcenter
2 Lohnzahlungen in einem Monat, wie berechnet das Jobcenter und eine Frage zu Überstundenauszahlung

Ich beginne ab Oktober bei einem neuen Arbeitgeber (Teilzeit). Bis dato war ich bei einem Anderen (400€). Leider reicht aber der Verdienst nicht aus und ich muß weiterhin aufstocken. Nun wird es aber im Oktober passieren das ich 2 Löhne ausbezahlt bekomme. Am 15. den 400€ Job und zum Ende Oktober das Gehalt vom Neuen. Die zahlen ein festes Gehalt ohne vorher die Stunden auszurechnen, obwohl ich da auch nach Stunden arbeite, wird mit einem Stundenzeitkonto von Monat zu Monat untereinander verrechnet. Deshalb wurde mir auch versichert das das Geld ganz sicher vor dem 30./31. da ist. Das Jobcenter kennt auch schon den Bruttobetrag aber nicht Netto.

Nun habe ich aber unterschiedliche Informationen bekommen wie das Jobcenter berechnet. Die Einen sagen es wird auf den Monat angerechenet wo das Geld verdient wurde, Andere widerum meinen es wird auf den Auszahlungsmonat angerechnet. Also was denn nun? Ich würde dann über 800€ Verdienst im Oktober kommen. Müsste dann theoretisch an das Jobcenter was zurück bezahlen, denn Miete wird von denen direkt an den Vermieter überwiesen. Und im Oktober fällt die sehr gering aus, da Heizkosten- und Betriebskostenrückzahlung. Oder muß ich mich darauf einstellen im November nichts zu bekommen?

Und dann wäre noch eine Frage. Evtl. angesammelte Überstunden werden 2 Mal im Jahr ausbezahlt. Und bei der neuen Tätigkeit, Führungskraft, werden ganz sicher jede Menge anfallen. Dann könnte ich sogar weit über meinen Bedarf kommen. Wird das Zuviel dann auf den/die Folgemonate angerechnet oder bin ich 1 Monat lang kein Harz4-Empfänger und kann es nach Herzenslust verprassen?

Hartz IV, Verdienst
Einige Wochen Studierunfähig durch Krankheit: Darf ich für diesen Zeitraum weiterhin Bafög beziehen?

Hallo,

aufgrund einer krankheitsbedingten Studierunfähigkeit musste ich mich für knapp zwei Monate Beurlauben lassen. Mein Lebensunterhalt besteht ausschließlich aus dem Bafög, das ich beziehe.

Habe ich das Recht, für die o.g. Zeitspanne Bafög zu beziehen und wenn JA würde mich interessieren, durch welche gesetzlichen Bestimmungen dieser Anspruch gesichert ist und ob es irgendwelche besonderen Voraussetzungen gibt, die ich pflichtgemäß erfüllen müsste, um solch einen Anspruch geltend zu machen.

Und wenn sich aus dieser Situation kein Anspruch ergibt, welcher staatlichen Institution kann (,wenn nicht sogar muss) ich ggf. meinen Zustand melden, um u.a. auch meine Lebenserhaltung sicherzustellen?

Ein Bekannter hatte nämlich eine ähnliche Situation zu bewältigen, musste aber sein Bafög dem Amt binnen zwei Wochen zurückerstatten, da letztere der Auffassung war, dass Leistungsbeziehende keinen Anspruch auf das Bafög für den Zeitraum seiner Beurlaubung habe, da eine Beurlaubung als "Abbruch des Studiums/ der Ausbildung" gelte, wobei die gesundheitliche Unfähigkeit des Leistungsbeziehenden vollkommen ignoriert wurde.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir bezüglich dieser Fragen weiterhelfen könnten.

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Studium, Rechtsanwalt, Ausbildung, Recht, Gesetz, ALG II, ALGII, Amt, BAföG, Hartz IV, Jura
Unterhalt für Kinder des Partners?Wird mein Einkommen mit angerechnet?

Hallo ich hoffe,daß ich hier ein paar hilfreiche Antworten auf meine Fragen bekommen werde. Vorab schonmal ein riesen Dankeschön.

Also wie folgt: Ich würde gerne mit meinem Partner zusammen ziehen. Ich habe 2 Kinder, davon lebt eine noch in meinem Haushalt, denn sie ist gerade 12 Jahre alt.

Mein partner hat 2 Kinder für die er Unterhaltspflichtig ist. Da er aber nicht soviel verdient, liegt der Unterhalt momentan bei ca. 260€ monatlich.

Ich beziehe momentan Krankengeld+Kindergeld+Hartz 4.( aufstockendes Hartz 4 / 170€ mon.

Meine Frage nun an euch. Mir ist klar,daß die 170€ hartz dann natürlich wegfallen. Wie ist es jedoch mit der Unterhaltsberechnung für seine Kinder. Wie wird das ganze berechnet??Wir das komplette Geld,was in einen haushalt fließt genommen, oder nur sein einkommen,da es sich um seine Kinder handelt?? Wie handhabt das Jugendamt das ganze??

Ich habe jetzt noch eine Reha vor mir und bin dann hoffentlich soweit genesen,um wieder arbeiten zu können.Das geht leider in meinem jetzigen Beruf nicht mehr,aber ich habe immer gearbeitet und werde dieses auch weiterhin tun. Und dann kommt natürlich auch wieder mehr einkommen rein,was dann auch wieder mit angerechnet wird??

Ich weiß,daß Liebe das wichtigste ist. Ich bin aber realist und möchte vermeiden,daß meine Tochter entbehren muß,nur weil mein Einkommen mit für den Unterhalt seiner Kinder mit angerechnet wird.

Es wäre schön, entlich Klarheit zu bekommen....wie das alles läuft. Vielen Dank im vorraus..!!

Unterhalt, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV
hartz 4 wurde abgelehnt. was tun?

hallo ... zunächst einmal zu mir. ich bin 21 jahre und allein erziehende mutter einer 2 jährigen tochter. ich wohne mit ihr in einer kleinen wohnung die vom jobcenter gezahlt wird.

da mein hartz 4 antrag zum 31.8 abgelaufen ist habe ich am 13.8 einen neuen antrag bzw eine verlängerung beim jobcenter gestellt. am 23.8 bekam ich einen brief vom jobcenter da ihnen noch unterlagen fehlten jedoch war ich zu diesem zeitpunkt für eine woche verreist. als ich wieder kam hatte ich schon die ablehnung im briefkasten. ich bin dann sofort mit den fehlenden unterlagen zum jobcenter und habe es in den briefkasten geworfen(samstag) . nachdem ich bis heute(9 tage später) noch keine rückmeldung bekommen habe, habe ich bei meinen sachbearbeiter angerufen dieser ist jedoch 1 woche nicht da und die vertretung meinte sie schaue sich morgen mal meine akte an

meine befürchtung ist nun das sie den antrag abgelehnt haben da ich vor 2 jahren als ich noch keine leistungen bezogen habe ein gemeinschaftskonto mit meinem freund gemacht habe und seit dezember 11 das UVG auf dieses konto geht da ich auf meinem konto eine pfändung hatte und mir etwas geld sichern wollte. ich habe keinerlei zugriff auf dieses gemeinschaftskonto. von dem UVG hatte mein freund meinen strom und meine handyrechnung überwiesen. ja mittlerweile bekam ich auch von meinem vermieter post da die miete nicht gezahlt wurde. ich weis nicht mehr was ich tun soll.

was kann ich also tun wenn der antrag deswegen abgelehnt wurde? und was kann ich tun wenn es an den fehlenden unterlagen lag?

danke schonmal im vorraus

Geld, alleinerziehend, Hartz IV
Würdet ihr den Betrug melden?

Folgender Fall: Paar mit drei Kindern trennt sich und die drei gemeinsamen Kinder bleiben bei der Mutter. Beide beantragen Hartz IV. Die Mutter erhält für die Kinder Unterhaltsvorschuss und Kindergeld. Beides wird als Einkommen auch eingerechnet.

Nun zum Vater. Er versucht die angefangene Selbstständigkeit weiter auszubauen und erhält dazu ergänzend Hartz IV.

Nun gibt es aber eine Umgangsvereinbarung, in der der Vater jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien seine drei Kinder zu sich nimmt. Da er selber nicht genug Geld hat, um drei Kinder gerecht zu ernähren usw. hat er die Mutter um Unterstützung gebeten. Diese weigerte sich, zum Teil verständlich, zum Teil nur zum Kopfschütteln mit den Worten: Ich zahl dir doch nicht deine Ausflüge. Durch Zufall kam durch einen Link heraus, das der Vater ja beim JobCenter einen Antrag auf Mehrbedarf stellen kann. Was er dann zumindestens für die Ferien tat. Nun haben sich die Lebensumstände weiter verändert und er ist trotz EInkommenssteigerung weiterhin auf ergänzendes ALG II angewiesen. Da er noch einen genehmigten Umzug hatte, ist er in ein neues JC gekommen. Dort stellte er schon beim Erstantrag den ANtrag auf Meraufwand. Nach langem Hin und Her- fehlende Unterlagen, Unterschrift der Mutter- eidesstaatliche Erklärung des Vaters- endlich bearbeitet. Dabei forderte ihn sein JobCenter dazu auf, diesen Antrag auf Mehraufwand dem zuständigen JobCenter der Kindsmutter als Sozialbetrug zu melden.

Wie würdet ihr reagieren? Er hat es leider nicht schriftlich. Ihm ist auch bewusst, dass diese Meldung in ihre Akte kommt und er dann wieder Stress hat. Schliesslich wird ihr ja dann das Geld abgezogen. Sie wird wieder mit Entzug der Kinder drohen und es auch versuchen durchzusetzen. Ich weiss, das das ALG II nict viel ist udn man meist den Cent zweimal umdrehen muss, allerdings sind die Kinder auch nachweislich beim Kindsvater, der selber manchmal nicht weiss, wie er das schaffen soll. Ist das in euren Augen Sozialbetrug der Mutter?

Umgangsrecht, Unterhalt, ALG II, Hartz IV, Sozialbetrug
Schulische Ausbildung abbrechen wegen psychosom. Depressionen. Wie gehts weiter?

Hallo Community, ich habe vor 1 Jahr eine Ausbildung zur Kinderpflegerin begonnen. Ich war von Anfang an sehr unzufrieden und wollte bereits öfters alles hinschmeißen. Jedoch war ich froh,überhaupt eine Ausbildung bekommen zu haben und dachte anfangs auch,das wäre der richtige Bereich für mich. Ich habe also auf biegen und brechen das erste Jahr überstanden. Nun sind seit ein paar Tagen die Sommerferien vorbei und das zweite Jahr hat begonnen. Und seitdem habe ich wieder starke psychosomatische Beschwerden,wie z.B. Herzstolpern,Magendarm-Probleme etc. Ich bin einfach total überfordert in der Kinderpflege-Ausbildung,habe morgens sehr starke Probleme aus dem Bett zu kommen (was von den Depressionen herrührt). Ich will es einfach nicht mehr weitermachen. Was bringt es denn auch den Kindern,wenn dort eine total demotivierte Kinderpflegerin sitzt?! Zudem habe ich selber eine sehr schlimme Kindheit gehabt,die jetzt nach und nach hochkommt...damit habe ich nicht gerechnet. Meine Ärztin sagte mir,sie würde mir schriftlich verfassen,dass ich aus psychischen Gründen diese Ausbildung nicht mehr fortführen kann. Zudem möchte sie mich in eine stationäre Therapie schicken (Kur). Habe jetzt erstmal für 4 Wochen einen Krankenschein bekommen. Meine Frage ist nun, kann ich demnächst,wenn ich mich in der Schule abgemeldet habe,wieder einen Antrag auf ALG2 stellen ohne,das mir Sperrungen drohen? Ich bin 23 Jahre alt,lebe in meiner eigenen Wohnung und beziehe derzeit noch schulisches Bafög. Ich breche ja nicht einfach so ab,wegen "null bock" sondern es sind erhebliche Gründe!

Danke für Euren Rat und liebe Grüße, Krissi

Schule, Ausbildung, Hartz IV
Einstellung der Hartz 4 Leistung aufgrund einer BEHAUPTUNG

Eine Frau ist mit einem Mann zusammen er ist Berufstätig und Sie ist Hartz 4 Empfängerin. Er hat seine Wohnung und Sie hat Ihre Wohnung. Die Arge hat ihr laut Bewilligungsschreiben bis 30.09.12 Hartz 4 Bewilligt. Sie besucht öfters Ihren Freund wohnt dort aber nicht. Die beiden haben vor zu heiraten, also kündigt sie ihre wohnung fristgerecht um zu ihrem zukünftigen Mann zu ziehen. Kündigung wurde am 01.05.12 getätigt also muss sie bis 01.08.12 ausziehen. Sie bereitet mit ihrtem Zukünftigen Ehemann den Auszug vor wohnt aber trotzdem noch bei sich, ihr Zukünftiger Ehemann wohnt bei ihr um die Ecke. Die Hochzeit soll am 20.08.12 statt finden. mitte Juni erhält sie einen Brief von der Arge, das dort Anonym angerufen wurde und Sie bei ihrem "Verlobten" wohnt. Ihre Leistungen werden sofort eingestellt. Sie macht einen Schriftlichen Widerruf, erklärt alles genau das sie erst ab 1.8.12 bei Ihrem Verlobten wohnt. Heute kam ein Brief vom Amt das der Widerspruch abgelehnt wurde. kleiner Auszug: "wegen der vorläufigen Zahlungseinstellung gem. §40Abs.2Nr.4 SGB in Verbindung mit §331 drittes buch SGB III, der widerspruch wird als unzulässig verworfen" weiterhin: "Das Schreiben vom 20.06.12 ist kein Widerspruch anfechtbarer Verwaltungsakt im Sinne des §31SGB X. §40 Abs. 2Nr4 SGB II i.V.m. §331 SGB II durchbricht den Grundsatz, dass nach Erlass eines Bewilligungsbescheides die bewilligte Leistung bei Fälligkeit ohne rücksicht auf die tatsächliche materielle Rechtslage solange ausgezahlt werden muss, wie die Bewilligung nicht zurückgenommen, widerrufen, aufgehobnen, durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt worden ist. Damit kann das Jobcenter die Leistung ohne Erteilung eines Verwaltungsaktes (Aufhebungsbescheides) "vorläufig" einstellen. Der Eingelegte Widerspruch ist daher unzulässig.

Nun zu meiner Frage (ich weiss es ist komplex) Hat die junge Frau nun tatsächlich aufgrund einer Irren Anonymen behauptung tatsächlich keinen Anspruch mehr auf Hartz 4 gehabt im Zeitraum Juni bis August? Ich Verstehe ja das Sie ab August nicht mehr berechtigt ist da sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit Ihrem Mann wohnt, aber kann das Amt denn damit durch kommen?

Danke für Zahlreiche Antworten..... Gruß

Rechtsanwalt, Hartz IV, Jobcenter, Sozialamt, Sozialhilfe
Lebensmittelgutscheine vom Jobcenter demütigend?

Hallo ich (22) habe mir beim Amt einen Fehltritt geleistet, den ich schon teilweise einsehe. Ich lebe allein und da es die erste Sanktion ist, habe ich zwar 100% aber kriege weiter Miete bezahlt (Kindergeld wird aber angerechnet -.-), mir stehen für diesen Monat noch 175 Euro Lebensmittelgutscheine zu, die ich mir abholen kann. Ich habe nicht viel Geld aufm Konto (reicht vielleicht für 2-3 Monate leben), und ich weiß nicht, ob ich mir die GUtscheine, die mir jetzt zustehen abholen soll oder nicht. Es sind 175 Euro für Lebensmittel. Auf der einen Seiten genug um den Kühlscheank für die restlichen 25 Tage 4mal vollzumachen, und um genug esse und trinken zu haben, aber auf der anderen Seite, kostet es viel Überwindung mit den Gutscheinen einkaufen zu gehen. Ich könnte mir 4 Stück machen lassen (350 Euro & 125Euro). Auf der anderen Seite sind es ja 175 Euro für Lebensmittel, die ich sonst mit meinem schon vorhanden Geld bezahlen müsste. Ich würde das alles glaube ich ertragen, wenn ich in Berlin oder so wohnen würde und einfach in ein anderes Stadtteil gehe. Aber hier ist da nicht so viel. Es gibt hier in meiner Stadt 4-5 Pennys, Markkauf, 4-5 Aldis, 3-4 Nettos und 2-3 Lidl oder so. Also eigentlich viel, aber puuh weiß nicht, ob ich das schaffen kann.

Was würdet ihr machen? Zähne zusammenbeißen, an die Kasse gehen wenn keiner da ist ud vorher die Verkäufer fragen oder von eigenem Geld bezahlen diesen Monat?

Essen, Arbeit, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter
Ich habe eine 100% Sanktion vom Amt. Lebensmittelgutscheine?

Ich (22) habe mich mit dem Arbeitsamt angelegt und habe jetzt endlich mal eine Sanktion bekommen, die ich mir rein nach den SGB2 Paragraphen auch redlich verdient habe. Da es die erste Sanktion ist und ich weiter Gehorsam leisten will (jedenfalls hab ich das gesagt) kriege ich weiter Miete. Für den Monat habe ich 175 Euro Lebensmittelgutscheine bekommen. Auch wenn ich noch Geld habe, steht es mir ja zu. Und mit 175 Euro, was soll ich sagen? Damit kriegt man den Kühlschrank für eine Person wohl voll. Eigentlich ist es mir etwas peinlich mit Gutscheinen zu bezahlen, deshalb habe ich nun 3 mal 50 Euro und 1 mal 25 Euro. Also 4 Gänge zu einem Supermarkt müsste ich tun.

Wie läuft das? Kann ich da am besten vorher nen jungen Verkäufer fragen ''Du, hab Stress mit dem Jobcenter und hab hier 175 Euro Gutscheine für Lebensmittel, nehmt ihr die?'' oder wie soll ichs am besten machen? Ich msus die ja auch immer voll ausgeben, damit ich ja kein Bargeld bekomme. Auch wenn ich ne Sanktion habe habe ich immer noch genug Humor und muss über sowas perverses lachen. Man fühlt sich auf der einen Seite komisch mit Gutscheinen zu zahlen, auf der andern Seite fühlt es sich so an, als ob man einen Freifahrtsschein hat. (:D) Allein, dass dort Jobcenter draufsteht mit dem Logo finde ich lustig.

Nun, was sagt ihr? Vorher fragen oder einfach drauf los und dann bei einer vollen Kasse sich ''blamieren''

Arbeit, Lebensmittel, Hartz IV
Kindergarten darf Kinder nicht rauswerfen?!

Eine Bekannte mußte ihr Kind aufgrund Arge-Forderung in den Kindergarten geben, weil es keine andere freie Stelle gab in eine Kita in ihrem "Problemvirtel".

Nach 2 Monaten nun, erfolgte dort auf die 3-jährige Tochter von einem anderen 6-jährigen Buben ein tätlicher Übergriff, regelrechter Gewaltausbrauch mit mehrfachen Schlägen, zuletzt mithilfe einer Schippe, bei dem der Tochter ein Zahn ausbrach. Obwohl dies früh geschah und die Tochter noch mittags aus dem Mund blutete wurde meine Freundin auch nicht angerufen, auch kein Arzt.

Ich war selbst mit zu einem Gespräch mit der Leiterin, wo diese bestätigte, daß dieser Junge eben bekannterweise verhaltensauffällig ist, sich auch nicht entschuldigte, auch seine Mutter keinerlei Reaktion auf den Vorfall zeigte als ein "-Pha- ... nicht mein Problem - "

Weil die Kindergartenleiterin zu verstehen gab, daß sie das andere Kind "zwar auch gern rauswerfen würde, weil es bei ihm öfter vorkommt, sie aber kein Personal für Einzelbetreuung hat, ein Rauswurf ihr aber gesetzlich nicht möglich sei", hat meine Freundin natürlich sofort ihr Kind aus dieser Einrichtung abgemeldet, selbst wenn sie nun keinen Pfennig mehr von der Arge bekäme.

Meine Frage ist nur ob es denn wirklich stimmt, daß einer Kindergartenleiterin faktisch die Hände gebunden sind und sie auch nachweislich mehrfach verhaltensauffällige Kinder nicht rauswerfen darf (wo doch andererseits meinem Sohn in der Schule bei tätlichem Fehlverhalten ein Schulverweis drohen würde). Hat uns hier die Kindergartenleiterin belogen oder bleibt den friedfertigen Kindern nur die Wahl zwischen Opferrolle im Kindergarten oder Kürzung des H4-Satzes ... Ich bin zur Zeit außer mir was in Deutschland inzwischen so abgeht.

Recht, Hartz IV, Kindergarten
nach zwangsräumung darf spedition alles entsorgen?

hallo...kann mir jemand weiter helfen? und zwar geht es darum,das ich eine zwangsräumung hatte... da ich vom amt gesperrt war,da ich angeblich meiner mitwirkungspflicht nicht nachkam... (dies aber mittlerweile bewiesen wurde das ich dieser nachkam)... war aus diesem grund 2mmieten im rückstand.. .bekam fristlose kündigung und räumungsklage...musste binnen 4wochen wohnung räumen!!! was ich aber nicht konnte da ich keine wohnung fand!!! muss kurz dazu sagen,das ich bei bei dieser baugenossenschaft .. einen titel hatte da ich schon einmal in mietschuld stand... damals war es aus dem grund da mein exmann den unterhalt für unsere beiden jungs nicht bezahlte!ich hatte genügend geld um die miete zu begleichen!! nun ist es so das ich nach dieser räumunung mit der spedition telef.ihnen erklärte das ich erst jemand besorgen müsse..mit lkw(spedition sagte mir waren 2lkw beladen...) da diese mir mitteilte müsse,wenn dann alles an 1tag abholen!! solle mich melden wenn ich jemand hätte... fragte auch nochmal nach ,da diese fa frist von 2monate für unterstellungen gewähren...danach würde alles entsorgt werden!sagten mir bräuchte mir keine gedanken machen!!! was gelogen war...denn laut fa sei alles vernichtet!!! mein exmann sprach mit der fa ob man kinder ihr eigentum wenigstens holen dürfte.... fa sagte zu....4mal wurde termin aus gemacht...4mal hatte man ihn versetzt!!! 5termin sollte nun stattfinden.. mein exmann vericherte sich telef.nochmal bei der fa... einen abend vor diesem termin! dieser sollte nächsten morgen um 10uhr sein... mein exmann war vor ort..nur kam keiner von der fa!!! er fuhr dort hin,wollte chef sprechen,da sagte man ihm sei in einer besprechung und die sachen von den kindern seien mit entsorgt worden .....

meine jungs sind zur zeit bei ihrem vater!

ich besitze nur noch einpaar kleider...und wohne zur zeit bei einer freundin...habe rein gar nichts mehr... hatte die fa das recht dazu???alles zu entsorgen?? ich hoffe habe einigermasen verständlich geschrieben... bitte entschuldigt,aber ich bin total durcheinander und ich weiss was ich tun kann....darf oder soll

Recht, Mietrecht, Hartz IV, Zwangsräumung
Übergang von Hartz VI in Volle Erwerminderungsrente

Hallo, letzte Woche wurde mein Antrag auf volle Erwerbsunfähigkeitsrente für die Zeit vom 1.9.12 bis 31.8.2014 genehmigt. ( Antragstellung dauerte überraschend nur 4 Monate ) Ich beziehe jetzt also noch für August Hartz VI , also Leistung die im voraus gezahlt wird! Die Rente ( lt Bescheid wird volle Erwerbsminderungsrente von 572 Euro ab September ,mein Alter 47 J., gezahlt ) das heisst ich erhalte erst ende September die Zahlung, da Rente nicht im voraus gezahlt wird. Ich habe nun einen Antrag beim Grundsicherungamt gestellt . Meine Frage wer kann mir sagen welche Möglichkeiten bzw Anträge ich bei welchem AMT stellen kann zur Überbrückung für den Monat September? Grundsicherungsamt sagt ich muss ein Darlehen beantragen und auf Raten zurückzahlen, was ich aber wircklich nicht mehr kann da schon Ratenzahlungen von gesamt 120 Euro vorhanden sind, bsp: NEW Abschlussrechnung ect. dazu kommt noch , ich musste heute schon wegen einer Forderung von nur 450 Euro am OG eine eidesstattliche Versicheruung abgeben es geht also nichs mehr nicht mal mehr eine weitere Ratenzahlung auch nur von 5 Euro :-( muss ja auch schließlich essen und trinken haben, zur Tafe allein reicht nie aus!!! Meine Frage an die Grundsicherung, mir diesen Monat zu Überbrücken nur mit Darlehen, ist das richtig ? habe im Bekanntenkreis gehört das es eine einmalige Zahlung ohne Rückzahlung geben soll beim Sozialamt was das Grundsicherungsamt sein soll! Weis jetzt nicht weiter ! Wäre dankbar für schnelle Tipss zur Abhilfe von Rat. MFG

Rente, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Frist zum Einreichen von Unterlagen beim Jobcenter

Ich habe eine Frage bezüglich der Frist zum Einreichen von Unterlagen bei Jobcenter.

Ich habe am 23.06.2012 ein Baby zur Welt gebracht, nach KH aufenthalt habe ich umgehend die Geburtsurkunden beantragt, leider dauerte dies über eine Woche, bis sie eintrafen. Sobald sie da waren, habe ich Kindergeld, Elterngeld, Vericherungskarten, Mutterschaftsgeld uw beantragt. Da wir wegen geringen Verdienstes eine kleine Aufstockung vom Jobcenter beziehen, teilte ich selbstverständlich auch denen die Geburt mit.

Nun erhielt ich am 25.07. ein Schreiben vom JC (datum 23.07.) in dem Sie mich auffordern, bis zum 31.07. nachzuweisen, dass ich Eltern- und Kindergeld beantragt habe. Und zu wann das gezahlt wird. Natürlich habe ich die Kassen sofort kontaktiert um entsprechende Nachweise zu erhalten, diese sind jedoch bisher noch nicht angekommen, zeitlich, duch das Wochenende und Mittwochsschließzeiten auch nachzuvollziehen. Und heute die große Überraschung, 100% Kürzung! Weil die Papiere nicht vorliegen. Obwohl ich bis heute Zeit habe, wurde die Zahlung laut Rechner schon am 23. einbehalten.

Das heißt für mich, dass wieder die Miete nicht vollständig bezahlt werden kann. Seit Febrar bewohne ich diese Wohnung und die gute Frau findet immer wieder Gründe, mir die Gelder zu untersagen. Oder mich einfach bei meiner Vericherung abzumelden, weil ich nun verheiratet bin!

Nun meine Frage, wieso hat das JC eine Bearbeitungszeit von 8 Wochen und ich hab nicht mal eine Woche? Ist das s rechtens?

Vielen Dank im Voraus.

Hartz IV, Jobcenter
Kann man mich zu einer arbeit zwingen die ich nicht machen will?

Hallo liebe Gemeinde,

Hab folgendes Problem ich befinde mich derzeit in einer maßnahme die mir eigendlich helfen soll arbeit zu finden...

nun ja das macht sie auch aber sie Will mich nun dazu bringen (zwingen) Im Call-Center zu arbeiten. Nur weil sie aufgrund Meiner Behinderung keine Bessere Lösung finden. Ich hab eine Büroausbildung um Genau zu sein Bürokraft/Kaufmännische Fachkraft (nach irgend so einem Paragrafen für behinderte menschen) nunja ist gut und schön nur finde ich dort nichts was ich auch sagen muss das ich eine Legasthenie habe (Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten) fällt ja auch bestimmt schon auf.

So ist es also mit meiner schwäche recht schwer was zu finden ohne das es nicht auffallen würde. leider

Nun soll ich aber im Call-Center arbeiten was ich als einzigstes Ablehne weil ich mit fremden menschen nicht Telefonieren kann (regel recht panik davor) nur heißt es das gibt es nicht und sowas kann man auch lernen laut aussage meiner maßnahme. Und diese Mitarbeiter und der Chef dort meinen ich soll das nun machen muss nur mindesten 6 Monate durchhalten dann könnte ich die nächste maßnahme bekommen.

Nur ICH will nicht im Call-center arbeiten aber sie sagen mir wenn ich das nicht mache da es ja zumutbar ist würden die den endbericht von der maßnahme so schreiben das ich Keine arbeit angenommen habe die zumutbar war und das mir das Amt dann das Geld streicht zwischen 1-12 Monate (also Komplett laut deren aussage)

Ich benötige also hilfe. und am besten gesetzes text das sie mich nicht dazu zwingen dürfen wenn es aus persönlichen gründen ist bzw. eine abneigung gegen diese tätigkeit.

ich hatte schon im auge das Grundgesetz Artikel 2,4, und 12. Da man diese ja so auslegen könnte das man zu nichts gezwungen werden kann und darf. Bräuchte halt nur noch mehr so das ich das Ablehnen kann ohne viel tra-ra das sie es einfach so hinnehmen müssen und ohne das ich probleme bekomme.

Vieleicht habt ihr auch vorschläge was man noch machen kann als berufsanfänger mit Büroausbildung und mit einer Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten, bzw. einer Körperbehinderung welche das laufen einschränkt und rücken Probleme, sollte also zwischen Stehen sitzen und laufen sein diese tätigkeit ???

Hoffe Ihr Könnt mir schnell helfen?

hab auch mal das web die letzten tage durchsucht und hab so einen zwischenwert von ca. 1800 € Brutto errechnet (1794,54 €) im bundest durchschnitt aus rund 12000 ergebnissen die das web so her gegeben haben. wenn sie mich also doch zwingen sollte ich das dann ansetzen auch wenn es ggf. nur bei 7,50 € die stunde gibt und so irgendwas bei 11-12 € / stunde wären . aber egal ich bin nicht billig. wenn ich das schon machen soll (muss) dann kann ich auch bissel mehr ansetzen...

Also noch mal zum Thema ich brauche Gesetzes text oder andere Vorschläge haubtsache kein telefon (zumindest nicht sonderlich viel)

Bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe und danke für das lesen bist hier runter

Gruß

DAS1OSSI

Arbeitsrecht, Gesetz, Call-Center, Grundgesetz, Hartz IV, Zwang
Wohne zur Untermiete bei Oma - Muss diese ihr Vermögen offenlegen trotz getrennter Haushaltskasse?

Hallo!

Seit letztem Jahr, als ich 25 Jahre alt wurde, bin ich ALG2 Empfängerin. Nun bin ich vor kurzem zu meiner Oma gezogen und wohne nun bei ihr zur Untermiete. Alleine werde ich mir keine Wohnung nehmen, weil ich Epilepsie habe und unbedingt jemanden brauche, falls ich einen Anfall bekommen sollte (Sturz-/ Verletzungsgefahr). So passt meine Oma auf mich auf und ich auf sie, falls es ihr mal nicht gut gehen sollte (was auch schon ein paar Mal der Fall war dieses Jahr). Meine Oma bewohnt ein Haus zur Miete und ich habe mich in 2 Zimmer einquartiert. Küche und Bad werden wie in einer WG genutzt. Ich wohne seit Februar bei ihr, aber die ersten Monate waren mietfrei, weil das Jobcenter mir so Stress gemacht hatte, das ich nicht mehr konnte und der Umzug sich dann auch noch als schwierig erwiesen hat (Transportprobleme etc).

So, nun aber mein Hauptanliegen. Habe vor 2 Wochen den Folgeantrag abgeschickt, mit den nötigen Daten. Die Vermietererklärung, den Untermietvertrag sowie die letzte Heizkostenabrechnung. Nun steht in dem Antwortschreiben folgendes drin:

- > Neue Vermietererklärung, da die Neben- und Heizkosten gesondert ausgewiesen werden müssen (die Unterkunftskosten werden aus diesem Grund vorerst nicht zur EDV genommen)

Warum müssen die getrennt ausgewiesen werden? Meine Oma und ich haben uns auf einen Pauschalpreis von 250€ geeinigt, reicht das nicht?

- > Unterlagen zum Einkommen und Vermögen Ihrer Großmutter (da sie in einem Haus wohnen und Miete zahlen müssen ist zu prüfen, ob Ihre Großmutter einen Unterhaltsbeitrag an Sie leisten kann)

Ich weiß, das das Jobcenter vermutet, das meine Oma mich unterstützt, weil wir verwandt sind. Aber dem ist nicht so. Wir führen getrennte Haushaltskassen, kaufen getrennt ein, waschen getrennt, haben getrennte Kühlschrankfächer. Die Küche benutzen wir gemeinsam, weil ich keine eigene habe und hier auch kein Platz für eine weitere Küche ist. Ist das denn nun richtig, das meine Oma ihr Einkommen UND Vermögen offenlegen muss? Hab mich schon informiert und ich habe verstanden, nein. Hatte einen Bekannten, der bei seinen Eltern lebte und das Jobcenter hat die Untermiete bezahlt. Bei einer Sozialberatung war ich ebenfalls und die bestätigten mir das.

Was antworte ich jetzt am besten und welche Unterlagen lege ich bei?

Meine Sachbearbeiterin ist nur 2 Stunden am Tag erreichbar und da ist meistens besetzt. Über email antwortet sie auch nicht...

Bin für jegliche Hilfe und Tipps dankbar!

LG

Unterhalt, ALG II, Hartz IV

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