Eine Bekannte mußte ihr Kind aufgrund Arge-Forderung in den Kindergarten geben, weil es keine andere freie Stelle gab in eine Kita in ihrem "Problemvirtel".

Nach 2 Monaten nun, erfolgte dort auf die 3-jährige Tochter von einem anderen 6-jährigen Buben ein tätlicher Übergriff, regelrechter Gewaltausbrauch mit mehrfachen Schlägen, zuletzt mithilfe einer Schippe, bei dem der Tochter ein Zahn ausbrach. Obwohl dies früh geschah und die Tochter noch mittags aus dem Mund blutete wurde meine Freundin auch nicht angerufen, auch kein Arzt.

Ich war selbst mit zu einem Gespräch mit der Leiterin, wo diese bestätigte, daß dieser Junge eben bekannterweise verhaltensauffällig ist, sich auch nicht entschuldigte, auch seine Mutter keinerlei Reaktion auf den Vorfall zeigte als ein "-Pha- ... nicht mein Problem - "

Weil die Kindergartenleiterin zu verstehen gab, daß sie das andere Kind "zwar auch gern rauswerfen würde, weil es bei ihm öfter vorkommt, sie aber kein Personal für Einzelbetreuung hat, ein Rauswurf ihr aber gesetzlich nicht möglich sei", hat meine Freundin natürlich sofort ihr Kind aus dieser Einrichtung abgemeldet, selbst wenn sie nun keinen Pfennig mehr von der Arge bekäme.

Meine Frage ist nur ob es denn wirklich stimmt, daß einer Kindergartenleiterin faktisch die Hände gebunden sind und sie auch nachweislich mehrfach verhaltensauffällige Kinder nicht rauswerfen darf (wo doch andererseits meinem Sohn in der Schule bei tätlichem Fehlverhalten ein Schulverweis drohen würde). Hat uns hier die Kindergartenleiterin belogen oder bleibt den friedfertigen Kindern nur die Wahl zwischen Opferrolle im Kindergarten oder Kürzung des H4-Satzes ... Ich bin zur Zeit außer mir was in Deutschland inzwischen so abgeht.