Hallo Leute,

meine Frage lautet wie folgt:

Kann man von einer bestehenden Bedarfsgemeinschaft wieder in eine Wohngemeinschaft wechseln?

Zur Erklärung:

Ich lebe seit ca. 8 Jahren mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung, ich arbeite, sie bezieht HartzIV. In letzter Zeit ist die Beziehung auf 0 reduziert, d.h. wir leben schon wie in einer WG, sind beim Arbeitsamt aber noch als BG eingetragten (gemeldet?).

Außerdem ist nun der Fall eingetreten, dass aufgrund einer Steuerrückzahlung die Bezüge meiner Freundin gestrichen wurden und auch die Zahlung an die Krankenkasse durch die Arbeitsagentur nicht mehr stattfindet.

Jetzt wollen wir uns trennen, aber vorerst noch als WG zusammenwohnen. Wie kann ich das der Arbeitsagentur gegenüber anzeigen? Ich meine, wie Beweise ich, dass wir finanziell/wirtschaftl. nicht mehr füreinander einstehen?

Sollte ich einen Sozialanwalt aufsuchen (nur wovon bezahlen, ohne Bezüge kommen wir mit meinem Gehalt eher schlecht als recht über die Runden)?

Was soll ich tun?

Danke euch schonmal im Voraus. Gruß Andreas