Habe ich Anspruch auf Hartz 4 bei getrennt lebend im eigenem Haus und Minijob?

3 Antworten

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Ja, den Antrag kannst Du auf alle Fälle stellen. Es entstehen Dir dadurch keine Nachteile - ob Du Anspruch hast, wird dann vom Jobcenter ermittelt.

Voraussetzung für den Alg2-Bezug ist Bedürftigkeit, nicht Arbeitslosigkeit. Der Minijob spricht also nicht gegen eine Bewilligung. Grundsätzlich kann man auch in eigener Wohnung/Haus wohnen (bleiben). Bei Wohneigentum werden die Zinsen und die Betriebskosten übernommen, jedoch nicht die Tilgung.

Ein selbstgenutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine angemessene Eigentumswohnung ist für den Hartz IV Bezug nicht als Vermögen anzurechnen.

Das selbstgenutzte Hausgrundschück bzw. Eigentumswohnung darf nur eine angemessene Größe haben. Für eine vierköpfige Familie gilt nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts eine Wohnfläche von 120 qm als angemessen. Für jede Person weniger sind 20 qm abzuziehen. 80 qm Wohnfläche sind somit für ein Ehepaar, aber auch für einen Alleinstehenden in einer Eigentumswohnung oder einem Haus angemessen.

Die Grundstücksgröße ist noch angemessen, wenn sie 500 qm im städtischen Bereich und 800 qm im ländlichen Bereich nicht überschreitet.

Quelle: http://www.kinder-armut.de/hartz-4-iv-alg-2-sgb-ii/haus-eigentumswohnung-eigenheim.html

Wenn du von dem Haus nichts haben möchtest, soll deine Frau dich aus dem gemeinsamen Kredit auslösen (indem sie sich den Kredit bei der Bank alleinig überschreibt) und du lässt dich dann aus dem Grundbuch wieder austragen. Dann hast du da keine weiteren Verpflichtungen.

Aber in welcher Höhe werden die Zinsen übernommen für den ALG2-empfänger? In tatsächlicher Gesamthöhe oder geiteilt durch 2, da ja 2 Eigentümer?