Habe ich Anspruch auf Hartz 4 bei getrennt lebend im eigenem Haus und Minijob?
Hallo, ich bin seit kurzen getrennt lebend und wohne aber noch im eignen Haus, da ich mir zur Zeit finaziel keine eigne Wohnung leisten kann. Ich habe zur Zeit nochen einen Minjob und einen haufen Schulden und kann mich kaum über Wasser halten. Meine Frau dreht mir solangsam auch die Hähne zu, das heist ich habe bald keine finatelle Unterstützung mehr, da die Ausgaben größer sind als die Einnahmen. Ich habe noch nie in so einer Situation gesteckt und weis gar nicht wo ich anfangen soll. Kann ich Harz4 beantragen wenn ich noch Arbeit habe und getrennt im eignen Haus wohne. Das Haus und Grundstück gehört uns beiden.
3 Antworten
Ja, den Antrag kannst Du auf alle Fälle stellen. Es entstehen Dir dadurch keine Nachteile - ob Du Anspruch hast, wird dann vom Jobcenter ermittelt.
Voraussetzung für den Alg2-Bezug ist Bedürftigkeit, nicht Arbeitslosigkeit. Der Minijob spricht also nicht gegen eine Bewilligung. Grundsätzlich kann man auch in eigener Wohnung/Haus wohnen (bleiben). Bei Wohneigentum werden die Zinsen und die Betriebskosten übernommen, jedoch nicht die Tilgung.
Ein selbstgenutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine angemessene Eigentumswohnung ist für den Hartz IV Bezug nicht als Vermögen anzurechnen.
Das selbstgenutzte Hausgrundschück bzw. Eigentumswohnung darf nur eine angemessene Größe haben. Für eine vierköpfige Familie gilt nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts eine Wohnfläche von 120 qm als angemessen. Für jede Person weniger sind 20 qm abzuziehen. 80 qm Wohnfläche sind somit für ein Ehepaar, aber auch für einen Alleinstehenden in einer Eigentumswohnung oder einem Haus angemessen.
Die Grundstücksgröße ist noch angemessen, wenn sie 500 qm im städtischen Bereich und 800 qm im ländlichen Bereich nicht überschreitet.
Quelle: http://www.kinder-armut.de/hartz-4-iv-alg-2-sgb-ii/haus-eigentumswohnung-eigenheim.html
Wenn du von dem Haus nichts haben möchtest, soll deine Frau dich aus dem gemeinsamen Kredit auslösen (indem sie sich den Kredit bei der Bank alleinig überschreibt) und du lässt dich dann aus dem Grundbuch wieder austragen. Dann hast du da keine weiteren Verpflichtungen.
Aber in welcher Höhe werden die Zinsen übernommen für den ALG2-empfänger? In tatsächlicher Gesamthöhe oder geiteilt durch 2, da ja 2 Eigentümer?