Folgende Situation:
Ich beziehe Alg2, also wird auch meine Miete übernommen.
Derzeit bin ich Mieter einer Wohnung, die warm 310,50 € kostet. Mir liegt ein Mietangebot mit allen nötigen Angaben für eine neue Wohnung vor, die 355 € warm kosten wird.
Der Umzug wird innerhalb Berlins stattfinden. Kosten für den Umzug und die neue Kaution trage ich selber.
Nun die Forderung des Jobcenters:
Obwohl die neue Wohnung nach Größe und Preis für eine Person angemessen ist, wird die Begründung der Notwendigkeit des Umzugs verlangt. Persönliche Gründe, wie größere Nähe zur pflegebedürftigen Mutter, würden NICHT anerkannt, so die Auskunft.
Lediglich ein ärztliches Attest über eine gesundheitliche Unzumutbarkeit des Verbleibs in der bisherigen Wohnung oder polizeilich dokumentierte Auseinandersetzugen mit dem bisherigen Vermieter würden als Umzugsgrund akzeptiert.
Nun meine Fragen und große Bitte:
Kann mir jemand eine Begründung nennen, die schon einmal akzeptiert wurde?
Gibt es ein Urteil eines Sozialgerichts dahingehend, dass ohne die verlangten Begründungen zumindest die bisherige Miete weitergezahlt und der Umzug genehmigt wurde?
Ich bin für jeden Hinweis und praktischen Vorschlag wirklich dankbar, da langsam die Zeit drückt.
Vielen lieben Dank im Voraus von
rixdorf!