Weiterbewilligung noch nicht bearbeitet

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben, ich bin echt fix und fertig. Ich kann schon nachts nicht mehr schlafen und mein Magen tut auch extremst weh. Zu alle dem hab ich mir den Fuß verdreht und kann nur beschwerlich gehen-ein Weg zum weit entfernten Jobcenter wäre die Hölle.

Mein ALG2 läuft Ende des Monats ab. Weiterbewilligung habe ich Mitte Oktober gestellt. Am 17.11 bekamm ich ein Schreiben das ich ,obwohl ich ja angegeben habe das kein Veränderungen sind, EK und VM mit den Auszügen der letzten 3 Monate einreichen soll-diese habe ich am Montag drauf bei der Post abgegeben. Ich habe gerade im Amt amgerufen und da sagte man mir das es immernoch nicht bearbeitet ist und noch nichtmal ein Posteingang verzeichnet ist. Das dies aber normal wäre da der Postweg durchs Haus schon mal eine Woche dauern kann und wir ja Mittwoch auch noch Feiertag hatten. Und somit konnte sie mir nicht mal sagen ob jetzt immernoch was fehlt.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Was kann ich tun wenn Anfang Dezember immer noch nix da ist? Dummerweise hat meine Tochter auch noch Anfang Dez. Geburtstag und ich mußte diesen Monat eine Stromnachzahlung begleichen-als ist das Geld ausnahmsweise mal echt knapp. (Sonst schaff ich den Monat und auch etwas drüber sehr gut.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar. Bitte leichtverständlich, da wie gesagt meine Nerven tot sind

Danke schön

LG Marion

ALG II, Hartz IV, Weiterbewilligung
Mietbescheinigung zwingend erforderlich?

Hallo,

wir haben eine Frage bezüglich der Mietbescheinigung die das Jobcenter von uns verlangt. Der Mietvertrag für die neue Wohnung wurde schon unterschrieben und an das Jobcenter abgegeben. Die Wohnung ist nicht angemessen, macht aber nichts, denn wir haben die Kaution und die Umzugskosten selber getragen und übernehmen in Zukunft auch die Differenz.

Der Mietvertrag liegt dem Jobcenter bereits vor, allerdings wurden wir ermahnt als wir die Mietbescheinigung nicht abgegeben haben weil einige Angaben wie die komplette Größe des Objektes und die Nebenkostenaufteilung im Mietvertrag nicht hervorgehen.

Eine neutrale Mietbescheinigung wurde uns trotz höflichen Nachfragen nicht ausgestellt.

Die Problematik: Wir haben unser Recht dem Vermieter nichts über ALG II zu sagen wahrgenommen und möchten ihm nun natürlich keine Mietbescheinigung für das Jobcenter vorlegen.

Ggf. würden wir dem Vermieter fragen wie die Nebenkosten genau zustande kommen und die Info an das Jobcenter weitergeben. Ist die Aufstellung zwingend erforderlich oder könnte das Jobcenter zum Beispiel auf die detailierte Jahresabrechnung warten?

Zur den Heizkosten: Der Vermieter hat vorab ÖL getankt und uns die Rechnung gegeben die dem Jobcenter auch bereits vorliegt. Wir zahlen also monatlich den Gesamtbetrag durch 12 Monate ab.

Hat jemand einen guten Rat für uns? Kann das Jobcenter unseren Antrag ganz bzw. teilweise verweigern wenn die detailierte Nebenkostenaufstellung fehlt?

Vielen Dank vorab,

S+G Hoffman

ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Soziales
Jobcenter Betrug melden?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage, vielleicht kennt sich da einer besser aus...

Mein Partner hat 3 Kinder (alles Mädchen) und ist seit über 3 Jahren getrennt lebend und seit einem Jahr nun geschieden. Nach der Trennung sind die Mädchen mit zur Mutter. Ein halbes Jahr später sind die Große (nun 14) und die Kleine (nun 10) zurück zum Vater in den Haushalt gezogen. Die Mittlere ist bei der Mutter geblieben und will den Vater auch nicht mehr sehen (starke Manipulation von der Mutter). Sorgerecht von allen Kindern sind bei beiden Elternteilen. Es war immer ein 2wöchentlicher Wechsel der Kinder zu ihrer Mutter. Seit kurzem lebt die Große wieder bei der Mutter (hat dort alles erlaubt bekommen etc).

Mutter: Harzt 4, und hat nun seit nem halben Jahr nen kleines Kind mit neuen Partner (den sie seit 2 1/2 Jahren hat). Er arbeitet auf Montage und ist bei seinen Eltern gemeldet, lebt aber am Wochenende (meist Do-So) bei ihr, auch wenn er krank ist. Ist jedoch nicht bei ihr gemeldet. Sie bekommt Unterhalt nun für beide Kinder die von meinem Partner bei ihr leben.

Mein Partner: selbstständig, zahlt immer Unterhalt, bekommt für das Kind das bei ihm lebt aber keinen (auch damals nicht für das andere Kind), bekommt nur die Hälfte als Vorschuss vom Amt.

Wie kann man nun melden, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommt? (Ebenfalls den vollen Unterhalt etc)? Wo meldet man das?

Sie versucht alles zu vertuschen, daher ist er auch bei seinen Eltern gemeldet. Sie lebt halt im vollen Sauss und Brauss (teure Hobbys, neue Klamotten, Friseur und Kosmethikbesuche etc) und kann sich alles leisten und mein Partner knappert am letzten Strohhalm. Das finde ich mehr als ungerecht.

Betrug, Unterhalt, Hartz IV
Jobcenter überweist Miete an falsche Bankverbindung

Das Jobcenter hat die Miete und Nebenkosten immer an meinen vom Vermieter beauftragten Wohnungsverwalter überwiesen. Irgendwann stellte sich heraus, dass der Wohnungsverwalter die Miete und Nebenkosten unterschlagen und veruntreut hat um irgendwelche Schulden zu tilgen. Mittlerweile ist er pleite und gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Ich habe das Jobcenter daher schriftlich am 03.09.2012 aufgefordert die Miete an eine neue Bankverbindung des Vermieters zu überweisen. Die Unterlagen dazu habe ich persönlich im Jobcenter abgegeben, die Entgegennahme wurde mir schriftlich bestätigt. Allerdings teilte mir der Vermieter jetzt mit, dass weder für Oktober, noch für November Zahlungen eingegangen wären. Ich stellte das Jobcenter daraufhin zur Rede und es stellte sich heraus, dass mein Schreiben vom 03.09.2012 im Jobcenter verloren gegangen war und die neue Bankverbindung nicht eingetragen wurde. Das Jobcenter teilte mir daraufhin mit, dass ich dann Pech gehabt hätte. Die Zahlungen wurden geleistet, wenn auch dummerweise auf das falsche Konto. Ich müsste daher selbst versuchen, vom Wohnungsverwalter das Geld zurück zu bekommen (wie denn, der ist pleite...), da das Jobcenter diese Zahlungen nur als Erfüllungsgehilfe für mich an den Wohnungsverwalter im Rahmen einer Abtretung überwiesen hat. Wenn das Schreiben zur Änderung meiner Bankverbindung dort abhanden gekommen wäre, sei das bedauerlich aber nicht zu ändern. Zweimal könne man die Miete nicht rückwirkend neu überweisen.

Wie ist die Rechtslage in dem Fall? Dem Jobcenter war nachweislich bekannt, dass die neue Bankverbindung eingetragen werden muss und es ist allein deren verschulden, dass das diesbezügliche Schreiben verloren gegangen ist oder falsch abgeheftet wurde. Das kann mir doch jetzt nicht zum Nachteil gemacht werden, weil der Vermieter -zu Recht- nach den zwei letzten Mietzahlungen von mir fragt.

Gibt es dazu bereits Urteile oder Rechtssprechungen oder Gesetzestexte mit denen ich gegenüber dem Jobcenter argumentieren kann?

Bitte keine Hinweise wie: "geh zu einem Anwalt". Dann hätte ich mir die Anfrage hier sparen können!

Miete, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Nebenkosten, Abtretung
Jobcenter, Wohnung, Mäuse, Baby

Hallo,

ich brauche ganz dringend Hilfte... (sorry wird jetzt bisschen lang)

Meine Schwester hat eine 6 Monate alte Tochter, ist alleinerziehend, wohnt in Berlin und lebt derzeit - weil nicht anders möglich - von Hartz 4.

Zum Problem: Sie wohnt im 4ten Stock - sie hat Asthma immer wenn sie einkaufen geht kriegt sie vor der Tür fast keine Luft mehr. In einer Hand ihre Tochter in der anderen die Einkaufstüten. Vor paar Wochen hat sie mehrere Löcher in der Wohnung entdeckt und Nachts Geräusche (kratzen,piepsen) gehört. Dann ist eines Abends eine Maus an ihr vorbeigehuscht und sie hat mehrmals Mäusekot in der Wohnung gefunden. Seit da an kann sie nicht mehr ruhig schlafen (wenn überhaupt). Sie hat große Angst um ihre Tochter. Sie ist jeden Tag unausgeschlafen und ziemlich reizbar was ja verständlich ist.

Die Hausverwaltung will sich nicht darum kümmern und das Jobcenter hat 2 Sachverständiger zu ihr geschickt. Die meinten aber nur die können hier nichts sehen (ist ja klar eine Maus kommt doch nicht aus ihrem Loch und begrüßt sie) und deswegen kriegt sie auch keine Genehmigung die Wohnung zu wechseln. Das Jugendamt steht hinter ihr, können aber auch nicht viel machen.

Nach langen Überlegungen hat meine Schwester ihre Tochter gestern zu meiner Tante gegeben dort ist sie sicher von irgendwelchen Krankheiten die Mäuse ja hervorrufen können. Ausserdem will sie jetzt arbeiten gehen, dass sie nicht mehr vom Jobcenter abhängig ist und sich eine neue Wohnung suchen kann. Sie leidet jetzt schon darunter sie nur am Wochenende (wenn sie frei bekommt) zu sehen (Meine Tante wohnt 200km entfernt von Berlin).

Was kann sie tun? Gibt es eine andere Lösung? Fällt das dann nicht auch unter Kindswohlgefährdung meine Tante ist ja nicht ihre Mama?

Freue mich wirklich über jeden kleinsten Tipp, ich komme nämlich auch nicht mehr weiter.

Liebe Grüße

Maus, Wohnung, Baby, Hartz IV, Jugendamt
alg2 - Umzug zurück zu den Eltern möglich?

Hallo liebe GF-Community, also ich hätte da mal eine Frage: ich bin leider seit fast einem Jahr arbeitssuchend und weiß langsam nicht mehr weiter. Mir geht es psychisch schon richtig schlecht und ich traue mich gar nicht mehr meine Emails abzurufen weil ich weiß dass eh nur wieder Absagen kommen :(

Damit ich meine viele nutzlose Zeit nicht vergammel und vereinsame möchte ich wieder zurück in meine 500 km weit entfernte Heimat in das Eigentumshaus meines Vaters ziehen. Nun frage ich mich, ob ich dann einen Mietvertrag mit meinem Vater schließen kann und ob ich diese Miete dann auch bezahlt bekommen würde? Klar ist, dass ich dann weniger zahlen müsste als jetzt. Ich denke meinem Vater würden 300 - 350 Euro für alles (Miete, Nebenkosten, Internet) reichen.Momentan zahle ich nur für die Warmmiete 500 Euro, was ja auch unangemessen hoch ist und sicher nicht mehr lang vom Amt getragen wird. Mein Vater ist 77 Jahre alt und lebt von der Substanz und minimalen Rentenzahlungen. Ich bin 29 und mein Bruder wohnt auch noch da, er ist Student und bekommt seinen Unterhalt von meinem Vater + Nebenjob gezahlt. Miete zahlt er keine.

Weiß zufällig jemand ob das also gehen würde, dass ich umziehe und einen Mietvertrag mit meinem Vater schließe? Und wie sieht es dann mit den Kosten für den Umzug aus? Und muss ich dann in der neuen Stadt das ALG wieder komplett neu beantragen?

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV
ich werde Vater, bin z.Z. arbeitslos - was erwartet mich bei der Anmeldung im Amt?

Zur Veranschaulichung meiner derzeitigen Situation: Meine Freundin und ich besitzen jeweils eine eigene Wohnung. Hauptsächlich halte ich mich bei ihr auf. ;)

Sie besitzt einen Teilzeit-Job und wird ihn auch bis auf weiteres behalten. Als Entgelt bekommt sie monatlich ca. 1000 Euro/Netto. Ich bin zur Zeit arbeitslos, bekomme Hartz 4 und finde nur sehr schwer eine Arbeit. Daher möchte ich mich weiterbilden und das Angebot zur einjährigen Schulung in Anspruch nehmen, sofern das Jobcenter damit einverstanden ist. Das muss ich noch in den nächsten Tagen klären.

Meine Freundin ist nun seit Augut schwanger und ich freue mich auf das Kind und habe auch kein Problem damit als Vater Verantwortung zu übernehmen.

Die Frage ist nun, welche finanziellen Möglichkeiten besitze ich als kommender Vater? Das heißt, ich möchte nicht, das meine Freundin für mich aufkommt, da es rein finanziell auch nicht möglich ist. Von meiner Seite aus ist es auch eine Selbstverständlichkeit, gemeinsam, wie bei einer "normalen" Familie auch, für aufkommende Kosten aufzukommen, sofern ich es bezahlen kann,

Doch wenn ich lese, das ich nach der Düsseldorfer Tabelle über 380 Euro zahlen muss - von was soll ich das tun?

Was ich genau wissen möchte ist:

  1. muss ich dem Amt sagen, das ich Vater werde
  2. wenn ich dem Amt sage, das ich Vater werde/bin, steht mir finanzielle Unterstützung zuoder ergeben sich dann irgendwelche Nachteile?
  3. Ist es ratsam, meine Wohnung aufzugeben und als Bedarfsgemeinschaft zusammenzuleben oder gar zu heiraten?
  4. Zählen meine Freundin und ich nun als Bedarfsgemeinschaft, nur weil sie schwanger ist und wir uns sehr oft sehen?
  5. Wie sieht es mit der Anmeldung als Vater respektive dem Sorgerecht aus?
  6. Welche Verpflichtungen und Rechte kommen auf nun auf mich zu?
  7. Welche Fristen gibt es jetzt zu beachten?
  8. Was ist mit Namensgebung - zu wann muss das alles feststehen?
  9. Gibt es amtsunabhängige Organisationen, an die ich mich wenden kann um genau diese Fragen klären zu können? Was ist nun für uns die beste Lösung damit meine Freundin nicht auch noch für mich aufkommen muss und ich trotzdem öffentlich als Vater mit Sorgerecht leben kann. Wecke ich irgendwelche schlafenden Hunde, die sich lohnen erst später geweckt zu werden?
Familie, Unterhalt, Vater, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV
Jobcenter will Belege über die Weiterleitung der Miete

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit April diesen Jahres in der Dachgeschoßwohnung meines Vaters. Dafür gibt es einen Mietvertrag und die Wohnung wurde "abgesegnet" durch einen Besuch zweier Mitarbeiter des Jobcenters. Die Miete habe ich meinem Vater immer bar bezahlt allerdings, in manchmal kleinerern mal grösseren, Beträgen. (Ja es gibt Quittungen hierfür) Jetzt habe ich (nach 6 Monaten) einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, der auch genehmigt wurde. Allerdings will die Arge nur noch den Regelbedarf (374;-€9 zahlen und für die Weiterbewilligung soll ich Belege vorlegen, dass ich die Miete auch an meinen Vater weitergeleitet habe. Jetzt habe ich gestern folgendes gelesen: Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R: Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand. Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz. Seh ich es richtig, dass die Arge gar keine Nachweise verlangen darf? Wie soll ich mich verhalten? Hatte jemand mal nen ähnlichen Fall und evtl. Erfahrung? Wäre echt nett wenn ihr mir helfen könntet! Gruß Daniel

Miete, Hartz IV, Jobcenter

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